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Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Beschwerde an die Staatsanwaltschaft zu meinen Belastungen seit 2009


Moser-Adresse ....
 
Generalstaatsanwaltschaft Karlruhe
Stabelstraße 2

76133 Karlsruhe
Staatsanwaltschaft Lörrach
Untere Wallbrunnstraße 17

79539 Lörrach

3. Dezember 2015

Beschwerde zum Verhalten der Staatsanwaltschaft Lörrach seit 2009 und gegen Sie, weil Sie ebenfalls alle meine Eingaben abgelehnt haben
Meine unbeantwortete Beschwerde vom 28.9.2015 an die Staatsanwaltschaft Lörrach

Sehr geehrte Damen und Herren,

Seit 2009 gibt es negative Äußerungen meiner Nachbarn bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft, beim Amtsgericht und beim Landgericht.

Mein Rechtsfall ist durch den Polizeibericht aus dem Jahr 2009 und dem ungünstigen Verhalten des Landratsamts Lörrach im Bereich Bau- und Gewerberecht, Polizeirecht und sozialem Bereich entstanden.

Seit 2009 hatte ich mehrere bzw. viele Anwälte, die mich nicht umfassend vertreten haben. Das kann ich durch Schriftwechsel bzw. Unterlassen von wichtigen Anwaltshandlungen belegen.

Daher habe ich selbst Strafanzeigen gestellt und meiner Meinung nach wichtige Gründe angegeben. Diese waren leider alle erfolglos.

Die Gegenpartei konnte aber mit nicht ausreichenden Gründen und falschen Aussagen ein Strafverfahren wegen Bedrohung gegen mich einleiten. Aktenzeichen 86 Js 7931/13

Zwar wurde das Strafverfahren mangels Tatbestand eingestellt. Trotzdem wurde ich durch die Belastungen in diesem Verfahren und den hohen Anwaltskosten faktisch bestraft.

Obwohl ich von der Staatsanwaltschaft wissen wollte, aus welcher Aktenseiten-Nummer und welchem Textteil sich der Tatbestand der Bedrohung nach dem Strafgesetzbuch ergeben könnte, habe ich dazu keine Antwort bekommen.

Ich bin immer noch der Meinung, dass Sie im Strafverfahren wegen Bedrohung gegen mich keine ausreichenden schriftlichen Gründe angegeben haben, die § 152 Abs. 2 StPO entspricht (Aktenzeichen 86 Js 7931/13). Damit hätte ich Anspruch auf Schadenersatz von Ihnen, nämlich mindestens Ersatz meiner Anwaltskosten.

Aufgrund des Strafverfahrens wegen Bedrohung, habe ich wieder eine Strafanzeige gestellt, und begründet bzw. bewiesen, welche unwahren Behauptungen im Strafverfahren gegen mich verwendet wurden. Meine Beschwerden wurden abgewiesen.

Daraufhin sollte ein Anwalt (Anwalt 7) bei Ihnen eine Eingabe machen. Das hat er nicht getan, er hat nur kurz vor Ablauf der Einspruchsfrist Akteneinsicht beantragt, obwohl er die Akten faktisch schon kannte aufgrund der von mir erhaltenen Kopien.
Daher hatte ich nicht mehr volles Vertrauen in ihn. Als Begründung für sein Verhalten, erklärte er mir, dass ich keine Erfolgschancen gehabt hätte und dass ein Zivilverfahren gegen meine Nachbarn erfolgversprechender ist.

Nach längere Zeit schickte er mir eine Art Klageplan und einen Klageentwurf zu. Nach weiterem Schriftwechsel gab er an, dass er eine Klage beim Amtsgericht Lörrach eingereicht hat.

Ich wartete etwa zwei Monate und bekam keinen Beleg für die Klageeinreichung.
Schließlich war klar, dass er keine Klage eingereicht hatte.

