Rechtsanwaltskammer Freiburg
Rechtsanwaltskammer Freiburg • PF 1369 •
79013 Freiburg
Frau
Gertrud Moser
.......................
79589 Binzen
21.01.2016/K
Frau
Rechtsanwältin 10, .....Adresse......
Sehr geehrte Frau Moser,
zu Ihrem
Schreiben vom 19.01.2016, Sie schreiben 19.01.2015,
teilen wir mit, dass Sie natürlich förmlich durchaus Beschwerde
gegen Frau Rechtsanwältin 10 führen können;
hierbei ist allerdings nur zu beurteilen, ob Frau
Rechtsanwältin 10 gegen spezielles anwaltliches Berufsrecht
verstoßen hat, nicht ob gegebenenfalls das von Ihnen beauftragte
Mandat nicht so optimal geführt wurde, wie es nach der
Rechtsprechung geboten ist.
Die letztere Fragestellung ist nämlich allein
haftungsrechtlicher Natur.
Dies entscheidet nicht die Rechtsanwaltskammer, sondern
zuletzt gegebenenfalls ein ordentliches Gericht.
Sie beanstanden hier nämlich eine unterlassene Information,
wie auch eine unterlassene Klageerwiderung. Dies sind in erster
Linie Fragen, die sich mit der zivilrechtlichen Aufgabenstellung
eines Rechtsanwalts verbinden lassen.
Sie hätten die Möglichkeit, wenn Sie hierdurch einen Schaden
in finanzieller Hinsicht erlitten haben, mit der
Haftpflichtversicherung von Frau Rechtsanwältin 10 zu
korrespondieren und über uns deren Haftpflichtversicherung und
-nummer zu erfahren.
Dies soll Ihre Beschwerde nicht abschneiden, sondern Ihnen
nochmal die Möglichkeit bieten zu überlegen, welchen Weg Sie
gehen wollen.
Wenn Sie denn die Beschwerde gegen Frau Rechtsanwältin 10
unter Aufrechterhaltung Ihrer auf Seite 3 Ihres jetzigen
Schreibens genannten Punkte führen wollen, bitten wir Sie, nur
Vorgänge in Ihrer Beschwerde zu schildern, die Frau
Rechtsanwältin 10 betreffen, nicht auch gegebenenfalls andere
Mitglieder der Kammer, da Frau Rechtsanwältin 10 zu dem
Beschwerdevorbringen zu hören ist und schon aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht andere Vorwürfe gegenüber
anderen Rechtsanwälten hier mit übermittelt werden dürfen.
Vorläufig haben wir den Sachverhalt, wie dargelegt, in
haftungsrechtlicher Hinsicht eingeordnet.
Daher wird vorläufig noch kein Aufsichtsverfahren
eingeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
(RA Dr. K.) Geschäftsführer
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