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				Gertrud Moser, 
				..................79589 Binzen,  Tel. .................... 
				  
				 Verwaltungsgericht Freiburg 
				Habsburgerstraße 
				103 
				  
				79061 Freiburg 
				13.02.2016 
				  
				Aktenzeichen 4 K 2449/15  In der 
				Verwaltungsrechtssache
 Gertrud Moser
 gegen
 Landkreis Lörrach wegen Feststellung
 ergänze ich 
				mein 
				Schreiben vom 10.2.2016 mit  
				Kommentaren zu den Anlagen von 2009, die das Landratsamt Lörrach eingereicht hat.
 Schreiben 
				vom Verwaltungsgericht vom 26.1.2016, Eingang bei Moser: 
				28.1.2016Schreiben vom Landratsamt Lörrach vom 19.01.2016 mit Anlagen von 
				2009 an das Verwaltungsgericht Freiburg (Eingang 26.01.2016)
 Anlage 1: 
				Kopie des Polizeiberichts mit Eingangsstempel vom 14.7.2009 Als ich am 
				3.8.2009 beim Landratsamt persönlich erschien, war die 
				Erstellerin (Frau C. K.) des Weiterleitungsschreibens an das 
				Amtsgericht Lörrach in Urlaub.Ich habe mir den Namen der Urlaubsvertretung nicht gemerkt und 
				weiß jetzt, dass ihr Nachname N. ist.
 Frau N. konnte mir nichts über den Vorgang mitteilen und hat 
				daher den Polizeibericht, eventuell auch das 
				Weiterleitungsschreiben kopiert. Letzteres weiß ich nicht mehr. 
				Damit müsste die neue Kopie auch den Eingangsstempel vom 
				3.8.2009 enthalten. Ein solcher Stempelaufdruck fehlt.
 Daher ist es 
				zweifelhaft, ob die eingereichte Kopie aus den Akten des 
				Landratsamts von 2009 stammt oder aus meinen späteren 
				Schriftwechsel mit dem Landratsamt bzw. den Eingaben hier beim 
				Verwaltungsgericht.   Anlage 2: 
				Handschriftliche Notiz vom 20.07.2009 Laut meinem 
				Schreiben vom 10.2.2016 wurden vom Landratsamt angeblich dreimal 
				die Akten gelöscht. Woher stammt dann die Notiz?Ich weiß, dass Herr K. nach meinem Vorfall in den Ruhestand 
				ging, wann genau ist mir nicht bekannt.
 Ich zweifle daher die Echtheit an. Wird er als Ausrede benutzt, 
				damit alles seine Richtigkeit hat?
 Frau K. 
				gehört zu einer nebengeordneten Behörde der Betreuungsbehörde. 
				Auch laut aktueller Homepage hat diese Behörde nichts mit 
				Betreuungsverfahren zu tun. Dafür ist nur die Betreuungsbehörde 
				zuständig. Diese Erkenntnis habe ich auch aufgrund der Homepage 
				des Landratsamts in den Jahren 2009 und 2010 erhalten. Ich habe bis 
				heute den Verdacht, dass die soziale Behörde ohne Absprache mit 
				der Betreuungsbehörde gehandelt hat und kann nicht ausschließen, 
				dass es Einflüsse vom Dezernat für Bau und Gewerbe gegeben hat, 
				weil ich mich erfolglos über fehlende Stellplätze und das 
				mögliche nicht zulässige Gewerbe meiner Nachbarn beschwert habe. Ich bin mir 
				sicher, dass dieses Gewerbe von der Gemeinde Binzen und dem 
				Landratsamt seit 2005 geduldet wurde. Es ist daher nicht 
				auszuschließen, dass die Weiterleitung des Polizeiberichts an 
				das Amtsgericht eine Hilfe zur Vertuschung war. Dazu gehört auch 
				das Verhalten des ehemaligen Bürgermeisters von Binzen mir 
				gegenüber.  Die Anlagen 
				zu diesen Behauptungen sind in meinem unprofessionellen 
				Klageversuch vom Oktober 2014 enthalten. Diese Unterlagen hat 
				Rechtsanwalt 12 bekommen, sie aber nicht für Eingaben verwendet.
				Inzwischen habe ich den Klageversuch von Rechtsanwalt 12 
				zurückbekommen, aber den zugehörigen Maxibrief zu möglichen 
				Beweiszwecken nicht geöffnet.
   Anlage 3: 
				Weiterleitungsschreiben an das Amtsgericht vom 20.07.2009 Beim 
				Schreiben fehlen der übliche Briefkopf und die üblichen Angaben 
				in der Fußzeile.Daher habe ich Zweifel an der Echtheit als Unterlage von 2009.
   Anlage 4: 
				Aktennotiz vom 3.8.3009 über mich Erst 2016 
