Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen Land Baden-Württemberg
wegen BeweissicherungSehr geehrte Frau Moser, zu Ihrem
Schreiben vom 04.01.2016 teilt das Gericht Folgendes mit: Das
Gericht hat in den beiden Klageverfahren 4 K 2170/15 und 4 K
2449/15 für den 27.01.2016 Termin zur mündlichen Verhandlung
anberaumt und möchte dort die Gelegenheit zu einer
vertrauensvollen und persönlichen Aussprache mit Ihnen und den
anderen Prozessbeteiligten über die Hintergründe, Beweggründe,
Zweckmäßigkeit und Erfolgsaussichten Ihrer Begehren nutzen.
Vorherige förmliche Entscheidungen in selbständigen Beweis- und
anderen Verfahren hält das Gericht nicht für zielführend und hat
solche Entscheidungen deshalb einstweilen, auf die Zeit im
Anschluss an die mündliche Verhandlung, zurückgestellt.
Angesichts des Umstands, dass die streitigen Vorgänge mehrere
Jahre zurückliegen, dürfte es auf die bis zur mündlichen
Verhandlung verstreichende vergleichsweise kurze Zeitspanne
nicht ankommen. Das Gericht bittet Sie um Verständnis für
diese Art des Vorgehens und entsprechende Geduld.
Sollten Sie sich vor der mündlichen Verhandlung mit
Eilanträgen an andere Gerichte wenden, hätte das zur Folge, dass
die Akten dorthin versandt werden müssten und der Termin zur
mündlichen Verhandlung auf längere Sicht verschoben werden
müsste. Mit freundlichen Grüßen
Der Berichterstatter: K.
x..........
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Verwaltungsrechtssache Gertrud Moser
gegen Landkreis Lörrach wegen Beweissicherung
Der Berichterstatter:
K.
Beglaubigt:
x.................
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
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