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Kommentare zum Schreiben von Anwalt 12 vom 4.2.2016


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Kommentare bzw. Stellungnahmen zum
Schreiben von Anwalt 12 vom 4.2.2016

 

 
Nachdem das Verwaltungsgericht Freiburg die Einheit meiner Klageführung getrennt hat, wäre es natürlich das Beste, Sie könnten Ihre Kommunikations-Barriere überwinden und wir könnten vernünftig - wie vor einem Jahr ! - über die Sachstände und das weitere Vorgehen sprechen.

 

GM-Kommentar:
Welche Einheit? Es gibt mindestens 6 Aktenzeichen: (4 K 1908/15, 4 K 2377/15, 4 K 2449/15, 4 K 2591/15 zum Landratsamt, 4 K 2170/15, 4 K 2591/15). Darunter war eine Eingabe, die nicht zum Verwaltungsgericht, sondern zum Landgericht Freiburg gehört.

Anwalt 12 hat wichtige Wünsche von mir ignoriert, wurde teilweise wütend und unsachlich. Daher habe ich auf reine schriftliche Kommunikation umgestellt. Im Nachhinein die richtig Entscheidung (für Beweise).

Außerdem hat der Beklagte sowieso immer mit unterdrückter Nummer angerufen, so dass Verbindungsnachweise nicht möglich sind.

 
Ich mache jedenfalls Ihren "Zirkus" - einen Anwalt nach dem anderen als untauglich zu verabschieden - nicht mit; das haben Sie gemerkt.

 

Unsachliche Bemerkung.

Der erste Anwalt hat sich von selbst verabschiedet. Meinen schriftlichen Wunsch, gegen den Polizeibericht vorzugehen und den Zusammenhang mit dem nicht zulässigen Gewerbe meines Nachbarn aufzudecken hat er ignoriert.

Der zweite Anwalt hat sich für befangen erklärt, nachdem er Einsicht in den Schriftwechsel mit der Gemeinde und dem Landratsamt Bau und Gewerbe erhielt. Befangenheit, weil er den ehemaligen Bürgermeister gut kannte.

Der dritte Anwalt hat Schriftwechsel mit der Polizei, dem Landratsamt Bau- und Gewerbe, Soziales usw. geführt. Auf seinen schriftlichen Hinweis, dass ein kostenpflichtiger Widerspruch zu tätigen sei, habe ich zustimmend geantwortet.
Aber dann hat er kommentarlos seine Tätigkeit eingestellt.

Der vierte Anwalt hat mich hintergangen. Dazu hat die Rechtsanwaltskammer Freiburg auf-grund des vorlegten Schriftwechsel eine Eingabe bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe gemacht.

Die fünfte Rechtsanwältin hat es unterlassen, beim Amtsgericht auf die Klageerwiderung zu reagieren, obwohl sie von mir schriftliche Unterlagen hatte.
Diese Unterlagen habe ich nach Mandatentzug zurückgefordert und befinden sich noch immer im ungeöffneten Maxibrief.

Analog hat sich Anwalt 12 verhalten. Ein Teil der zurückgeforderten Unterlagen befinden sich ebenfalls in ungeöffneten Maxibriefen.

 
Ich ziehe mich zurück, sobald Sie einen für Sie kompetent handelnden Betreuer oder einen vertretungsbereiten neuen Kollegen bestellt erhalten haben.

 

GM-Kommentar:
M.E. Beweis für den Tatbestand der Nötigung.
 
Solange bezweifle ich Ihre Prozessfähigkeit, und kann ich Sie daher nicht "im Stich lassen".

Allerdings bin ich für eine therapeutische Begleitung ungeeignet und nicht zuständig. 

 

GM-Kommentar:
M.E. Tatbestand der Verleumdung.
Ich argumentiere rational und mit Beweisen bzw. Gründen.

Am 8. Februar 2016 war ich zu einem Beratungsgespräch bei einem Anwalt aus dem Kreis Lörrach und habe ihm das Schreiben aus Anlage J 1 vorlegt.
Dabei fiel eine Bemerkung "der ............" und eine Bemerkung, die ich wörtlich hier nicht wiedergebe. Danach scheint Anwalt 12 bekannt zu sein, dass er nicht immer sachlich bzw. vernunftgemäß handelt.

 
Aber: Dass Sie den "Kampf" jetzt schon 6 Jahre mit falschen Mitteln führen aus reiner Emotion heraus und nicht weitergekommen sind, das ist ganz unbegreiflich.
Und das nehme ich nicht hin. Ich nehme es auch als Vorwurf gegen meine Bemühungen nicht hin.

 

GM-Kommentar:
M.E. Tatbestand der Verleumdung.
Ich argumentiere rational und mit Beweisen bzw. Gründen.
Das Verhalten meiner bisherigen Anwälte ist habe ich schon erwähnt.
 
Der ganze Fall wäre seit 5 Jahren beigelegt - ohne Gutachten! -:
wäre vorgetragen worden beim Richter des Betreuungsgerichts:
- die Computer-Technik, die V.-Rechnung, der Wikipedia-Ausdruck oder ein entsprechendes Sachverständigenvotum der Computertechnologie, und
-- der Entschuldigungsbrief vom 9.7.2009

Können Sie sich das nicht klar machen ?

 

GM-Kommentar:
Meine sofortigen Einwendungen wurden vom Betreuungsgericht ignoriert. Der damalige Anwalt war zum Polizeibericht ebenfalls untätig.
Der Entschuldigungsbrief lag vor. Der Beweis für den Festplattenschaden wurde erst am 21.8.2009 erbracht. Damit konnte unmöglich das Betreuungsverfahren aufgehalten werden. Die Wikipedia-Information habe ich erst im November 2009 gefunden, um die Staatsanwaltschaft darüber aufzuklären, dass ich von keinem Hirngespinst gesprochen habe
 
Aus dem Beschluss des Landgerichts können Sie ersehen, dass - wenn Sie es mir nicht abnehmen wollten! - auch ein Gericht Fehler macht, die korrigiert und kostenneutral ausgeräumt werden können, dürfen und müssen.

 

GM-Kommentar:
Diese Argumentation ist mir nicht ganz klar. Die Gerichtskosten habe ich beim Verwaltungsgericht bezahlt und ist durch die Verweisung an das Landgericht für mich nicht kostenneutral, wenn mir eine nochmalige Zahlung der Gerichtskosten erspart bleibt.
 
Aber Sie wissen nichts Besseres als immer wieder und immer nochmals nur zu lamentieren und die Behörden, Gerichte und vor allem zehn und mehr Anwälte sowie die Nachbarin-X an den Pranger zu stellen, dass alle alle sich gegen Sie verschworen hätten.

Ich nehme ihnen das nicht ab.

Und ich halte es für unverantwortlich, dass Sie in der gleichen Weise weitermachen.

 

GM-Kommentar:
Unsachlicher Kommentar und die
Aussage, dass er trotz Vollmachtsentzug weiter für mich aktiv sein wird.
 
Mit guten Wünschen und mit freundlichen Grüßen

Anwalt 12

 

GM-Kommentar:
Die guten Wünsche passen nicht zum Inhalt des Schreibens an mich.

Geändert am:   11.01.2019

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