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				Gertrud Moser, 
				..................79589 Binzen,  Tel. .................... 
				  
				Verwaltungsgericht Freiburg 
				Habsburgerstraße 
				103 
				  
				79061 Freiburg 
				20.02.2016 
				  
				4 K 2170/15    In 
				der Verwaltungsrechtssache   
				Gertrud Mosergegen
 Landkreis Lörrach wegen Feststellung
   
				belegen die neusten Ereignisse,dass ich in einen Teufelskreis geraten bin,
 aus dem es kaum noch ein Entkommen gibt.
 (Teil 8)
   
				583,10 Euro habe ich jetzt für die Beratung von zwei 
				Anwälten gezahlt, ohne einen rechtlichen Erfolg zu haben. 
				Außerdem werde ich demnächst vermutlich von keinem der beiden 
				anwaltlich vertreten werden.   Die 
				seit 6 Jahren zu zahlenden Anwalts-, Gerichts-, Verwaltungs- und 
				weiteren Kosten sind faktisch permanente Geldstrafen und 
				Demütigungen, die vom Polizeibericht und den begünstigendem 
				Verhalten des Landratsamt Lörrach verursacht werden.   
				Bekannt ist auch in den Medien, dass Klagen gegen die Polizei 
				kaum Erfolg haben. Bekannt ist auch, dass dabei die Polizei von 
				der Staatsanwaltschaft in solchen Angelegenheiten unterstützt 
				wird. Das ist natürlich auch in meinem Fall gegeben.   
				Daher warte ich auf die Ablehnung der Strafanzeige gegen 
				Rechtsanwalt 12.   Er 
				handelt auch weiterhin, wie aus dem Schreiben vom 22.2.2015 mit 
				5 Aktenzeichen ersichtlich ist.    
				Außerdem lässt er sich auch nicht von der Rechtsanwaltskammer 
				beeinflussen,wie aus seinem Schreiben 
				vom 20.2.2016 an mich ersichtlich ist.
				Anlage 1
   
				Somit habe ich auch heute die Kopie dieses Schreibens und ein 
				Schreiben von mir an die Rechtsanwaltskammer Freiburg geschickt.  
				Anlage 2   Dann 
				wollte ich doch einmal darauf hinweisen, dass mich meine 
				Nachbarn in ein Strafverfahren wegen Bedrohung gebracht haben.   Von 
				der Einleitung des Verfahrens erfuhr ich über ein Schreiben vom 
				Polizeirevier Weil am Rhein. Das war für mich praktisch auch ein Schock. Ich bekam eine 
				Einladung zu einem Verhör, ohne Information, was ich genau getan 
				haben sollte.
   Erst 
				über eine Rechtsanwältin erfuhr ich, dass ich da gar nicht 
				hingehen muss, wenn ich eine anwaltliche Vertretung habe.   Beim 
				ersten Termin habe ich ihr versichert, dass ich garantiert keine 
				Bedrohung im Sinne des Strafrechts begangen habe und dass 
				vermutlich meine Nachbarn hinter der Strafanzeige stehen. Zuvor 
				habe ich im Internet ausführlich recherchiert, welche 
				Aktivitäten Bedrohungen im Sinne des Strafrechts sind.   
				Nachdem die Akte der Anwältin zugeschickt wurden, hat sie ohne 
				Rücksprache mit mir einen kurzen Brief geschrieben, dass der 
				Tatbestand der Bedrohung nicht erfüllt sei.Aktenzeichen 86 Js 7931/13
   Auf 
				die falschen Aussagen in der Strafanzeige der Gegenseite ist sie 
				nicht eingegangen und sah dann ihre Aufgabe als erledigt an, als 
				das Strafverfahren gegen mich eingestellt wurde.    
				Bestraft wurde ich trotzdem durch die enorme psychische 
				Belastung und die Honorarkosten in Höhe von 1840 Euro. Zuvor 
				war ich noch nie in einem Strafverfahren.   
				Interessant war auch die Beschreibung der Polizei zum 
				Sachverhalt:   
					
						| Nachbarin-X fühlt sich bedroht. Frau Moser wurde schriftlich zur Durchführung einer 
						Beschuldigten-Vernehmung geladen. Mit Schreiben vom 
						29.08.2013 teilt sie mit, dass sie diesen Termin nicht 
						wahrnehmen wird. Sie wird sich durch einen Anwalt beraten lassen. Auf ihr 
						Schreiben wird hingewiesen
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				"sich bedroht fühlen" ohne Angabe eines konkreten Grundes 
				ist keine Bedrohung im Sinne des Strafrechts.   Auf 
				meine Frage an die Staatsanwaltschaft Lörrach, aus welcher 
				Aktennummer und welchem Textteil sich eine Bedrohung ergeben 
				haben soll, habe ich natürlich bis heute keine Antwort bekommen, 
				auch nicht von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe.
 Zu diesen falschen Aussagen habe ich erfolglos eine Strafanzeige 
				abgegeben.
 80 Js 1317/14.
 
				Ebenfalls erfolglos habe ich mich gegen die falschen Aussagen in 
				einem dem Strafverfahren vorangegangen Abmahnschreiben der 
				Gegenpartei gewehrt. 82 Js 8808/13Anzeige wegen Nötigung und Erpressung.
   Etwa 
				30 Jahre lang war mein wichtigstes Hobby ein umfangreiches 
				Mathematik-Lexikon in einer neuartigen Struktur. Durch diesen 
				Rechtsfall wurde ich so belastet, auch zeitlich, dass ich diese 
				Tätigkeit eingestellt habe.   G. 
				Moser |