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Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstr. 103
79104 Freiburg
Lörrach, 21.12.2015
4 K 2449/15
Verwaltungsrechtssache G. M.
gegen Landkreis Lörrach wegen Feststellung
Beanstandung der Prozessleitung
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr
Vorsitzender,
ich beanstande hiermit gemäß § 173 VwGO § 140 ZPO
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die Mitteilung des Berichterstatters K. mit
Schreiben vom 12.11.2015, wonach ich in diesem Verfahren nicht
mehr als Prozessbevollmächtigter der Klägerin geführt werde. |
Ich beanstande die Bezugnahme für
diese Maßnahme auf das Schreiben der Mandantin Gertrud Moser an
das Verwaltungsgericht vom 11.11.2015 unter den Überschriften:
"Ruhen der Vollmacht oder Vollmachtsentzug zu folgenden
Aktenzeichen 4K 2449/15, 4 K 1908/15, 4 K 2170/15, 4 K
2377/15..." Der Mandantin mangelt die
Prozessfähigkeit. Sie erscheint überfordert, der
Verfahrensführung zu folgen. Sie führt zu Recht ihre
Belastungen "über 6 Jahre" und ihre "Gesundheitsschäden".. an, -
um schliesslich auch meine Verfahrensführung mit der
Behauptung zu erledigen: "Kein bisheriger Anwalt hat mir dazu
verholfen".
Ich habe die Mandantin erstmals in dem Berufungsverfahren
gegen das Urteil in Sachen Moser ./.
Nachbarin-X des
Amtsgerichts Lörrach vom 30.12.2014 - 2 C 1446/14 - vor dem
Landgericht Freiburg anwaltlich vertreten.
Schon das Amtsgericht hat in diesem klagabweisenden Urteil
die Prozessfähigkeit der Mandantin von Amts wegen geprüft und -
meines Erachtens zu Unrecht: für die
Zeit der Klageführung in 1. Instanz ohne Anwalt (!) - bejaht.
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Urteil vom 30.12.2014 - 2 C 1446/14 Moser ./.
Nachbarin-X -
(9 Seiten) Anlage 1
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Beiziehung der Akten des Amtsgerichts Lörrach:
2 C 1446/14 |
Die Berufung blieb leider erfolglos. Das Berufungsgericht
entschied durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 ZPO auf
Zurückweisung. |
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Landgericht Freiburg - 3 S 24/15 -:
Hinweis gem. § 522 Abs.2 ZPO vom 20.4.2015
Anlage 2
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Beschluss vom 18.5.2015
Anlage 3 |
Die Mandantin hat mir Vertrauen entgegengebracht und sehr gut
mit mir zusammengearbeitet. Ich berufe mich dafür auf das |
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"Danke-Schreiben" der Mandantin vom 2.6.2015
Anlage 4 |
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Jetzt hat Frau Moser in Sachen
Nachbarin-X die
Kostenerstattung an die Gegenseite abgelehnt. Es droht ihr die
Zwangsvollstreckung. |
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Schreiben Frau Moser vom 2.12.2015
Anlage 5 |
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Zahlungsaufforderung vom 17.12.2015
Anlage 6 |
Ich habe das Anwaltsschreiben vom 17.12.2015 natürlich an die
Mandantin weitergeleitet. Eine Kopie meines Schreibens vom
30.11. 2015, auf das. Frau Moser Bezug nahm ("Keine weitere
Vollmacht von mir"); füge ich bei.
Anlage 7
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Ich liess der Mandantin noch einen
Entwurf vom 1.12.2015 zugehen.
Anlage 8
Inzwischen hat das Amtsgericht (Betreuungsgericht) Lörrach
meine Anregung vom 3.12.2015 (ohne Vollmacht der Betroffenen!)
mit Schreiben des Direktor vom 8.12.2015 abgelehnt, und ich bin
weiter mit einer Antragstellung beim Oberlandesgericht wegen
Aktenvernichtung vorstellig geworden. (6 VA 17/15).
Die Vorlage war Teil meines abgelehnten Beiladungs-Antrages vom
14.12.2015.
Ich ersuche darum,
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auf die Beanstandung meine Führung als
Prozessbevollmächtigter der Klägerin in' diesem Verfahren mit
Wirkung vom 12.11.2015 wiederherzustellen, mich über den
Sachstand zu unterrichten |
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diese Beanstandung und dieses Ersuchen auch auf
die Verfahren: 4 K 2590/15 und 4 K 2170/15 zu erstrecken. |
Mit guten Wünschen zum
Jahreswechsel und zu den Festtagen und mit
freundlichen Grüßen.
Anwalt 12
Rechtsanwalt
Anlagen |