Gertrud Moser,
..................79589 Binzen, Tel. ....................
Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstraße
103
79061 Freiburg
13.02.2016
Aktenzeichen 4 K 2449/15
In der
Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen
Landkreis Lörrach wegen Feststellung
ergänze ich
mein
Schreiben vom 10.2.2016 mit
Kommentaren zu den Anlagen von 2009,
die das Landratsamt Lörrach eingereicht hat.
Schreiben
vom Verwaltungsgericht vom 26.1.2016, Eingang bei Moser:
28.1.2016
Schreiben vom Landratsamt Lörrach vom 19.01.2016 mit Anlagen von
2009 an das Verwaltungsgericht Freiburg (Eingang 26.01.2016)
Anlage 1:
Kopie des Polizeiberichts mit Eingangsstempel vom 14.7.2009
Als ich am
3.8.2009 beim Landratsamt persönlich erschien, war die
Erstellerin (Frau C. K.) des Weiterleitungsschreibens an das
Amtsgericht Lörrach in Urlaub.
Ich habe mir den Namen der Urlaubsvertretung nicht gemerkt und
weiß jetzt, dass ihr Nachname N. ist.
Frau N. konnte mir nichts über den Vorgang mitteilen und hat
daher den Polizeibericht, eventuell auch das
Weiterleitungsschreiben kopiert. Letzteres weiß ich nicht mehr.
Damit müsste die neue Kopie auch den Eingangsstempel vom
3.8.2009 enthalten. Ein solcher Stempelaufdruck fehlt.
Daher ist es
zweifelhaft, ob die eingereichte Kopie aus den Akten des
Landratsamts von 2009 stammt oder aus meinen späteren
Schriftwechsel mit dem Landratsamt bzw. den Eingaben hier beim
Verwaltungsgericht.
Anlage 2:
Handschriftliche Notiz vom 20.07.2009
Laut meinem
Schreiben vom 10.2.2016 wurden vom Landratsamt angeblich dreimal
die Akten gelöscht. Woher stammt dann die Notiz?
Ich weiß, dass Herr K. nach meinem Vorfall in den Ruhestand
ging, wann genau ist mir nicht bekannt.
Ich zweifle daher die Echtheit an. Wird er als Ausrede benutzt,
damit alles seine Richtigkeit hat?
Frau K.
gehört zu einer nebengeordneten Behörde der Betreuungsbehörde.
Auch laut aktueller Homepage hat diese Behörde nichts mit
Betreuungsverfahren zu tun. Dafür ist nur die Betreuungsbehörde
zuständig. Diese Erkenntnis habe ich auch aufgrund der Homepage
des Landratsamts in den Jahren 2009 und 2010 erhalten.
Ich habe bis
heute den Verdacht, dass die soziale Behörde ohne Absprache mit
der Betreuungsbehörde gehandelt hat und kann nicht ausschließen,
dass es Einflüsse vom Dezernat für Bau und Gewerbe gegeben hat,
weil ich mich erfolglos über fehlende Stellplätze und das
mögliche nicht zulässige Gewerbe meiner Nachbarn beschwert habe.
Ich bin mir
sicher, dass dieses Gewerbe von der Gemeinde Binzen und dem
Landratsamt seit 2005 geduldet wurde. Es ist daher nicht
auszuschließen, dass die Weiterleitung des Polizeiberichts an
das Amtsgericht eine Hilfe zur Vertuschung war. Dazu gehört auch
das Verhalten des ehemaligen Bürgermeisters von Binzen mir
gegenüber.
Die Anlagen
zu diesen Behauptungen sind in meinem unprofessionellen
Klageversuch vom Oktober 2014 enthalten. Diese Unterlagen hat
Rechtsanwalt 12 bekommen, sie aber nicht für Eingaben verwendet.
Inzwischen habe ich den Klageversuch von Rechtsanwalt 12
zurückbekommen, aber den zugehörigen Maxibrief zu möglichen
Beweiszwecken nicht geöffnet.
Anlage 3:
Weiterleitungsschreiben an das Amtsgericht vom 20.07.2009
Beim
Schreiben fehlen der übliche Briefkopf und die üblichen Angaben
in der Fußzeile.
Daher habe ich Zweifel an der Echtheit als Unterlage von 2009.
Anlage 4:
Aktennotiz vom 3.8.3009 über mich
Erst 2016
erfahre ich davon und kann daher nicht allen Inhalten zustimmen.
Es erfolgt eine subjektive persönliche Beschreibung von mir, die
meiner Meinung nach teilweise dazu geeignet sind, das nicht
gerechte Handeln des Landratsamts zu vertuschen. z.B. "beharrt
auf ihr Recht", "Nachbarschaftskonflikt scheint nicht lösbar zu
sein".
Ich weiß
nicht, ob ich das Thema "Verleumdung" angesprochen habe. Ich
zweifle daran.
Ich bin sicher, dass ich nicht von einem ständigen Streit mit
den Nachbarn gesprochen habe.
Kurz vor dem
Erscheinen beim Landratsamt habe ich über die Akteneinsicht beim
Amtsgericht von dem Polizeibericht erfahren.
Ich beanspruche damit das Recht, wütend und aufgeregt zu sein,
weil ich zu Unrecht mit einem bis heute ungeprüften
Polizeibericht in ein gerichtliches Betreuungsverfahren mit dem
Zwang zu einem psychiatrischen Gutachten gebracht worden bin.
