G. Moser, Adresse.... Rechtsanwaltskammer
Freiburg
Bertoldstr. 44
79098 Freiburg
19.01.2015
Mögliche nicht ordnungsgemäße anwaltliche Vertretung durch
Rechtsanwältin 10 ............Adresse...............Sehr
geehrte Damen und Herren,
zu Jahresbeginn habe ich Ihnen kurz geschildert, warum mich
Rechtsanwältin 10 möglicherweise nicht ordnungsgemäß vertreten
hat. Allerdings habe ich ihre Personalien nicht angegeben.
Mit Schreiben vom 27.1.2015 haben Sie mir folgendes
geschrieben.
Sollte Ihr Schreiben als
Beschwerde über Ihre Rechtsanwältin aufzufassen sein,
die nach Ihrer Darstellung keine Klageerwiderung
gefertigt hat, so muss ich auf folgendes hinweisen:
Ein Berufsrechtsverstoß wird nicht gesehen, es könnte
sich lediglich um einen zivilrechtlichen Fehler handeln,
der möglicherweise zu einem Schadensersatzanspruch
führt.
Wir können allerdings in der Angelegenheit nicht
weiterhelfen, da Sie uns keinen Namen der Rechtsanwältin
mitgeteilt haben und empfehlen, dass Sie sich mit der
Rechtsanwältin selbst ins Benehmen setzen, um deren
Haftpflichtversicherung in Erfahrung zu bringen. |
Am 28.01.2015 schrieb ich den
in der
Anlage befindlichen Brief,
auf den ich keine Antwort bekam.
Mein Rechtsfall ist allerdings ein langjähriger Fall, bei dem
es eine Panne nach der anderen gibt.
Möglicher Prozessbetrug durch die Gegenpartei.
Obwohl ich in der Amtsgerichtsklage die Mitarbeiter eines
Bauunternehmens als Zeugen benannt habe, wurden sie nicht als
Zeugen geladen.
Die Gegenpartei hat aber den Bauleiter als Zeugen namentlich
benannt und ihm Sachverhalte zugeordnet, die übertrieben und
nicht richtig sein können.
Rechtsanwältin 10 hatte dazu schriftliche Unterlagen mit
Gegenargumenten von mir, die nicht verwendet wurden.
Ich habe den Bauleiter nach der Amtsgerichtsverhandlung
angeschrieben und nachgefragt, ob die ihm zugeordneten
Sachverhalte aus seiner Sicht richtig sind. Als er nicht
antwortete, habe ich später einen zweiten Brief geschrieben.
Schließlich habe ich auch den Bauunternehmer angeschrieben.
Ich habe keine Antwort erhalten.
Daher gibt es bei mir jetzt einen Antrag beim
Verwaltungsgericht,
die Mitarbeiter des Bauunternehmens zu befragen.
Die Adresse von Rechtsanwältin 10 habe ich der
Pflichtverteidigerliste der Rechtsanwaltskammer Freiburg
entnommen, weil ich mir sicher bin, dass es verschiedene
Strafrechtsverstöße mir gegenüber gab und gibt.
Obwohl sie Einblick in den Schriftwechsel mit Rechtsanwalt 7
hatte, erwähnte sie nur sein "komisches Verhalten". Durch diese
Bemerkung bekam ich den Eindruck, dass es ein solidarisches
Verhalten gegenüber Rechtsanwaltskollegen gibt, das über dem
Interesse von mir als Mandantin steht.
Unter Ihrem Aktenzeichen BA/......../2014 geht hervor, dass
ich praktisch ein Jahr lang Kontakt zu Rechtsanwalt 7 hatte und
mehrere tausend Euro bezahlt habe, ohne das er etwas mit
Außenwirkung gegenüber einer staatlichen Institution oder der
gegnerischen Partei getan hat. Er hat mir gegenüber so getan als
hätte er eine Klage eingereicht. Als dem nicht so war, war kein
anderer Anwalt bereit, für mich zu klagen, sobald ich meinen
Fall grob schilderte.
Daher habe ich alleine eine Klageschrift verfasst (2 C 1840/14), mit dem Hauptziel Beweise zu meine Gunsten (Recht
auf Zeugen, die Nachbarin-X muss ihre belastenden Aussagen mir
gegenüber beweisen). Es ist klar, das ich keine "professionelle"
Klage abgegeben habe. Diese Rechte schienen nur mit einer
Schadenersatzklage möglich zu sein.
Für diese möglicherweise unprofessionelle Klage kann
Rechtsanwältin 10 natürlich nicht verantwortlich gemacht werden.
Als Reaktion auf diese Klage hat die Gegenpartei neue
belastende falsche Aussagen getätigt. Somit war mir klar, dass
ich dringend eine anwaltliche Vertretung dafür benötige.
Das Fatale war, dass ich nicht
wusste, dass man auf diese Klageerwiderung innerhalb von 14
Tagen wieder schriftlich antworten kann. Über diese
wichtige Möglichkeit gibt es leider kein Hinweis durch das
Amtsgericht.
Nach mehreren Telefonaten war Rechtsanwältin 10 bereit, etwas
für mich zu tun.
Sie hat aber verdeutlicht, dass sie eigentlich wenig Zeit hat.
Beim ersten Gespräch habe ich ihr die wichtigsten Unterlagen
mitgebracht, auch die eingescannte Klageerwiderung mit meinen
Hinweisen auf die Falschaussagen.
Später nach Ablauf der 14-Tages-Frist hat sie noch einmal eine
ausführlichere Version bekommen.
Bei der mündlichen Verhandlung kam sie nur mit einem kleinen
Rucksack, der unmöglich DIN-A4-Unterlagen enthalten konnte. Auf
meine Frage, ob sie meine Unterlagen dabei hat, gab es keine
Antwort von ihr.
Während der Verhandlung hat sie auch meine Argumente nicht
verwendet.
Später hat Rechtsanwalt 12 festgestellt, dass sie keine
Akteneinsicht durchgeführt hat.
Ihre Rechtsanwaltskostenabrechnung halte ich daher nicht
unbedingt für gerechtfertigt.
Meine Vorwürfe an Rechtsanwältin 10:
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