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Kommentare zum Schreiben von
Anwalt 12 vom 4.2.2016
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Moser-Adresse....
Kommentare bzw. Stellungnahmen zum
Schreiben von Anwalt 12 vom
4.2.2016
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Nachdem das Verwaltungsgericht Freiburg die Einheit meiner
Klageführung getrennt hat, wäre es natürlich das Beste, Sie
könnten Ihre Kommunikations-Barriere überwinden und wir könnten
vernünftig - wie vor einem Jahr ! - über die Sachstände und das
weitere Vorgehen sprechen. |
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GM-Kommentar:
Welche Einheit? Es gibt mindestens 6 Aktenzeichen: (4 K 1908/15,
4 K 2377/15, 4 K 2449/15, 4 K
2591/15 zum Landratsamt, 4 K 2170/15, 4 K
2591/15). Darunter war eine Eingabe, die nicht zum
Verwaltungsgericht, sondern zum Landgericht Freiburg gehört.
Anwalt 12 hat wichtige Wünsche von mir ignoriert,
wurde teilweise wütend und unsachlich. Daher habe ich auf reine
schriftliche Kommunikation umgestellt. Im Nachhinein die richtig
Entscheidung (für Beweise).
Außerdem hat der Beklagte sowieso immer mit unterdrückter Nummer
angerufen, so dass Verbindungsnachweise nicht möglich sind. |
Ich mache jedenfalls Ihren "Zirkus" - einen Anwalt nach dem
anderen als untauglich zu verabschieden - nicht mit; das haben
Sie gemerkt. |
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Unsachliche Bemerkung.
Der erste Anwalt hat sich von selbst verabschiedet. Meinen
schriftlichen Wunsch, gegen den Polizeibericht vorzugehen und
den Zusammenhang mit dem nicht zulässigen Gewerbe meines
Nachbarn aufzudecken hat er ignoriert.
Der zweite Anwalt hat sich für befangen erklärt, nachdem er
Einsicht in den Schriftwechsel mit der Gemeinde und dem
Landratsamt Bau und Gewerbe erhielt. Befangenheit, weil er den
ehemaligen Bürgermeister gut kannte.
Der dritte Anwalt hat Schriftwechsel mit der Polizei, dem
Landratsamt Bau- und Gewerbe, Soziales usw. geführt. Auf seinen
schriftlichen Hinweis, dass ein kostenpflichtiger Widerspruch zu
tätigen sei, habe ich zustimmend geantwortet.
Aber dann hat er kommentarlos seine Tätigkeit eingestellt.
Der vierte Anwalt hat mich hintergangen. Dazu hat die
Rechtsanwaltskammer Freiburg auf-grund des vorlegten
Schriftwechsel eine Eingabe bei der Generalstaatsanwaltschaft
Karlsruhe gemacht.
Die fünfte Rechtsanwältin hat es unterlassen, beim Amtsgericht
auf die Klageerwiderung zu reagieren, obwohl sie von mir
schriftliche Unterlagen hatte.
Diese Unterlagen habe ich nach Mandatentzug zurückgefordert und
befinden sich noch immer im ungeöffneten Maxibrief.
Analog hat sich
Anwalt 12 verhalten. Ein Teil der
zurückgeforderten Unterlagen befinden sich ebenfalls in
ungeöffneten Maxibriefen. |
Ich ziehe mich zurück, sobald Sie einen für Sie kompetent
handelnden Betreuer oder einen vertretungsbereiten neuen
Kollegen bestellt erhalten haben. |
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GM-Kommentar:
M.E. Beweis für den Tatbestand der Nötigung. |
Solange bezweifle ich Ihre Prozessfähigkeit, und kann ich Sie
daher nicht "im Stich lassen".
Allerdings bin ich für eine therapeutische Begleitung ungeeignet
und nicht zuständig. |
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GM-Kommentar:
M.E. Tatbestand der Verleumdung.
Ich argumentiere rational und mit Beweisen bzw. Gründen.Am 8. Februar 2016 war ich zu einem Beratungsgespräch bei einem
Anwalt aus dem Kreis Lörrach und habe ihm das Schreiben aus
Anlage J 1 vorlegt.
Dabei fiel eine Bemerkung "der ............" und eine
Bemerkung, die ich wörtlich hier nicht wiedergebe. Danach
scheint Anwalt 12 bekannt zu sein, dass er nicht immer
sachlich bzw. vernunftgemäß handelt. |
Aber: Dass Sie den "Kampf" jetzt schon 6 Jahre mit falschen
Mitteln führen aus reiner Emotion heraus und nicht
weitergekommen sind, das ist ganz unbegreiflich.
Und das nehme ich nicht hin. Ich nehme es auch als Vorwurf gegen
meine Bemühungen nicht hin. |
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GM-Kommentar:
M.E. Tatbestand der Verleumdung.
Ich argumentiere rational und mit Beweisen bzw. Gründen.
Das Verhalten meiner bisherigen Anwälte ist habe ich schon
erwähnt. |
Der ganze Fall wäre seit 5 Jahren beigelegt - ohne Gutachten! -:
wäre vorgetragen worden beim Richter des Betreuungsgerichts:
- die Computer-Technik, die V.-Rechnung, der
Wikipedia-Ausdruck oder ein entsprechendes Sachverständigenvotum
der Computertechnologie, und
-- der Entschuldigungsbrief vom 9.7.2009
Können Sie sich das nicht klar machen ? |
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GM-Kommentar:
Meine sofortigen Einwendungen wurden vom Betreuungsgericht
ignoriert. Der damalige Anwalt war zum Polizeibericht ebenfalls
untätig.
Der Entschuldigungsbrief lag vor. Der Beweis für den
Festplattenschaden wurde erst am 21.8.2009 erbracht. Damit
konnte unmöglich das Betreuungsverfahren aufgehalten werden. Die
Wikipedia-Information habe ich erst im November 2009 gefunden,
um die Staatsanwaltschaft darüber aufzuklären, dass ich von
keinem Hirngespinst gesprochen habe |
Aus dem Beschluss des Landgerichts können Sie ersehen, dass -
wenn Sie es mir nicht abnehmen wollten! - auch ein Gericht
Fehler macht, die korrigiert und kostenneutral ausgeräumt werden
können, dürfen und müssen. |
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GM-Kommentar:
Diese Argumentation ist mir nicht ganz klar. Die Gerichtskosten
habe ich beim Verwaltungsgericht bezahlt und ist durch die
Verweisung an das Landgericht für mich nicht kostenneutral, wenn
mir eine nochmalige Zahlung der Gerichtskosten erspart bleibt. |
Aber Sie wissen nichts Besseres als immer wieder und immer
nochmals nur zu lamentieren und die Behörden, Gerichte und vor
allem zehn und mehr Anwälte sowie die
Nachbarin-X an den Pranger
zu stellen, dass alle alle sich gegen Sie verschworen hätten.
Ich nehme ihnen das nicht ab.
Und ich halte es für unverantwortlich, dass Sie in der gleichen
Weise weitermachen. |
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GM-Kommentar:
Unsachlicher Kommentar und die
Aussage, dass er trotz Vollmachtsentzug weiter für mich aktiv
sein wird. |
Mit guten Wünschen und mit freundlichen Grüßen
Anwalt 12 |
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GM-Kommentar:
Die guten Wünsche passen nicht zum Inhalt des Schreibens an
mich. |
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