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Justitia
  
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Brief an das Verwaltungsgericht Freiburg


Moser-Adresse .....
 

Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstraße 103

79061 Freiburg

08.01.2016

Aktenzeichen 4 K 2590/15

Ihr Schreiben vom 05.01.2015 mit der Ablehnung einer baldigen Zeugenbefragung

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Richter Knorr,

in meinen Schreiben wurde deutlich, dass ich seit über 6 Jahren zu Unrecht von meinen Nachbarn mit verschiedenen Aussagen belastet werde. Neue unwahre Aussagen sind dazugekommen.

Alle Eingaben bzw. Gesuche zu Beweisen zu meinen Gunsten wurden mir verweigert. Es gibt eine Akte, mit deren Inhalten jederzeit wieder ein Verfahren eingeleitet werden kann, mit der ich entmündigt werden könnte, obwohl ich überdurchschnittliche Fähigkeiten und Kenntnisse zur Bewältigung des Alltagslebens habe.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine mündliche Erörterung mir einen besonderen Nutzen bringt, wenn ich die Argumente der Polizei und des Landratsamts in den bisherigen Schreiben berücksichtige.

In diesen Schreiben ist nicht die Spur einer Anerkennung der Belastungen durch meinen langjährigen Fall zu erkennen. Das Gegenteil ist der Fall.

Daher habe ich keine positiven Erwartungen an diese mündliche Verhandlung.

Meine Misserfolge sind eindeutig auch durch das Verhalten der bisherigen Anwälte bestimmt. So weigere ich mich, die Anwaltskosten der gegnerischen Partei zu zahlen, weil ich wieder mit Falschaussagen belastet wurde und nehme aus Protest eine Zwangsvollstreckung in Kauf. Daher ist eine Zeugenbefragung dringend notwendig.

Ich bitte Sie daher, unverzüglich eine Besichtigung vor Ort und eine Zeugenbefragung in Binzen durchzuführen.

Falls erwünscht, liste ich Ihnen gerne sämtliche erfolglosen Gesuche bei staatlichen Institutionen auf, die ich seit 2009 geschrieben habe.

Falls gewünscht, liste ich Ihnen Textteile aus Schriftstücken an meine bisherigen Anwälte auf, die belegen, dass Anliegen von mir ignoriert wurden und ich in einem Fall hintergangen wurde.

Mit freundlichem Gruß
G. Moser
 

Kommentar am 30.04.2016.
Das Beweisverfahren wurde trotzdem später abgelehnt.

Geändert am:   10.01.2019

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