Daher reichte ich selbst eine Klage ein, die natürlich nicht fachgerecht sein konnte.
Um dem Amtsgericht Lörrach zu belegen, dass mich mein Anwalt hintergangen hat, reichte ich den wichtigen Schriftwechsel dazu ein. Womit ich nicht gerechnet hatte, ist, dass ich dann Kopien von diesem Schriftwechsel an die Gegenpartei liefern musste.

Ich meldete dies der Rechtsanwaltskammer Freiburg.
Nach einiger Zeit schrieb ich dann selbst eine Strafanzeige gegen den Anwalt und reichte sie bei der Staatsanwaltschaft B......... ein: 201 Js 1......../14.
Meine Strafanzeige wurde (natürlich) wieder abgewiesen.

Später im Januar 2015 bekam ich von der Rechtsanwaltskammer Freiburg einen Brief, nach dem sie eine Eingabe gegen den Anwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe gemacht hat. Was daraus geworden ist, weiß ich bis heute nicht. . (Anlage 2).

Mit einem Fax vor wenigen Tagen habe ich nachgefragt und noch keine Antwort erhalten.

Wie sich aus anderen Aktenteilen bei Ihnen ergibt, habe ich auch Ihnen mitgeteilt, dass ich aufgrund meines ungerechten Rechtsfalls zwei Homepages habe:
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de (ab 12/2011 Informationen zum Thema) und
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de (, ab 1/2012Teile aus meinem Fall)

Siehe Anlage 1 Brief vom 28. September 2015 an die Staatsanwaltschaft Lörrach mit der Anlage vom 12.2.2015 (Schreiben vom Polizeirevier Weil am Rhein).

Dazu habe ich bisher keine Antwort von der Staatsanwaltschaft Lörrach bekommen, vermutlich weil ich mich auch erfolglos bei Ihnen, der Generalstaatsanwaltschaft beschwert habe.

Meine folgenden Strafanzeigen wurden abgelehnt:
85 Js 9229/09, 3 Zs 2606/09, E-1402.2010/884
400 Js 24286/13, 82 Js 8808/13, 5 Zs 2028/13
80 Js 1317/14, 5 Zs 345/14

Da die baden-württembergische Staatsanwaltschaft meine Strafanzeigen abgelehnt hat, kann ich den Umkehrschluss aus den Behauptungen meiner Nachbarn ziehen.

Damit kann ein erfolgreiches Mobbingverfahren beschrieben werden, bei dem das Mobbingopfer rechtliche Folgen, Rufschädigung, finanzielle und Gesundheitsschäden erleidet und die mobbende Person(en) nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Faktisch habe ich das schon auf den beiden Homepages www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de und www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de getan.

In den durch den Polizeibericht
und den Verhaltenweisenen des Landratsamts
und den Verhaltenweisen der Gemeinde Binzen entstandenen Akten


  bei der Polizei,
bei der Gemeinde Binzen
beim Landratsamt Lörrach,
beim Amtsgericht Lörrach und höheren Ebenen,
bei der Staatsanwaltschaft und höheren Ebenen und
beim Petitionsausschuss
und neu
beim Verwaltungsgericht

wird belegt, dass mir
 
  mehr- bzw. vielfach meine mir zustehenden Rechte verweigert.

In allen Akten stehen genügend Hinweise zu diesen verweigerten Rechten,
von denen ich hiermit die wichtigsten schon wieder wiederholen muss:
 

  1) Verweigerung des Rechts auf Zeugen seit über 6 Jahren
  2) Verweigerung auf rechtliches Gehör
  3) Nicht nachvollziehbares Geschehen mit mehrfacher Aktenvernichtung beim Landratsamt Lörrach als Folge des Polizeiberichts.
  4) Hinweise auf meine Benachteiligung im Zusammenhang mit dem öffentlichen Baurecht und Gewerberecht durch das Landratsamt.
  5) Negative Äußerungen und Falschaussagen von der Gegenpartei müssen nicht belegt werden. Meine Beweise werden ignoriert.
  6) Meine Beschreibungen zum konkreten Vorfall werden nicht entsprechend gewürdigt.
Es interessiert auch nicht, dass ich nachvollziehbare Gründe dafür hatte.
Damit habe ich ungerechte Rechtsfolgen zu erdulden.

