| Moser-Adresse ..... 
 Verwaltungsgericht FreiburgHabsburgerstraße 103
 
 79061 Freiburg
 
				08.01.2016 Aktenzeichen 4 K 2591/15 Ihr 
				Schreiben vom 05.01.2015 mit der Ablehnung einer baldigen 
				Zeugenbefragung Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Richter 
				Knorr, in meinen Schreiben wurde deutlich, dass ich seit über 6 
				Jahren zu Unrecht von meinen Nachbarn mit verschiedenen Aussagen 
				belastet werde. Neue unwahre Aussagen sind dazugekommen. Alle Eingaben bzw. Gesuche zu Beweisen zu meinen Gunsten 
				wurden mir verweigert. Es gibt eine Akte, mit deren Inhalten 
				jederzeit wieder ein Verfahren eingeleitet werden kann, mit der 
				ich entmündigt werden könnte, obwohl ich überdurchschnittliche 
				Fähigkeiten und Kenntnisse zur Bewältigung des Alltagslebens 
				habe. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine mündliche Erörterung 
				mir einen besonderen Nutzen bringt, wenn ich die Argumente der 
				Polizei und des Landratsamts in den bisherigen Schreiben 
				berücksichtige. In diesen Schreiben ist nicht die Spur einer Anerkennung 
				der Belastungen durch meinen langjährigen Fall zu erkennen. Das 
				Gegenteil ist der Fall. Daher habe ich keine positiven Erwartungen an diese mündliche 
				Verhandlung. Meine Misserfolge sind eindeutig auch durch das Verhalten der 
				bisherigen Anwälte bestimmt. So weigere ich mich, die 
				Anwaltskosten der gegnerischen Partei zu zahlen, weil ich wieder 
				mit Falschaussagen belastet wurde und nehme aus Protest eine 
				Zwangsvollstreckung in Kauf. Daher ist eine Zeugenbefragung 
				dringend notwendig. Ich bitte Sie daher, unverzüglich eine Besichtigung vor Ort 
				und eine Zeugenbefragung in Binzen durchzuführen.  Falls erwünscht, liste ich Ihnen gerne sämtliche erfolglosen 
				Gesuche bei staatlichen Institutionen auf, die ich seit 2009 
				geschrieben habe. Falls gewünscht, liste ich Ihnen Textteile aus Schriftstücken 
				an meine bisherigen Anwälte auf, die belegen, dass Anliegen von 
				mir ignoriert wurden und ich in einem Fall hintergangen wurde. Mit freundlichem GrußG. Moser
 
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