Moser-Adresse .....
Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstraße 103
79061 Freiburg
08.01.2016
Aktenzeichen 4 K 2590/15
Ihr
Schreiben vom 05.01.2015 mit der Ablehnung einer baldigen
Zeugenbefragung
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Richter
Knorr,
in meinen Schreiben wurde deutlich, dass ich seit über 6
Jahren zu Unrecht von meinen Nachbarn mit verschiedenen Aussagen
belastet werde. Neue unwahre Aussagen sind dazugekommen.
Alle Eingaben bzw. Gesuche zu Beweisen zu meinen Gunsten
wurden mir verweigert. Es gibt eine Akte, mit deren Inhalten
jederzeit wieder ein Verfahren eingeleitet werden kann, mit der
ich entmündigt werden könnte, obwohl ich überdurchschnittliche
Fähigkeiten und Kenntnisse zur Bewältigung des Alltagslebens
habe.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine mündliche Erörterung
mir einen besonderen Nutzen bringt, wenn ich die Argumente der
Polizei und des Landratsamts in den bisherigen Schreiben
berücksichtige.
In diesen Schreiben ist nicht die Spur einer Anerkennung
der Belastungen durch meinen langjährigen Fall zu erkennen. Das
Gegenteil ist der Fall.
Daher habe ich keine positiven Erwartungen an diese mündliche
Verhandlung.
Meine Misserfolge sind eindeutig auch durch das Verhalten der
bisherigen Anwälte bestimmt. So weigere ich mich, die
Anwaltskosten der gegnerischen Partei zu zahlen, weil ich wieder
mit Falschaussagen belastet wurde und nehme aus Protest eine
Zwangsvollstreckung in Kauf. Daher ist eine Zeugenbefragung
dringend notwendig.
Ich bitte Sie daher, unverzüglich eine Besichtigung vor Ort
und eine Zeugenbefragung in Binzen durchzuführen.
Falls erwünscht, liste ich Ihnen gerne sämtliche erfolglosen
Gesuche bei staatlichen Institutionen auf, die ich seit 2009
geschrieben habe.
Falls gewünscht, liste ich Ihnen Textteile aus Schriftstücken
an meine bisherigen Anwälte auf, die belegen, dass Anliegen von
mir ignoriert wurden und ich in einem Fall hintergangen wurde.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
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