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Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstr. 103
79104 Freiburg
Lörrach, 25.1.2016
4 K 2449/15
Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen Landkreis Lörrach wegen Feststellung
Ich erlaube mir höflich die Nachfrage nach der Prozessleitung
gemäß
Schriftsatz "Beanstandung" vom 21.12.2015.
Begründung:
Die beigefügte Entscheidung durch den Berichterstatter des
Ersten Senats des VGH Baden-Württemberg vom 21.12.2015 in dem
Beschwerdeverfahren wegen Verweisung (4 K 2377/15) - VGH: 1 S
2276/15 - betrachte ich auch als eine Legitimierung meiner
Nachfrage. Zumal die Klage der Klägerin in der Zeit vom
12.8.2015 (4 K 1908/15) bis zum Trennungsbeschluss vom
13.10.2015 und mit der Umstellung mit Kl.-Schriftsatz vom
12.10.2015 (4 K 2449/15) eine Einheit gebildet haben, die
vom Verwaltungsgericht - nicht von einer der Parteien -
aufgelöst wurden in die 3 Verfahren: 4 K 1908/15, 4 K 2377/15
und 4 K 2449/15.
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