Kommentare bzw. Stellungnahmen
zum Schreiben von Anwalt 12 vom 4.2.2016
Nachdem das Verwaltungsgericht Freiburg die
Einheit meiner Klageführung getrennt hat, wäre es
natürlich das Beste, Sie könnten Ihre
Kommunikations-Barriere überwinden und wir könnten
vernünftig - wie vor einem Jahr ! - über die Sachstände
und das weitere Vorgehen sprechen. |
Welche Einheit? Es gibt mindestens 6
Aktenzeichen: (4 K 1908/15, 4 K 2170/15, 4 K 2377/15, 4 K
2479/15, 4 K 2590/15, 4 K 2591/15). Darunter war eine Eingabe,
die nicht zum Verwaltungsgericht, sondern zum Landgericht
Freiburg gehört.
Rechtsanwalt 12 hat wichtige Wünsche von mir ignoriert, wurde
teilweise wütend und unsachlich. Daher habe ich auf reine
schriftliche Kommunikation umgestellt.
Ich mache jedenfalls Ihren "Zirkus" - einen
Anwalt nach der anderen als untauglich zu verabschieden
- nicht mit; das haben Sie gemerkt. |
Unsachliche Bemerkung.
Der erste Anwalt hat sich von selbst verabschiedet. Meinen
schriftlichen Wunsch, gegen den Polizeibericht vorzugehen und
den Zusammenhang mit dem nicht zulässigen Gewerbe meines
Nachbarn aufzudecken hat er ignoriert.
Der zweite Anwalt hat sich für befangen erklärt, nachdem er
Einsicht in den Schriftwechsel mit der Gemeinde und dem
Landratsamt Bau und Gewerbe erhielt. Befangenheit, weil er den
ehemaligen Bürgermeister gut kannte.
Der dritte Anwalt hat Schriftwechsel mit der Polizei, dem
Landratsamt Bau- und Gewerbe, Soziales usw. geführt. Auf seinen
schriftlichen Hinweis, dass ein kostenpflichtiger Widerspruch zu
tätigen sei, habe ich zustimmend geantwortet.
Aber dann hat er kommentarlos seine Tätigkeit eingestellt.
Eine vierte Rechtsanwältin hat zwar ein Schreiben an das
Oberlandesgericht Karlsruhe verfasst und Akteneinsicht bei der
Staatsanwaltschaft genommen. Aus gesundheitlichen Gründen konnte
sie mich nicht weiter vertreten.
Der fünfte Anwalt 7 hat mich hintergangen. Dazu hat die
Rechtsanwaltskammer Freiburg aufgrund des vorlegten
Schriftwechsel eine Eingabe bei der Generalstaatsanwaltschaft
Karlsruhe gemacht.
Einen Tag, nachdem ich über ein Internetforum erfahren hatte,
dass ich vom fünften Anwalt hintergangen worden bin, hatte ich
einen Sturzunfall. Aufgrund meiner Unfallbeschreibung
empfahl mir die Krankenversicherung, einen Anwalt einzuschalten.
Eine Anwaltskanzlei erklärte sich dazu bereit. Als ich
allerdings in einem späteren Schreiben darauf hinwies, dass die
Kenntnis über das Anwaltsverhalten mich so belastet hat, dass
diese Belastung auch eine Ursache für den Unfall sein könnte,
hat die Anwaltskanzlei wegen angeblicher Arbeitsüberlastung
telefonisch abgesagt.
Die sechste Rechtsanwältin hat es unterlassen, beim
Amtsgericht auf die Klageerwiderung zu reagieren, obwohl sie von
mir schriftliche Unterlagen hatte.
Diese Unterlagen habe ich nach Mandatentzug zurückgefordert und
befinden sich noch immer im ungeöffneten Maxibrief.
Analog hat sich Rechtsanwalt 12 verhalten. Ein Teil der
zurückgeforderten Unterlagen befinden sich ebenfalls in
ungeöffneten Maxibriefen.
Die siebte Anwältin hatte Unterlagen von mir bekommen, auf
spätere Schreiben nicht reagiert, so dass ich kurz vor Ende der
Berufungsfrist mich an Rechtsanwalt 12,als siebten Anwalt hier
in der Liste wandte.