Dazu kommen noch mangelnde Unterstützung von Rechtsanwälten durch Unterlassen wichtiger Anwaltsschreiben und das Vorgaukeln einer Klage, die gar nicht eingereicht wurde. Letzteres wurde von der Rechtsanwaltskammer als Strafsache gesehen, nicht aber durch meine Anzeige, obwohl ich noch mehr Belege eingereicht habe.

Anlage 2

Rechtsanwalt Anwalt 7 hatte alle Aktenkopien bis auf wenige Ausnahmen von mir. Meiner Meinung nach konnte er darin entdecken, dass es mehrfach bzw. vielfach Ungerechtigkeiten mir gegenüber gab.

Ich vermute, dass er auch folgende Erkenntnis hatte:
 

  Wenn eine staatliche Institution Fehler macht,
dann reagieren in manchen Fällen alle weiteren als Schutzmacht
und verhindern so ein gerechtes Handeln der Justiz.
 
Das Fatale ist, dass Rechtsanwaltsfehler von der Justiz nicht berücksichtigt werden.
Das ist bei mir passiert und damit trifft auch das folgende

Zitat von dem bekannten Politiker Dr. Norbert Blüm auf mich zu:
 

  "Wenn Du in die Mühle des Gerichtswesens kommst,
kein Geld und keinen guten Rechtsanwalt hast,
einen Richter, der das launisch nimmt,
dann bist Du vergessen und verloren."
 
Einzelne belastende Äußerungen und Handlungen mir gegenüber mögen eventuell nicht so gravierend sein. Es ist aber hier eine Vielzahl von Rechtsbrüchen mir gegenüber passiert, die nicht ordnungsgemäß gewürdigt wurden, und das alles in Zusammenhang mit meinen Nachbarn-X.

Inzwischen haben Sie zwei Faxe vom 24.11.2015 und vom 1.12.2015 bekommen, in denen ein Überblick über die entstandenen Akten mit ihren Aktenzeichen enthalten ist. In nahezu allen Akten beanspruche ich normale übliche Rechte zu meinen Gunsten, die dann ignoriert oder abgelehnt werden.

Mir ist auch aufgefallen, dass Akten bei verschiedenen staatlichen Institutionen relativ unstrukturiert sind und keine Übersichten aufweisen. Damit ist meiner Meinung nach der Arbeits- und Zeitaufwand sehr hoch, um wirklich gerechte Entscheidungen für die Betroffenen daraus zu ziehen.

Auf meiner Fall-Homepage kann ich einigermaßen übersichtlich nachweisen, dass es Ungerechtigkeiten mir gegenüber gibt. Ebenfalls kann ich falsche Aussagen widerlegen und somit auch die Unzuverlässigkeit meiner Nachbarn-X belegen.

Inzwischen gibt es beim Verwaltungsgericht Freiburg eine sogenannte Vorgeschichte zum Nachbarschaftsverhältnis. Darin habe ich nachgewiesen, dass ich Grund hatte, mal verzweifelt zu weinen und wütend zu sein. Das ist eine normale menschliche Verhaltensweise, die mir einseitig zu meinem Nachteil ausgelegt wird. Und natürlich von der Gegenseite falsch geschildert wird.

Aufgefallen ist mir, dass mir durch die Aussagen von Nachbarin-X eine mögliche Hilfebedürftigkeit unterstellt wird, weil der Begriff „rechtliche bzw. gesetzliche Betreuung" einseitig mit dem positiv wirkenden Begriff „Betreuung" ausgelegt wird.

