Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an das Verwaltungsgericht Freiburg


Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................

 

 Verwaltungsgericht Freiburg

Habsburgerstraße 103

 

79061 Freiburg

13.02.2016

 

Aktenzeichen 4 K 2449/15

In der Verwaltungsrechtssache

Gertrud Moser
gegen
Landkreis Lörrach wegen Feststellung

ergänze ich mein Schreiben vom 10.2.2016 mit

Kommentaren zu den Anlagen von 2009,
die das Landratsamt Lörrach eingereicht hat.

Schreiben vom Verwaltungsgericht vom 26.1.2016, Eingang bei Moser: 28.1.2016
Schreiben vom Landratsamt Lörrach vom 19.01.2016 mit Anlagen von 2009 an das Verwaltungsgericht Freiburg (Eingang 26.01.2016)

Anlage 1: Kopie des Polizeiberichts mit Eingangsstempel vom 14.7.2009

Als ich am 3.8.2009 beim Landratsamt persönlich erschien, war die Erstellerin (Frau C. K.) des Weiterleitungsschreibens an das Amtsgericht Lörrach in Urlaub.
Ich habe mir den Namen der Urlaubsvertretung nicht gemerkt und weiß jetzt, dass ihr Nachname N. ist.
Frau N. konnte mir nichts über den Vorgang mitteilen und hat daher den Polizeibericht, eventuell auch das Weiterleitungsschreiben kopiert. Letzteres weiß ich nicht mehr. Damit müsste die neue Kopie auch den Eingangsstempel vom 3.8.2009 enthalten. Ein solcher Stempelaufdruck fehlt.

Daher ist es zweifelhaft, ob die eingereichte Kopie aus den Akten des Landratsamts von 2009 stammt oder aus meinen späteren Schriftwechsel mit dem Landratsamt bzw. den Eingaben hier beim Verwaltungsgericht.

 

Anlage 2: Handschriftliche Notiz vom 20.07.2009

Laut meinem Schreiben vom 10.2.2016 wurden vom Landratsamt angeblich dreimal die Akten gelöscht. Woher stammt dann die Notiz?
Ich weiß, dass Herr K. nach meinem Vorfall in den Ruhestand ging, wann genau ist mir nicht bekannt.
Ich zweifle daher die Echtheit an. Wird er als Ausrede benutzt, damit alles seine Richtigkeit hat?

Frau K. gehört zu einer nebengeordneten Behörde der Betreuungsbehörde. Auch laut aktueller Homepage hat diese Behörde nichts mit Betreuungsverfahren zu tun. Dafür ist nur die Betreuungsbehörde zuständig. Diese Erkenntnis habe ich auch aufgrund der Homepage des Landratsamts in den Jahren 2009 und 2010 erhalten.

Ich habe bis heute den Verdacht, dass die soziale Behörde ohne Absprache mit der Betreuungsbehörde gehandelt hat und kann nicht ausschließen, dass es Einflüsse vom Dezernat für Bau und Gewerbe gegeben hat, weil ich mich erfolglos über fehlende Stellplätze und das mögliche nicht zulässige Gewerbe meiner Nachbarn beschwert habe.

Ich bin mir sicher, dass dieses Gewerbe von der Gemeinde Binzen und dem Landratsamt seit 2005 geduldet wurde. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die Weiterleitung des Polizeiberichts an das Amtsgericht eine Hilfe zur Vertuschung war. Dazu gehört auch das Verhalten des ehemaligen Bürgermeisters von Binzen mir gegenüber.

Die Anlagen zu diesen Behauptungen sind in meinem unprofessionellen Klageversuch vom Oktober 2014 enthalten. Diese Unterlagen hat Rechtsanwalt 12 bekommen, sie aber nicht für Eingaben verwendet.
Inzwischen habe ich den Klageversuch von Rechtsanwalt 12 zurückbekommen, aber den zugehörigen Maxibrief zu möglichen Beweiszwecken nicht geöffnet.

 

Anlage 3: Weiterleitungsschreiben an das Amtsgericht vom 20.07.2009

Beim Schreiben fehlen der übliche Briefkopf und die üblichen Angaben in der Fußzeile.
Daher habe ich Zweifel an der Echtheit als Unterlage von 2009.

 

Anlage 4: Aktennotiz vom 3.8.3009 über mich

Erst 2016 erfahre ich davon und kann daher nicht allen Inhalten zustimmen.
Es erfolgt eine subjektive persönliche Beschreibung von mir, die meiner Meinung nach teilweise dazu geeignet sind, das nicht gerechte Handeln des Landratsamts zu vertuschen. z.B. "beharrt auf ihr Recht", "Nachbarschaftskonflikt scheint nicht lösbar zu sein".

Ich weiß nicht, ob ich das Thema "Verleumdung" angesprochen habe. Ich zweifle daran.
Ich bin sicher, dass ich nicht von einem ständigen Streit mit den Nachbarn gesprochen habe.

Kurz vor dem Erscheinen beim Landratsamt habe ich über die Akteneinsicht beim Amtsgericht von dem Polizeibericht erfahren.
Ich beanspruche damit das Recht, wütend und aufgeregt zu sein,
weil ich zu Unrecht mit einem bis heute ungeprüften Polizeibericht in ein gerichtliches Betreuungsverfahren mit dem Zwang zu einem psychiatrischen Gutachten gebracht worden bin.

