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Brief an das Verwaltungsgericht Freiburg


Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................

 

Verwaltungsgericht Freiburg

Habsburgerstraße 103

 

79061 Freiburg

20.02.2016

 

4 K 2170/15

 

In der Verwaltungsrechtssache

 

Gertrud Moser
gegen
Landkreis Lörrach wegen Feststellung

 

belegen die neusten Ereignisse,
dass ich in einen Teufelskreis geraten bin,
aus dem es kaum noch ein Entkommen gibt.
(Teil 8)

 

583,10 Euro habe ich jetzt für die Beratung von zwei Anwälten gezahlt, ohne einen rechtlichen Erfolg zu haben. Außerdem werde ich demnächst vermutlich von keinem der beiden anwaltlich vertreten werden.

 

Die seit 6 Jahren zu zahlenden Anwalts-, Gerichts-, Verwaltungs- und weiteren Kosten sind faktisch permanente Geldstrafen und Demütigungen, die vom Polizeibericht und den begünstigendem Verhalten des Landratsamt Lörrach verursacht werden.

 

Bekannt ist auch in den Medien, dass Klagen gegen die Polizei kaum Erfolg haben. Bekannt ist auch, dass dabei die Polizei von der Staatsanwaltschaft in solchen Angelegenheiten unterstützt wird. Das ist natürlich auch in meinem Fall gegeben.

 

Daher warte ich auf die Ablehnung der Strafanzeige gegen Rechtsanwalt 12.

 

Er handelt auch weiterhin, wie aus dem Schreiben vom 22.2.2015 mit 5 Aktenzeichen ersichtlich ist.

 

Außerdem lässt er sich auch nicht von der Rechtsanwaltskammer beeinflussen,
wie aus seinem Schreiben vom 20.2.2016 an mich ersichtlich ist. Anlage 1

 

Somit habe ich auch heute die Kopie dieses Schreibens und ein Schreiben von mir an die Rechtsanwaltskammer Freiburg geschickt.

Anlage 2

 

Dann wollte ich doch einmal darauf hinweisen, dass mich meine Nachbarn in ein Strafverfahren wegen Bedrohung gebracht haben.

 

Von der Einleitung des Verfahrens erfuhr ich über ein Schreiben vom Polizeirevier Weil am Rhein.
Das war für mich praktisch auch ein Schock. Ich bekam eine Einladung zu einem Verhör, ohne Information, was ich genau getan haben sollte.

 

Erst über eine Rechtsanwältin erfuhr ich, dass ich da gar nicht hingehen muss, wenn ich eine anwaltliche Vertretung habe.

 

Beim ersten Termin habe ich ihr versichert, dass ich garantiert keine Bedrohung im Sinne des Strafrechts begangen habe und dass vermutlich meine Nachbarn hinter der Strafanzeige stehen. Zuvor habe ich im Internet ausführlich recherchiert, welche Aktivitäten Bedrohungen im Sinne des Strafrechts sind.

 

Nachdem die Akte der Anwältin zugeschickt wurden, hat sie ohne Rücksprache mit mir einen kurzen Brief geschrieben, dass der Tatbestand der Bedrohung nicht erfüllt sei.
Aktenzeichen 86 Js 7931/13

 

Auf die falschen Aussagen in der Strafanzeige der Gegenseite ist sie nicht eingegangen und sah dann ihre Aufgabe als erledigt an, als das Strafverfahren gegen mich eingestellt wurde.

 

Bestraft wurde ich trotzdem durch die enorme psychische Belastung und die Honorarkosten in Höhe von 1840 Euro. Zuvor war ich noch nie in einem Strafverfahren.

 

Interessant war auch die Beschreibung der Polizei zum Sachverhalt:

 

Nachbarin-X fühlt sich bedroht.

Frau Moser wurde schriftlich zur Durchführung einer Beschuldigten-Vernehmung geladen. Mit Schreiben vom 29.08.2013 teilt sie mit, dass sie diesen Termin nicht wahrnehmen wird.
Sie wird sich durch einen Anwalt beraten lassen. Auf ihr Schreiben wird hingewiesen

 

"sich bedroht fühlen" ohne Angabe eines konkreten Grundes ist keine Bedrohung im Sinne des Strafrechts.

 

Auf meine Frage an die Staatsanwaltschaft Lörrach, aus welcher Aktennummer und welchem Textteil sich eine Bedrohung ergeben haben soll, habe ich natürlich bis heute keine Antwort bekommen, auch nicht von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe.

Zu diesen falschen Aussagen habe ich erfolglos eine Strafanzeige abgegeben.
80 Js 1317/14.

Ebenfalls erfolglos habe ich mich gegen die falschen Aussagen in einem dem Strafverfahren vorangegangen Abmahnschreiben der Gegenpartei gewehrt. 82 Js 8808/13
Anzeige wegen Nötigung und Erpressung.

 

Etwa 30 Jahre lang war mein wichtigstes Hobby ein umfangreiches Mathematik-Lexikon in einer neuartigen Struktur. Durch diesen Rechtsfall wurde ich so belastet, auch zeitlich, dass ich diese Tätigkeit eingestellt habe.

 

G. Moser


GM-Kommentar:
Erfolgloses Schreiben

Sargnagel


Geändert am:   11.01.2019

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