Dazwischen gab es erfolglose Versuche, für mich eine
anwaltliche Vertretung zu finden, bei denen es dann teileweise
zu kostenpflichtigen Beratungsgesprächen kam.
Ich ziehe mich zurück, sobald Sie einen für Sie
kompetent handelnden Betreuer oder einen
vertretungsbereiten neuen Kollegen bestellt erhalten
haben. |
M.E. Beweis für den Tatbestand der Nötigung.
Solange bezweifle ich Ihre Prozessfähigkeit, und
kann ich Sie daher nicht "im Stich lassen".
Allerdings bin ich für eine therapeutische Begleitung
ungeeignet und nicht zuständig. |
M.E. Tatbestand der Verleumdung.
Ich argumentiere rational und mit Beweisen bzw. Gründen.
Aber: Dass Sie den "Kampf" jetzt schon 6 Jahre
mit falschen Mitteln führen aus reiner Emotion heraus
und nicht weitergekommen sind, das ist ganz
unbegreiflich.
Und das nehme ich nicht hin. Ich nehme es auch als
Vorwurf gegen meine Bemühungen nicht hin. |
M.E. Tatbestand der Verleumdung.
Ich argumentiere rational und mit Beweisen bzw. Gründen. Es gibt
auch Schriftwechsel von bisherigen Rechtsanwälten und
Rechtsanwältinnen mit staatlichen Institutionen
Das Verhalten meiner bisherigen Anwälte ist habe ich schon
erwähnt.
Der ganze Fall wäre seit 5 Jahren beigelegt -
ohne Gutachten! -:
wäre vorgetragen worden beim Richter des
Betreuungsgerichts:
- die Computer-Technik, die V..........-Rechnung, der
Wikipedia-Ausdruck oder ein entsprechendes
Sachverständigenvotum der Computertechnologie, und
-- der Entschuldigungsbrief vom 9.7.2009 -2-
-
Können Sie sich das nicht klar machen ?
|
Meine sofortigen Einwendungen wurden vom Betreuungsgericht
ignoriert.
Der damalige Anwalt war zum Polizeibericht ebenfalls untätig.
Der Entschuldigungsbrief lag vor.
Der Beweis für den Festplattenschaden wurde erst am 21.8.2009
erbracht.
Damit konnte unmöglich das Betreuungsverfahren aufgehalten
werden.
Die Wikipedia-Information habe ich erst im November 2009
gefunden, um die Staatsanwaltschaft darüber aufzuklären, dass
ich von keinem Hirngespinst gesprochen habe.
Wenn ein gerichtliches
Betreuungsverfahren eingeleitet wird, kann es nicht mehr durch
rationale Argumente, z.B. Falschaussagen bei der Polizei,
aufgehalten werden.
Es ist dann zwingend ein psychiatrisches Gutachten
erforderlich, wobei solche Gutachten sehr umstritten und
sehr unterschiedlich für einen Menschen ausfallen können.
Aus dem Beschluss des Landgerichts können Sie
ersehen, dass - wenn Sie es mir nicht abnehmen wollten!
- auch ein Gericht Fehler macht, die korrigiert und
kostenneutral ausgeräumt werden können, dürfen und
müssen. |
Diese Argumentation ist mir nicht ganz klar. Die
Gerichtskosten habe ich beim Verwaltungsgericht bezahlt und ist
durch die Verweisung an das Landgericht für mich nicht
kostenneutral, wenn mir eine nochmalige Zahlung der
Gerichtskosten erspart bleibt.
Aber Sie wissen nichts Besseres als immer wieder
und immer nochmals nur zu lamentieren und die Behörden,
Gerichte und vor allem zehn und mehr Anwälte sowie die
Nachbarin-X an den Pranger zu stellen, dass alle alle sich
gegen Sie verschworen hätten.
Ich nehme ihnen das nicht ab.
Und ich halte es für unverantwortlich, dass Sie in der
gleichen Weise weitermachen. |
Unsachlicher Kommentar, der durch meinen Schriftwechsel
belegbar ist.
Gesetzesverstoß, dass er trotz Vollmachtsentzug weiter für mich
aktiv sein wird.
Mit guten Wünschen und mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt 12 |
Die guten Wünsche passen nicht zum Inhalt des Schreibens an
mich.
G. Moser |