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Von Verwaltungsgericht bzgl. Polizei 4 K 2590/15


VERWALTUNGSGERICHT FREIBURG

Verwaltungsgericht Freiburg - Postfach 19 01 51 - 79061 Freiburg

Frau
Gertrud Moser
......................
79589 Binzen
Freiburg. 05.01.2016
Durchwahl: 0761/.............
 Aktenzeichen: 4 K 2591/15
(Bitte bei Antwort angeben)

Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen Landkreis Lörrach
wegen Beweissicherung

Sehr geehrte Frau Moser,

zu Ihrem Schreiben vom 04.01.2016 teilt das Gericht Folgendes mit:

Das Gericht hat in den beiden Klageverfahren 4 K 2170/15 und 4 K 2449/15 für den 27.01.2016 Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt und möchte dort die Gelegenheit zu einer vertrauensvollen und persönlichen Aussprache mit Ihnen und den anderen Prozessbeteiligten über die Hintergründe, Beweggründe, Zweckmäßigkeit und Erfolgsaussichten Ihrer Begehren nutzen.

Vorherige förmliche Entscheidungen in selbständigen Beweis- und anderen Verfahren hält das Gericht nicht für zielführend und hat solche Entscheidungen deshalb einstweilen, auf die Zeit im Anschluss an die mündliche Verhandlung, zurückgestellt.

Angesichts des Umstands, dass die streitigen Vorgänge mehrere Jahre zurückliegen, dürfte es auf die bis zur mündlichen Verhandlung verstreichende vergleichsweise kurze Zeitspanne nicht ankommen.

Das Gericht bittet Sie um Verständnis für diese Art des Vorgehens und entsprechende Geduld.

Sollten Sie sich vor der mündlichen Verhandlung mit Eilanträgen an andere Gerichte wenden, hätte das zur Folge, dass die Akten dorthin versandt werden müssten und der Termin zur mündlichen Verhandlung auf längere Sicht verschoben werden müsste.

Mit freundlichen Grüßen
Der Berichterstatter: K.
x..........
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
 


Mögliche Hinhaltetaktik. Bei der mündlichen Verhandlung wurde das Beweisverfahren abgelehnt.

Geändert am:   10.01.2019

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