				erfahre ich davon und kann daher nicht allen Inhalten zustimmen.Es erfolgt eine subjektive persönliche Beschreibung von mir, die 
				meiner Meinung nach teilweise dazu geeignet sind, das nicht 
				gerechte Handeln des Landratsamts zu vertuschen. z.B. "beharrt 
				auf ihr Recht", "Nachbarschaftskonflikt scheint nicht lösbar zu 
				sein".
 Ich weiß 
				nicht, ob ich das Thema "Verleumdung" angesprochen habe. Ich 
				zweifle daran.Ich bin sicher, dass ich nicht von einem ständigen Streit mit 
				den Nachbarn gesprochen habe.
 Kurz vor dem 
				Erscheinen beim Landratsamt habe ich über die Akteneinsicht beim 
				Amtsgericht von dem Polizeibericht erfahren.Ich beanspruche damit das Recht, wütend und aufgeregt zu sein,
 weil ich zu Unrecht mit einem bis heute ungeprüften 
				Polizeibericht in ein gerichtliches Betreuungsverfahren mit dem 
				Zwang zu einem psychiatrischen Gutachten gebracht worden bin.
 Es gibt bis 
				heute keine Rechtsmittel und keine angemessene Zeit, sich dafür 
				einen geeigneten Anwalt zu suchen. Daher habe ich den Anwalt 
				schon vor der Akteneinsicht gewählt, im Nachhinein ein großer 
				Fehler.  Mein 
				Schriftwechsel mit ihm belegt, dass er mein Anliegen, etwas 
				gegen den Polizeibericht zu unternehmen, ignoriert hat. 
				Ebenfalls hat er meine Hinweise ignoriert, dass es einen 
				Zusammenhang mit dem Bau und Gewerberecht geben könnte. Und bis 
				heute bin ich der Meinung, dass ein derartiges Vorgehen der 
				Polizei, des Landratsamts und des Amtsgerichts grund- und 
				menschenrechtswidrig ist. Später haben ein derartiges Vorgehen auch die Staatsanwaltschaft 
				und andere staatliche Institutionen akzeptiert.
 In der 
				Aktennotiz fehlt, dass laut Aussage von Frau N. die 
				Anzeigenerstatterin Nachbarin-X beim Landratsamt nicht als 
				Betreuerin für psychisch Kranke bekannt ist. Diese Aussage hat 
				auch später die Leiterin der Betreuungsbehörde, Frau H., im 
				persönlichen Gespräch am 8.12.2011 gemacht.  Hat auch Sie 
				eine mir nicht bekannte Aktennotiz gemacht, die beim Landratsamt 
				sorgfältig aufbewahrt wird, um sie später eventuell gegen mich 
				zu verwenden? Am 8.11.2011 
				wurde eine Uhrzeit vereinbart. Ich musste aber sehr lange 
				warten. Ich glaube, es war mindesten eine halbe Stunde.   Anlage 5: 
				Aktennotiz vom 4.8.3009 über mich Auch dieser 
				Aktennotiz über mich kann ich nicht nicht in allen Teilen 
				zustimmen. Am Tag 
				vorher war ich persönlich beim Polizeirevier Weil am Rhein, wo 
				man mich abgewiesen hat, weil der Polizist Böning erst 4 Tage später 
				wieder Dienst haben soll.Im Nachhinein war es von mir ein Fehler, mich abweisen zu 
				lassen. Dieser wichtige Fall bzw. meine Aussagen hätten sofort 
				bei der Polizei aufgenommen werden müssen.
 Dieses 
				Verhalten der Polizei hat mich natürlich belastet. Nachmittags 
				war ich zum ersten Mal bei dem neuen Anwalt, der gar nicht groß 
				auf den Polizeibericht eingegangen ist, obwohl er erst durch 
				mein persönliches Erscheinen davon erfuhr. Im 
				Nachhinein finde ich es seltsam und beunruhigend, dass er nicht 
				auf diesen drastischen Polizeibericht eingegangen ist. Ich war keine halbe Stunde bei ihm. Relativ schnell hat er zu 
				mir gesagt, wenn ich nicht ruhig bin, legt er sein Mandat 
				nieder.
 Damit hatte dieser Anwaltsbesuchs nichts Beruhigendes für mich. 
				Das Gegenteil war der Fall. Ich hatte kein Vertrauen zu ihm, 
				aber es blieb keine Zeit, einen anderen Anwalt zu suchen.
 Später habe 
				ich geglaubt, dass dieser Anwalt sich im Strafrecht nicht 
				auskennt.2012 erfuhr ich über eine Anwältin, die für mich ein Schreiben 
				für das Oberlandesgericht verfasst hatte, dass sie von ihm wegen 
				Verleumdung verklagt worden war.
 Es war ein Strafverfahren, in dem sie zu einer Geldstrafe 
				verurteilt wurde.
 
