Rechtsanwaltskammer Freiburg
Beschwerdeabteilung III
Rechtsanwaltskammer Freiburg • PF 1369 •
79013 Freiburg
Frau
Gertrud Moser
.......................
79589 Binzen
18. Jan. 2016 vL/St
Ihre
Eingabe gegen Herrn Anwalt 12 vom 16.12.2015
hier: BA ...../2015
Sehr geehrte Frau Moser,
der oben im Betreff genannte Vorgang wurde der zuständigen
Beschwerdeabteilung III zur alleinigen Bearbeitung und
Entscheidung übertragen.
Insoweit, als Ihre Eingabe als eine Beschwerde gegen
Rechtsanwalt 12 anzusehen ist, kann ihr keine Folge gegeben
werden:
Die Rechtsanwaltskammer ist nur dazu berufen, anwaltliches
Handeln auf etwaige Verstöße gegen ganz spezielles anwaltliches
Berufsrecht zu überprüfen.
Sie beschweren sich darüber, dass Herr Anwalt 12 weiter
Tätigkeit für Sie ausübt, obwohl Sie das Mandat beendet wissen
wollen.
Eine für diesen Sachverhalt einschlägige spezielle
berufsrechtliche Regelung gibt es nicht, so dass die
Rechtsanwaltskammer hier nicht tätig sein kann, insbesondere
liegt es nicht in der Zuständigkeit der Rechtsanwaltskammer,
Herrn Anwalt 12 Ihren Willen mitzuteilen.
Die von Ihnen angesprochenen Fragen berühren nicht das
anwaltliche Berufsrecht sondern die zivilrechtlichen und die
zivilprozessrechtlichen Fragen der Mandatsausübung.
Für diese Fragen ist - gegebenenfalls unter Beauftragung
eines anderen Anwalts - die ordentliche Gerichtsbarkeit
zuständig, nicht aber die Anwaltskammer.
Mit freundlichen Grüßen Beschwerdeabteilung III
Rechtsanwalt ..... Rechtsanwalt ..... Rechtsanwalt .....
(Vorsitzender) .....Beisitzer .............Beisitzer
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