| Verwaltungsrechtssache
 Gertrud Moser
 gegen Landkreis Lörrach
 wegen Beweissicherung
 Sehr geehrte Frau Moser, zu Ihrem 
				Schreiben vom 04.01.2016 teilt das Gericht Folgendes mit: Das 
				Gericht hat in den beiden Klageverfahren 4 K 2170/15 und 4 K 
				2449/15 für den 27.01.2016 Termin zur mündlichen Verhandlung 
				anberaumt und möchte dort die Gelegenheit zu einer 
				vertrauensvollen und persönlichen Aussprache mit Ihnen und den 
				anderen Prozessbeteiligten über die Hintergründe, Beweggründe, 
				Zweckmäßigkeit und Erfolgsaussichten Ihrer Begehren nutzen. 
				Vorherige förmliche Entscheidungen in selbständigen Beweis- und 
				anderen Verfahren hält das Gericht nicht für zielführend und hat 
				solche Entscheidungen deshalb einstweilen, auf die Zeit im 
				Anschluss an die mündliche Verhandlung, zurückgestellt. 
				Angesichts des Umstands, dass die streitigen Vorgänge mehrere 
				Jahre zurückliegen, dürfte es auf die bis zur mündlichen 
				Verhandlung verstreichende vergleichsweise kurze Zeitspanne 
				nicht ankommen. Das Gericht bittet Sie um Verständnis für 
				diese Art des Vorgehens und entsprechende Geduld. 
				 Sollten Sie sich vor der mündlichen Verhandlung mit 
				Eilanträgen an andere Gerichte wenden, hätte das zur Folge, dass 
				die Akten dorthin versandt werden müssten und der Termin zur 
				mündlichen Verhandlung auf längere Sicht verschoben werden 
				müsste. Mit freundlichen GrüßenDer Berichterstatter: K.
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 Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
 
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