Gertrud Moser,
..................79589 Binzen, Tel. ....................
Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstraße
103
79061 Freiburg
20.02.2016
4 K 2170/15
In
der Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen
Landkreis Lörrach wegen Feststellung
belegen die neusten Ereignisse,
dass ich in einen Teufelskreis geraten bin,
aus dem es kaum noch ein Entkommen gibt.
(Teil 8)
583,10 Euro habe ich jetzt für die Beratung von zwei
Anwälten gezahlt, ohne einen rechtlichen Erfolg zu haben.
Außerdem werde ich demnächst vermutlich von keinem der beiden
anwaltlich vertreten werden.
Die
seit 6 Jahren zu zahlenden Anwalts-, Gerichts-, Verwaltungs- und
weiteren Kosten sind faktisch permanente Geldstrafen und
Demütigungen, die vom Polizeibericht und den begünstigendem
Verhalten des Landratsamt Lörrach verursacht werden.
Bekannt ist auch in den Medien, dass Klagen gegen die Polizei
kaum Erfolg haben. Bekannt ist auch, dass dabei die Polizei von
der Staatsanwaltschaft in solchen Angelegenheiten unterstützt
wird. Das ist natürlich auch in meinem Fall gegeben.
Daher warte ich auf die Ablehnung der Strafanzeige gegen
Rechtsanwalt 12.
Er
handelt auch weiterhin, wie aus dem Schreiben vom 22.2.2015 mit
5 Aktenzeichen ersichtlich ist.
Außerdem lässt er sich auch nicht von der Rechtsanwaltskammer
beeinflussen,
wie aus seinem Schreiben
vom 20.2.2016 an mich ersichtlich ist.
Anlage 1
Somit habe ich auch heute die Kopie dieses Schreibens und ein
Schreiben von mir an die Rechtsanwaltskammer Freiburg geschickt.
Anlage 2
Dann
wollte ich doch einmal darauf hinweisen, dass mich meine
Nachbarn in ein Strafverfahren wegen Bedrohung gebracht haben.
Von
der Einleitung des Verfahrens erfuhr ich über ein Schreiben vom
Polizeirevier Weil am Rhein.
Das war für mich praktisch auch ein Schock. Ich bekam eine
Einladung zu einem Verhör, ohne Information, was ich genau getan
haben sollte.
Erst
über eine Rechtsanwältin erfuhr ich, dass ich da gar nicht
hingehen muss, wenn ich eine anwaltliche Vertretung habe.
Beim
ersten Termin habe ich ihr versichert, dass ich garantiert keine
Bedrohung im Sinne des Strafrechts begangen habe und dass
vermutlich meine Nachbarn hinter der Strafanzeige stehen. Zuvor
habe ich im Internet ausführlich recherchiert, welche
Aktivitäten Bedrohungen im Sinne des Strafrechts sind.
Nachdem die Akte der Anwältin zugeschickt wurden, hat sie ohne
Rücksprache mit mir einen kurzen Brief geschrieben, dass der
Tatbestand der Bedrohung nicht erfüllt sei.
Aktenzeichen 86 Js 7931/13
Auf
die falschen Aussagen in der Strafanzeige der Gegenseite ist sie
nicht eingegangen und sah dann ihre Aufgabe als erledigt an, als
das Strafverfahren gegen mich eingestellt wurde.
Bestraft wurde ich trotzdem durch die enorme psychische
Belastung und die Honorarkosten in Höhe von 1840 Euro. Zuvor
war ich noch nie in einem Strafverfahren.
Interessant war auch die Beschreibung der Polizei zum
Sachverhalt:
Nachbarin-X fühlt sich bedroht.
Frau Moser wurde schriftlich zur Durchführung einer
Beschuldigten-Vernehmung geladen. Mit Schreiben vom
29.08.2013 teilt sie mit, dass sie diesen Termin nicht
wahrnehmen wird.
Sie wird sich durch einen Anwalt beraten lassen. Auf ihr
Schreiben wird hingewiesen |
"sich bedroht fühlen" ohne Angabe eines konkreten Grundes
ist keine Bedrohung im Sinne des Strafrechts.
Auf
meine Frage an die Staatsanwaltschaft Lörrach, aus welcher
Aktennummer und welchem Textteil sich eine Bedrohung ergeben
haben soll, habe ich natürlich bis heute keine Antwort bekommen,
auch nicht von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe.
Zu diesen falschen Aussagen habe ich erfolglos eine Strafanzeige
abgegeben.
80 Js 1317/14.
Ebenfalls erfolglos habe ich mich gegen die falschen Aussagen in
einem dem Strafverfahren vorangegangen Abmahnschreiben der
Gegenpartei gewehrt. 82 Js 8808/13
Anzeige wegen Nötigung und Erpressung.
Etwa
30 Jahre lang war mein wichtigstes Hobby ein umfangreiches
Mathematik-Lexikon in einer neuartigen Struktur. Durch diesen
Rechtsfall wurde ich so belastet, auch zeitlich, dass ich diese
Tätigkeit eingestellt habe.
G.
Moser
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