				Entsetzlich finde ich die Beschreibung von Frau N. im letzten 
				Abschnitt der Aktennotiz.Daraus ziehe ich den Schluss, dass man sich beim Landratsamt 
				Lörrach nicht persönlich, sondern nur schriftlich beschweren 
				sollte.
 Auch ihre 
				Beschreibungen zuvor sind übertrieben. Mit den Unterlagen in 
				meinem Klageversuch beim Verwaltungsgericht bzw. mit dem 
				Schriftwechsel von Bürgermeister und Landratsamt Baurecht und 
				Gewerbe kann ich belegen, dass sie einen falschen, tendenziösen 
				Bericht über mich geschrieben hat. Welche 
				Emotionen werden mir als Bürgerin zugestanden, wenn ich 7 Jahre 
				später einen derartigen Bericht in die Hände bekomme? In der 
				Aktennotiz steht auch, dass ich darüber einen Bericht im 
				Internet anonym veröffentlich habe. Im Folgenden die Wahrheit: Ich habe am 
				Wochenende zuvor bei
				
				www.frag-einen-anwalt.de meinen Fall geschildert, der anonym 
				veröffentlicht wurde. Damit wollte ich eine schnelle 
				Rechtsberatung. Im Nachhinein habe ich aber von der antwortenden 
				Anwältin keine brauchbaren Hinweise bekommen.
 Frage 
				geschrieben am 02.08.2009 12:44:47
 Betreff: Problem zum Betreuungsrecht
 Rechtsgebiet: Generelle Themen
 Einsatz: € 41,00
 
 
					
						| Text der obigen Online-Frage ....................... |  Abschließend möchte ich zum x-Mal bemerken, dass mir bis 
				heute, objektive übliche Beweismittel zu den Falschaussagen bis 
				heute verweigert wurden.
 Aufgrund 
				meiner bisherigen erfolglosen Beschwerden und unzuverlässigen 
				Anwälten wird die Betreuungsakte, ausgelöst durch einen 
				Polizeibericht mit Falschaussagen, lebenslänglich für mich 
				aufbewahrt. Und 
				dieser Sachverhalt ist reiner staatlicher Psychoterror gegen 
				mich undträgt damit zu einer drastischen Verringerung meiner 
				Lebenserwartung bei.
 G. Moser   |