Gertrud Moser,
..................79589 Binzen, Tel. ....................
Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstraße
103
79061 Freiburg
17.02.2016
4 K 2170/15
In
der Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen
Land Baden-Württemberg (Innenministerium bzw. Polizei)
Zum Kostenfestsetzungsantrag von Rechtsanwalt 12
vom 9.5.2016
erfolgt meine Erwiderung: In umfangreichen
Beschreibungen zu den nachfolgenden Aktenzeichen 4 K 2170/15 und
4 K 2590/15 habe ich angegeben, dass Rechtsanwalt 12
meinen Willen nicht ordnungsgemäß gegenüber dem
Verwaltungsgericht ausgeführt hat, beim Berufungsverfahren beim
Landgericht Freiburg ist im Nachhinein der gleiche Eindruck
entstanden. Selbst nach Vollmachtsentzug hat er mir für eine
nicht gewollte Nichtigkeitsklage
beim Amtsgericht eine Rechnung
geschickt und später nochmals an die Zahlung erinnert. Er sollte
sogar die Klage zurückziehen und gemeinsam mit mir eine andere
erstellen. Dazu hat er sich geweigert. Die Inhalte von 4 K
2590/15 hätten sofort in die Klage 4 K 2170/15 gehört.
Er hat nicht einmal meinen mehrfachen Vollmachtsentzug
akzeptiert, so dass ich eine einstweilige Verfügung beim
Amtsgericht Lörrach beantragen musste. Nach dem derzeitigen
Stand muss ich mir durch diverse Unterlassungen von Anwälten
einschließlich Rechtsanwalt 12
und Zivilgerichten die Falschaussagen meiner Nachbarn anrechnen
lassen. Daher sind weder Aktenlöschungen noch
Schadenersatzansprüche möglich.
Das hätte Rechtsanwalt 12
auch erkennen können, vor allem weil er noch auf die erfolglosen
Gerichtsverfahren und meine erfolglose Petition hingewiesen hat.
Aufgrund meiner umfangreichen Beschwerden bei der
Rechtsanwaltskammer hat er immerhin eine Rüge bekommen, die für
mich praktisch nutzlos ist.
Anlage
Er hat für mich genügend Gerichts- und Anwaltskosten mit
seinen Verhaltensweisen verursacht. Mit Kopien aus den
Verwaltungsgerichtsakten hat er gegen die von mir eingeleitete
einstweilige Verfügung u.a. einen höheren Streitwert (zuletzt
43.000 Euro) zu erreichen versucht und hat beantragt, dass ich
bei diesem neuen Verfahren die Gerichtskosten vollständig tragen
soll. Das ist eine unglaubliche Dreistigkeit. Daher bin ich
der Meinung, dass ich zu keinen weiteren Zahlungen an ihn
verpflichtet bin. Ein Anwaltsvertrag enthält Dienstvertrags- und
Auftragsrecht. Dagegen hat er eindeutig verstoßen. Seine
Verhaltensweisen enthalten auch Nötigungsanteile aus dem
Strafrecht. Das Fatale an meinem Rechtsfall ist, dass ich mir
nicht ordnungsgemäßes Verhalten meiner bisherigen Anwälte von
der Justiz zu meinen Ungunsten anrechnen lassen muß. Damit
verbunden sind auch noch sehr hohe Anwalts-, Gerichts- und
Verwaltungskosten und ein riesiger Zeitaufwand für diesen
Rechtsfall. Interessant ist auch, dass die Polizei im Rahmen
dieses Verfahren erfahren hat, was alles durch den
Polizeibericht geschehen ist und dann noch das Beweisverfahren
ablehnt. Damit hat sie seit Jahren eindeutig die Denunziantin
Nachbarin-X unterstützt
und mein Leben grundlegend ins Negative verändert. Ebenfalls
fassungslos bin ich über die Entscheidungen und Begründungen des
Verwaltungsgerichts zu meinem Fall.
G. Moser |