Gertrud Moser,
..................79589 Binzen, Tel. ....................
Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstraße
103
79061 Freiburg
29.06.2016
4 K 2449/15
In der
Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen
Landkreis Lörrach wegen Feststellung
Zum
Kostenfestsetzungsantrag von
Rechtsanwalt 12 vom 9.5.2016
erfolgt meine Erwiderung:
In umfangreichen Beschreibungen zu den nachfolgenden
Aktenzeichen 4 K 2449/15 und 4 K 2591/15 habe ich angegeben,
dass Rechtsanwalt 12
meinen Willen nicht ordnungsgemäß gegenüber dem
Verwaltungsgericht ausgeführt hat, beim Berufungsverfahren beim
Landgericht Freiburg ist im Nachhinein der gleiche Eindruck
entstanden.
Selbst nach
Vollmachtsentzug hat er mir für eine nicht gewollte
Nichtigkeitsklage
beim Amtsgericht eine Rechnung geschickt und
später nochmals an die Zahlung erinnert. Die Klage gegen das
Landratsamt ist seine Version. Er hatte von mir eine
umfangreichere Version, zu der auch Bau- und Gewerbeangelegenheiten gehörten und ein möglicher Zusammenhang
zum sozialen Bereich. Die Inhalte von 4 K 2591/15 hätten
sofort in die Klage 4 K 2449/15 gehört.
Er hat nicht einmal meinen mehrfachen Vollmachtsentzug
akzeptiert, so dass ich eine einstweilige Verfügung beim
Amtsgericht Lörrach beantragen musste.
Nach dem
derzeitigen Stand muss ich mir durch diverse Unterlassungen von
Anwälten einschließlich
Rechtsanwalt 12 und Zivilgerichten die Falschaussagen
meiner Nachbarn anrechnen lassen. Daher sind weder
Aktenlöschungen noch Schadenersatzansprüche möglich.
Das hätte Rechtsanwalt 12
auch erkennen können, vor allem weil er noch auf die erfolglosen
Gerichtsverfahren und meine erfolglose Petition hingewiesen hat.
Aufgrund
meiner umfangreichen Beschwerden bei der Rechtsanwaltskammer hat
er immerhin eine Rüge bekommen, die für mich praktisch nutzlos
ist.
Anlage
Er hat für
mich genügend Gerichts- und Anwaltskosten mit seinen
Verhaltensweisen verursacht. Mit Kopien aus den
Verwaltungsgerichtsakten hat er gegen die von mir eingeleitete
einstweilige Verfügung u.a. einen höheren Streitwert (zuletzt
43.000 Euro) zu erreichen versucht und hat beantragt, dass ich
bei diesem neuen Verfahren die Gerichtskosten vollständig tragen
soll. Das ist eine unglaubliche Dreistigkeit.
Daher bin
ich der Meinung, dass ich zu keinen weiteren Zahlungen an ihn
verpflichtet bin. Ein Anwaltsvertrag enthält Dienstvertrags- und
Auftragsrecht. Dagegen hat er eindeutig verstoßen. Seine
Verhaltensweisen enthalten auch Nötigungsanteile aus dem
Strafrecht.
Das Fatale
an meinem Rechtsfall ist, dass ich mir nicht ordnungsgemäßes
Verhalten meiner bisherigen Anwälte von der Justiz zu meinen
Ungunsten anrechnen lassen muß. Damit verbunden sind auch noch
sehr hohe Anwalts-, Gerichts- und Verwaltungskosten und ein
riesiger Zeitaufwand für diesen Rechtsfall. Interessant ist
auch, dass das Landratsamt in diesen Verfahren erfahren hat, was
alles durch den Polizeibericht geschehen ist und dann noch das
Beweisverfahren ablehnt. Damit hat es seit Jahren eindeutig die
Denunziantin Nachbarin-X
unterstützt und mein Leben grundlegend ins Negative verändert.
Ebenfalls fassungslos bin ich über die Entscheidungen und
Begründungen des Verwaltungsgerichts zu meinem Fall.
G. Moser |