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				Verwaltungsgericht FreiburgHabsburgerstr. 103
 
 79104 Freiburg
 
				Lörrach, 25.1.2016 4 K 2449/15
 Verwaltungsrechtssache
 Gertrud Moser
 gegen Landkreis Lörrach wegen Feststellung
 Ich erlaube mir höflich die Nachfrage nach der Prozessleitung 
				gemäß 
				
				Schriftsatz "Beanstandung" vom 21.12.2015.  Begründung: Die beigefügte Entscheidung durch den Berichterstatter des 
				Ersten Senats des VGH Baden-Württemberg vom 21.12.2015 in dem 
				Beschwerdeverfahren wegen Verweisung (4 K 2377/15) - VGH: 1 S 
				2276/15 - betrachte ich auch als eine Legitimierung meiner 
				Nachfrage. Zumal die Klage der Klägerin in der Zeit vom 
				12.8.2015 (4 K 1908/15) bis zum Trennungsbeschluss vom 
				13.10.2015 und mit der Umstellung mit Kl.-Schriftsatz vom 
				12.10.2015 (4 K 2449/15) eine Einheit gebildet haben, die 
				vom Verwaltungsgericht - nicht von einer der Parteien - 
				aufgelöst wurden in die 3 Verfahren: 4 K 1908/15, 4 K 2377/15 
				und 4 K 2449/15.
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