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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an die Rechtsanwaltskammer Freiburg


G. Moser, Adresse....

Vorab per Fax 0761..............

Rechtsanwaltskammer Freiburg
Bertoldstr. 44

79098 Freiburg

15.02.2015

Aktenzeichen BA/......./2015 Rechtsanwalt 12,

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 5.2.2016 erhielt ich das beiliegende Schreiben von Rechtsanwalt 12.
M.E. handelt es sich bei diesem Schreiben um Nötigung und eventuell Erpressung.
Die Inhalte sind unqualifiziert und tendenziös gegen mich.

Aus dem Inhalt ergibt sich auch, dass Rechtsanwalt 12 möglicherweise versucht, ein gerichtliches Betreuungsverfahren gegen mich einzuleiten,
damit ich nach seiner Ansicht einen kompetenten Betreuer bekomme.

Ich melde mich relativ spät, weil das Schreiben von Montag bis Freitag vergangener Woche bei einer Anwaltskanzlei im Kreis Lörrach war und ich leider vorher keine Kopie gemacht hatte.

Am Montag, den 8.2.2016 war ich persönlich in der Kanzlei.
Der Rechtsanwalt schien auch einiges über Rechtsanwalt 12 zu wissen.
Dabei fiel eine Bemerkung "der mit der ........" und eine Bemerkung, die ich wörtlich hier nicht wiedergebe. Danach scheint Rechtsanwalt 12 bekannt zu sein, dass er nicht immer sachlich bzw. vernunftgemäß handelt.

Möglicherweise ist auch Ihnen dies aufgrund anderer Beschwerden bekannt.
Ich bin der Meinung, das Rechtsanwalt 12 mit diesem Schreiben an mich gegen das Standesrecht der Rechtsanwälte verstoßen hat.

Aufgrund der bisherigen Beschwerden hat er faktisch Argumentationen zu meinen Gunsten beim Landgericht Freiburg und beim Verwaltungsgericht Freiburg absichtlich unterlassen und somit drastische rechtliche Nachteile für mich bewirkt.

Ich halte es für rechtswidrig, wenn Rechtanwalt 12 versucht oder versucht hat, gegen mich ein gerichtliches Betreuungsverfahren einzuleiten.

Aufgrund seiner Verhaltensweisen ist es nicht ausgeschlossen, dass eher für ihn ein solches Verfahren nötig ist. Aufgrund seines Alters und seiner Verhaltensweisen könnte ein Zwangsruhestand empfehlenswert sein.

Auf meine Beschwerden, die Sie ihm zugeschickt haben, hat er sich mir gegenüber bisher nicht (schriftlich) geäußert.

Mit freundlichem Gruß
G. Moser


Anlagen:
1) Schreiben von Rechtsanwalt 12 vom 4.2.2016
2) Stellungnahme dazu


Kommentare bzw. Stellungnahmen
zum Schreiben von Anwalt 12 vom 4.2.2016

Nachdem das Verwaltungsgericht Freiburg die Einheit meiner Klageführung getrennt hat, wäre es natürlich das Beste, Sie könnten Ihre Kommunikations-Barriere überwinden und wir könnten vernünftig - wie vor einem Jahr ! - über die Sachstände und das weitere Vorgehen sprechen.

Welche Einheit? Es gibt mindestens 6 Aktenzeichen: (4 K 1908/15, 4 K 2170/15, 4 K 2377/15, 4 K 2479/15, 4 K 2590/15, 4 K 2591/15). Darunter war eine Eingabe, die nicht zum Verwaltungsgericht, sondern zum Landgericht Freiburg gehört.


Rechtsanwalt 12 hat wichtige Wünsche von mir ignoriert, wurde teilweise wütend und unsachlich. Daher habe ich auf reine schriftliche Kommunikation umgestellt.

Ich mache jedenfalls Ihren "Zirkus" - einen Anwalt nach der anderen als untauglich zu verabschieden - nicht mit; das haben Sie gemerkt.

Unsachliche Bemerkung.

Der erste Anwalt hat sich von selbst verabschiedet. Meinen schriftlichen Wunsch, gegen den Polizeibericht vorzugehen und den Zusammenhang mit dem nicht zulässigen Gewerbe meines Nachbarn aufzudecken hat er ignoriert.

Der zweite Anwalt hat sich für befangen erklärt, nachdem er Einsicht in den Schriftwechsel mit der Gemeinde und dem Landratsamt Bau und Gewerbe erhielt. Befangenheit, weil er den ehemaligen Bürgermeister gut kannte.

Der dritte Anwalt hat Schriftwechsel mit der Polizei, dem Landratsamt Bau- und Gewerbe, Soziales usw. geführt. Auf seinen schriftlichen Hinweis, dass ein kostenpflichtiger Widerspruch zu tätigen sei, habe ich zustimmend geantwortet.
Aber dann hat er kommentarlos seine Tätigkeit eingestellt.

Eine vierte Rechtsanwältin hat zwar ein Schreiben an das Oberlandesgericht Karlsruhe verfasst und Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft genommen. Aus gesundheitlichen Gründen konnte sie mich nicht weiter vertreten.

Der fünfte Anwalt 7 hat mich hintergangen. Dazu hat die Rechtsanwaltskammer Freiburg aufgrund des vorlegten Schriftwechsel eine Eingabe bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe gemacht.

