Gertrud Moser,
..................79589 Binzen, Tel. ....................
Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstraße
103
79061 Freiburg
05.03.2016
4 K 2377/15
In der Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen
Landkreis Lörrach wegen Folgenbeseitigung (Entschädigung)
Zum Schreiben vom 22.02.2016 vom Verwaltungsgericht und
der Anlage Kostenfestsetzungsantrag vom 16.2.2016 von
Rechtsanwalt 12
wie ich in anderen Schreiben zum Aktenzeichen 4 K 2449/15
mehrfach begründet habe, hat Rechtsanwalt 12 Schreiben an das
Landgericht Freiburg, an das Verwaltungsgericht Freiburg und an
den Verwaltungsgerichtshof Mannheim eingereicht, ohne
Rücksprache und Unterlassen von wichtigen, von mir gewünschten
Anliegen.
Dieser eben beschriebene Sachverhalt hat aber keine
Auswirkung auf die von mir zu zahlenden Anwalts-, Gerichts- und
weiterer Kosten.
Aus den Schreiben des Landkreises Lörrach und dem bisherigen
Verhalten des Verwaltungsgerichts ist kein Entgegenkommen zu
meinen Gunsten zu erkennen.
Ich habe daher die Kosten laut Kostenfestsetzungsantrag zu
zahlen.
Damit erhöht sich die Geldsumme, die ich seit über 6 Jahren
für Anwalts-, Gerichts-, Verwaltungs- und weiteren Kosten zu
bezahlen habe.
Und somit gibt es eine Fortsetzung von den faktisch
permanenten Geldstrafen und Demütigungen für mich, die vom
Polizeibericht und dem begünstigenden Verhalten des Landratsamt
Lörrach verursacht werden.
G. Moser |