Es gibt bis
heute keine Rechtsmittel und keine angemessene Zeit, sich dafür
einen geeigneten Anwalt zu suchen. Daher habe ich den Anwalt
schon vor der Akteneinsicht gewählt, im Nachhinein ein großer
Fehler.
Mein
Schriftwechsel mit ihm belegt, dass er mein Anliegen, etwas
gegen den Polizeibericht zu unternehmen, ignoriert hat.
Ebenfalls hat er meine Hinweise ignoriert, dass es einen
Zusammenhang mit dem Bau und Gewerberecht geben könnte.
Und bis
heute bin ich der Meinung, dass ein derartiges Vorgehen der
Polizei, des Landratsamts und des Amtsgerichts grund- und
menschenrechtswidrig ist.
Später haben ein derartiges Vorgehen auch die Staatsanwaltschaft
und andere staatliche Institutionen akzeptiert.
In der
Aktennotiz fehlt, dass laut Aussage von Frau N. die
Anzeigenerstatterin Nachbarin-X beim Landratsamt nicht als
Betreuerin für psychisch Kranke bekannt ist. Diese Aussage hat
auch später die Leiterin der Betreuungsbehörde, Frau H., im
persönlichen Gespräch am 8.12.2011 gemacht.
Hat auch Sie
eine mir nicht bekannte Aktennotiz gemacht, die beim Landratsamt
sorgfältig aufbewahrt wird, um sie später eventuell gegen mich
zu verwenden?
Am 8.11.2011
wurde eine Uhrzeit vereinbart. Ich musste aber sehr lange
warten. Ich glaube, es war mindesten eine halbe Stunde.
Anlage 5:
Aktennotiz vom 4.8.3009 über mich
Auch dieser
Aktennotiz über mich kann ich nicht nicht in allen Teilen
zustimmen.
Am Tag
vorher war ich persönlich beim Polizeirevier Weil am Rhein, wo
man mich abgewiesen hat, weil der Polizist Böning erst 4 Tage später
wieder Dienst haben soll.
Im Nachhinein war es von mir ein Fehler, mich abweisen zu
lassen. Dieser wichtige Fall bzw. meine Aussagen hätten sofort
bei der Polizei aufgenommen werden müssen.
Dieses
Verhalten der Polizei hat mich natürlich belastet.
Nachmittags
war ich zum ersten Mal bei dem neuen Anwalt, der gar nicht groß
auf den Polizeibericht eingegangen ist, obwohl er erst durch
mein persönliches Erscheinen davon erfuhr.
Im
Nachhinein finde ich es seltsam und beunruhigend, dass er nicht
auf diesen drastischen Polizeibericht eingegangen ist.
Ich war keine halbe Stunde bei ihm. Relativ schnell hat er zu
mir gesagt, wenn ich nicht ruhig bin, legt er sein Mandat
nieder.
Damit hatte dieser Anwaltsbesuchs nichts Beruhigendes für mich.
Das Gegenteil war der Fall. Ich hatte kein Vertrauen zu ihm,
aber es blieb keine Zeit, einen anderen Anwalt zu suchen.
Später habe
ich geglaubt, dass dieser Anwalt sich im Strafrecht nicht
auskennt.
2012 erfuhr ich über eine Anwältin, die für mich ein Schreiben
für das Oberlandesgericht verfasst hatte, dass sie von ihm wegen
Verleumdung verklagt worden war.
Es war ein Strafverfahren, in dem sie zu einer Geldstrafe
verurteilt wurde.
Entsetzlich finde ich die Beschreibung von Frau N. im letzten
Abschnitt der Aktennotiz.
Daraus ziehe ich den Schluss, dass man sich beim Landratsamt
Lörrach nicht persönlich, sondern nur schriftlich beschweren
sollte.
Auch ihre
Beschreibungen zuvor sind übertrieben. Mit den Unterlagen in
meinem Klageversuch beim Verwaltungsgericht bzw. mit dem
Schriftwechsel von Bürgermeister und Landratsamt Baurecht und
Gewerbe kann ich belegen, dass sie einen falschen, tendenziösen
Bericht über mich geschrieben hat.
Welche
Emotionen werden mir als Bürgerin zugestanden, wenn ich 7 Jahre
später einen derartigen Bericht in die Hände bekomme?
In der
Aktennotiz steht auch, dass ich darüber einen Bericht im
Internet anonym veröffentlich habe. Im Folgenden die Wahrheit:
Ich habe am
Wochenende zuvor bei
www.frag-einen-anwalt.de meinen Fall geschildert, der anonym
veröffentlicht wurde. Damit wollte ich eine schnelle
Rechtsberatung. Im Nachhinein habe ich aber von der antwortenden
Anwältin keine brauchbaren Hinweise bekommen.
Frage
geschrieben am 02.08.2009 12:44:47
Betreff: Problem zum Betreuungsrecht
Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € 41,00
Text der obigen Online-Frage ....................... |
Abschließend möchte ich zum x-Mal bemerken, dass mir bis
heute, objektive übliche Beweismittel zu den Falschaussagen bis
heute verweigert wurden.
Aufgrund
meiner bisherigen erfolglosen Beschwerden und unzuverlässigen
Anwälten wird die Betreuungsakte, ausgelöst durch einen
Polizeibericht mit Falschaussagen, lebenslänglich für mich
aufbewahrt.
Und
dieser Sachverhalt ist reiner staatlicher Psychoterror gegen
mich und
trägt damit zu einer drastischen Verringerung meiner
Lebenserwartung bei.
G. Moser
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