Einen Tag, nachdem ich über ein Internetforum erfahren hatte, dass ich vom fünften Anwalt hintergangen worden bin, hatte ich einen Sturzunfall. Aufgrund meiner Unfallbeschreibung empfahl mir die Krankenversicherung, einen Anwalt einzuschalten.
Eine Anwaltskanzlei erklärte sich dazu bereit. Als ich allerdings in einem späteren Schreiben darauf hinwies, dass die Kenntnis über das Anwaltsverhalten mich so belastet hat, dass diese Belastung auch eine Ursache für den Unfall sein könnte, hat die Anwaltskanzlei wegen angeblicher Arbeitsüberlastung telefonisch abgesagt.

Die sechste Rechtsanwältin hat es unterlassen, beim Amtsgericht auf die Klageerwiderung zu reagieren, obwohl sie von mir schriftliche Unterlagen hatte.
Diese Unterlagen habe ich nach Mandatentzug zurückgefordert und befinden sich noch immer im ungeöffneten Maxibrief.

Analog hat sich Rechtsanwalt 12 verhalten. Ein Teil der zurückgeforderten Unterlagen befinden sich ebenfalls in ungeöffneten Maxibriefen.

Die siebte Anwältin hatte Unterlagen von mir bekommen, auf spätere Schreiben nicht reagiert, so dass ich kurz vor Ende der Berufungsfrist mich an Rechtsanwalt 12,als siebten Anwalt hier in der Liste wandte.

Dazwischen gab es erfolglose Versuche, für mich eine anwaltliche Vertretung zu finden, bei denen es dann teileweise zu kostenpflichtigen Beratungsgesprächen kam.
 

Ich ziehe mich zurück, sobald Sie einen für Sie kompetent handelnden Betreuer oder einen vertretungsbereiten neuen Kollegen bestellt erhalten haben.

M.E. Beweis für den Tatbestand der Nötigung.

 

Solange bezweifle ich Ihre Prozessfähigkeit, und kann ich Sie daher nicht "im Stich lassen".

Allerdings bin ich für eine therapeutische Begleitung ungeeignet und nicht zuständig.

M.E. Tatbestand der Verleumdung.
Ich argumentiere rational und mit Beweisen bzw. Gründen.

 

Aber: Dass Sie den "Kampf" jetzt schon 6 Jahre mit falschen Mitteln führen aus reiner Emotion heraus und nicht weitergekommen sind, das ist ganz unbegreiflich.
Und das nehme ich nicht hin. Ich nehme es auch als Vorwurf gegen meine Bemühungen nicht hin.

M.E. Tatbestand der Verleumdung.
Ich argumentiere rational und mit Beweisen bzw. Gründen. Es gibt auch Schriftwechsel von bisherigen Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen mit staatlichen Institutionen
Das Verhalten meiner bisherigen Anwälte ist habe ich schon erwähnt.

 

Der ganze Fall wäre seit 5 Jahren beigelegt - ohne Gutachten! -:
wäre vorgetragen worden beim Richter des Betreuungsgerichts:
- die Computer-Technik, die V..........-Rechnung, der Wikipedia-Ausdruck oder ein entsprechendes Sachverständigenvotum der Computertechnologie, und
-- der Entschuldigungsbrief vom 9.7.2009 -2-
-
Können Sie sich das nicht klar machen ?

 

Meine sofortigen Einwendungen wurden vom Betreuungsgericht ignoriert.
Der damalige Anwalt war zum Polizeibericht ebenfalls untätig.
Der Entschuldigungsbrief lag vor.
Der Beweis für den Festplattenschaden wurde erst am 21.8.2009 erbracht.
Damit konnte unmöglich das Betreuungsverfahren aufgehalten werden.
Die Wikipedia-Information habe ich erst im November 2009 gefunden, um die Staatsanwaltschaft darüber aufzuklären, dass ich von keinem Hirngespinst gesprochen habe.

Wenn ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet wird, kann es nicht mehr durch rationale Argumente, z.B. Falschaussagen bei der Polizei, aufgehalten werden.
Es ist dann zwingend ein psychiatrisches Gutachten erforderlich, wobei solche Gutachten sehr umstritten und sehr unterschiedlich für einen Menschen ausfallen können.

 

Aus dem Beschluss des Landgerichts können Sie ersehen, dass - wenn Sie es mir nicht abnehmen wollten! - auch ein Gericht Fehler macht, die korrigiert und kostenneutral ausgeräumt werden können, dürfen und müssen.

Diese Argumentation ist mir nicht ganz klar. Die Gerichtskosten habe ich beim Verwaltungsgericht bezahlt und ist durch die Verweisung an das Landgericht für mich nicht kostenneutral, wenn mir eine nochmalige Zahlung der Gerichtskosten erspart bleibt.

 

Aber Sie wissen nichts Besseres als immer wieder und immer nochmals nur zu lamentieren und die Behörden, Gerichte und vor allem zehn und mehr Anwälte sowie die Nachbarin-X an den Pranger zu stellen, dass alle alle sich gegen Sie verschworen hätten.

Ich nehme ihnen das nicht ab.

Und ich halte es für unverantwortlich, dass Sie in der gleichen Weise weitermachen.

Unsachlicher Kommentar, der durch meinen Schriftwechsel belegbar ist.
Gesetzesverstoß, dass er trotz Vollmachtsentzug weiter für mich aktiv sein wird.
 

Mit guten Wünschen und mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt 12

Die guten Wünsche passen nicht zum Inhalt des Schreibens an mich.

G. Moser


Geändert am:   11.01.2019

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