Es gibt bis heute keine Rechtsmittel und keine angemessene Zeit, sich dafür einen geeigneten Anwalt zu suchen. Daher habe ich den Anwalt schon vor der Akteneinsicht gewählt, im Nachhinein ein großer Fehler.

Mein Schriftwechsel mit ihm belegt, dass er mein Anliegen, etwas gegen den Polizeibericht zu unternehmen, ignoriert hat. Ebenfalls hat er meine Hinweise ignoriert, dass es einen Zusammenhang mit dem Bau und Gewerberecht geben könnte.

Und bis heute bin ich der Meinung, dass ein derartiges Vorgehen der Polizei, des Landratsamts und des Amtsgerichts grund- und menschenrechtswidrig ist.
Später haben ein derartiges Vorgehen auch die Staatsanwaltschaft und andere staatliche Institutionen akzeptiert.

In der Aktennotiz fehlt, dass laut Aussage von Frau N. die Anzeigenerstatterin Nachbarin-X beim Landratsamt nicht als Betreuerin für psychisch Kranke bekannt ist. Diese Aussage hat auch später die Leiterin der Betreuungsbehörde, Frau H., im persönlichen Gespräch am 8.12.2011 gemacht.

Hat auch Sie eine mir nicht bekannte Aktennotiz gemacht, die beim Landratsamt sorgfältig aufbewahrt wird, um sie später eventuell gegen mich zu verwenden?

Am 8.11.2011 wurde eine Uhrzeit vereinbart. Ich musste aber sehr lange warten. Ich glaube, es war mindesten eine halbe Stunde.

 

Anlage 5: Aktennotiz vom 4.8.3009 über mich

Auch dieser Aktennotiz über mich kann ich nicht nicht in allen Teilen zustimmen.

Am Tag vorher war ich persönlich beim Polizeirevier Weil am Rhein, wo man mich abgewiesen hat, weil der Polizist Böning erst 4 Tage später wieder Dienst haben soll.
Im Nachhinein war es von mir ein Fehler, mich abweisen zu lassen. Dieser wichtige Fall bzw. meine Aussagen hätten sofort bei der Polizei aufgenommen werden müssen.

Dieses Verhalten der Polizei hat mich natürlich belastet.

Nachmittags war ich zum ersten Mal bei dem neuen Anwalt, der gar nicht groß auf den Polizeibericht eingegangen ist, obwohl er erst durch mein persönliches Erscheinen davon erfuhr.

Im Nachhinein finde ich es seltsam und beunruhigend, dass er nicht auf diesen drastischen Polizeibericht eingegangen ist.
Ich war keine halbe Stunde bei ihm. Relativ schnell hat er zu mir gesagt, wenn ich nicht ruhig bin, legt er sein Mandat nieder.
Damit hatte dieser Anwaltsbesuchs nichts Beruhigendes für mich. Das Gegenteil war der Fall. Ich hatte kein Vertrauen zu ihm, aber es blieb keine Zeit, einen anderen Anwalt zu suchen.

Später habe ich geglaubt, dass dieser Anwalt sich im Strafrecht nicht auskennt.
2012 erfuhr ich über eine Anwältin, die für mich ein Schreiben für das Oberlandesgericht verfasst hatte, dass sie von ihm wegen Verleumdung verklagt worden war.
Es war ein Strafverfahren, in dem sie zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

Entsetzlich finde ich die Beschreibung von Frau N. im letzten Abschnitt der Aktennotiz.
Daraus ziehe ich den Schluss, dass man sich beim Landratsamt Lörrach nicht persönlich, sondern nur schriftlich beschweren sollte.

Auch ihre Beschreibungen zuvor sind übertrieben. Mit den Unterlagen in meinem Klageversuch beim Verwaltungsgericht bzw. mit dem Schriftwechsel von Bürgermeister und Landratsamt Baurecht und Gewerbe kann ich belegen, dass sie einen falschen, tendenziösen Bericht über mich geschrieben hat.

Welche Emotionen werden mir als Bürgerin zugestanden, wenn ich 7 Jahre später einen derartigen Bericht in die Hände bekomme?

In der Aktennotiz steht auch, dass ich darüber einen Bericht im Internet anonym veröffentlich habe. Im Folgenden die Wahrheit:

Ich habe am Wochenende zuvor bei www.frag-einen-anwalt.de meinen Fall geschildert, der anonym veröffentlicht wurde. Damit wollte ich eine schnelle Rechtsberatung. Im Nachhinein habe ich aber von der antwortenden Anwältin keine brauchbaren Hinweise bekommen.

Frage geschrieben am 02.08.2009 12:44:47
Betreff: Problem zum Betreuungsrecht
Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € 41,00
 

Text der obigen Online-Frage .......................


Abschließend möchte ich zum x-Mal bemerken, dass mir bis heute, objektive übliche Beweismittel zu den Falschaussagen bis heute verweigert wurden.

Aufgrund meiner bisherigen erfolglosen Beschwerden und unzuverlässigen Anwälten wird die Betreuungsakte, ausgelöst durch einen Polizeibericht mit Falschaussagen, lebenslänglich für mich aufbewahrt.

Und dieser Sachverhalt ist reiner staatlicher Psychoterror gegen mich und
trägt damit zu einer drastischen Verringerung meiner Lebenserwartung bei.

G. Moser

 

GM-Kommentar:
Erfolgloses Schreiben

Sargnagel


Geändert am:   19.01.2024

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de