Rechtsanwaltskammer Freiburg
Rechtsanwaltskammer Freiburg • PF 1369 •
79013 Freiburg
Frau
Gertrud Moser
.......................
79589 Binzen
21.01.2016/K
Herr Rechtsanwalt 7, ......Adresse..................
Sehr geehrte Frau Moser,
in Ihrem Schreiben vom 19.01.2015 erwähnen Sie das Verhalten von
Herrn Rechtsanwalt 7. Hier hatten Sie das Ergebnis der
Überprüfung durch die Rechtsanwaltskammer mitgeteilt bekommen.
Soweit Sie erwähnen, dass Sie mehrere 1.000,00 € hier voraus
bezahlt hätten, müssen Sie gegebenenfalls durch einen Anwalt
prüfen lassen, ob hier ein Rückforderungsanspruch besteht.
Über
diese Ansprüche kann die Rechtsanwaltskammer nämlich nicht
befinden, da ihre Prüfung auf die rein berufsrechtliche Seite
des Verhaltens von Rechtsanwälten beschränkt ist.
Auf diese
Sachlage wollten wir doch noch mal hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen
(RA Dr. K.) Geschäftsführer
|