Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen Landkreis Lörrach
wegen Folgenbeseitigung (Entschädigung)Sehr geehrter Herr
Anwalt 12
anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis und
Stellungnahme binnen zwei Wochen.
die Klägerin macht Einwendungen geltend, die nicht im
Gebührenrecht ihren Grund haben, sondern das Auftragsverhältnis
betreffen.
Der Antrag auf Festsetzung der Vergütung wäre daher
abzulehnen.
Mit freundlichen Grüßen
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Gerichtsamtfrau
Anlage:
Einwendungen
der Antragsgegnerin vom 5.3.2016
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