Tatsächlich handelt es sich immer noch um eine faktische Entmündigung, bei der einem Menschen die wichtigsten Rechte entzogen werden:
Volle Geschäftsfähigkeit, damit keine Verfügung mehr über das Bankkonto und sein Vermögen, Aufenthaltsrecht.
Bei vorhandenem Vermögen muss der „Betreuer" aus eigenen Mitteln bezahlt werden. Zwang zum psychiatrischen Gutachten in einem gerichtlichen Betreuungsverfahren.

Mehr auf meiner Informations-Homepage www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de.
 

Die Anzeigenerstatterin Nachbarin-X kannte sich, laut ihren Angaben auf diesem Gebiet aus, ich damals noch nicht.

Damit konnte sie dieses Rechtsgebiet m.E. zu ihren Gunsten missbrauchen. Ihre Angaben im Polizeibericht sind so beschrieben, dass ein solches Verfahren eingeleitet werden kann. Es ist aus dem Medien bekannt, dass der Zwang zu einem psychiatrischen Gutachten verheerende Folgen haben kann und diese Gutachter sehr umstritten sind.

Straftäter, wie Mörder, Betrüger, Gewalttäter, betrunkene Randalierer, Menschen, die die Polizei anpöbeln, usw. kommen i.d.R. nicht in ein solches Verfahren.
Sie behalten die Rechte, die in einem Entmündigungsverfahren entzogen werden.
Daher ist dieser langjährige Rechtsfall eine besondere Demütigung für mich.

In Österreich heißt es richtig „Sachwalterschaft".
Das erinnert daran, dass der betroffene Mensch zur Sache wird,
weil ihm die wichtigsten Rechte entzogen werden.

Es ist ein Albtraum, dass ich mich mit diesem Schreiben immer noch wehren und einen zweiten Kredit für meinen Rechtsfall aufnehmen muss.

Es war für mich auch nicht einfach,

die beiden Protest-Faxe vom 24.11.2015 und vom 1.12.2015

an staatlichen Institutionen zu schicken,
bei denen es Aktenzeichen im Zusammenhang mit meinen Nachbarn-X gibt.

Daher haben Sie auch diese Faxe bekommen.

Mit freundlichem Gruß
G. Moser
 

Anlage 1: Beschwerde an die Staatsanwaltschaft Lörrach vom 28.9.2015

Anlage 2: Antwort der Polizei an mich vom 12.02.2015

Anlage 3: Schreiben der Rechtsanwaltskammer Freiburg vom 07.01.2015


Kommentar am 28.04.2016: 
Keine Antwort auf dieses Schreiben
 

Anlage 1:

Gertrud Moser,................................. 79589 Binzen

Staatsanwaltschaft Lörrach
Untere Wallbrunnstraße 17

79539 Lörrach

28. September 2015

Beschwerde zum Verhalten der Staatsanwaltschaft Lörrach seit 2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 2009 wehre ich mich vergeblich gegen die Falschaussagen meiner Nachbarn.
 

  Aus einem unbedeutenden Vorfall ist ein langjähriger Rechtsfall geworden,
der mich gesundheitliche, finanziell und rufmäßig enorm belastet.
Im Laufe der Jahre sind jetzt noch schlimmere unwahre Aussagen gegen mich dazu gekommen.
 

Aus lauter Verzweiflung und Ungerechtigkeitsempfinden habe ich nach zwei Jahren die
Informations-Homepage www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de und etwas
später die Fall-Homepage www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de veröffentlicht.

Als Ursache für die Aufblähung meines Rechtsfalls
sehe ich die Verweigerung von wichtigen Rechten zu meinen Gunsten,

z.B. Recht auf Zeugen, Konkretisierung und Beweise zu belastenden Aussagen über mich, Rechtliches Gehör usw.

Diese Rechte haben mir verweigert, und zwar teilweise mehrfach:

Polizei auf allen Ebenen, Landratsamt Lörrach, Amtsgericht Lörrach, Landgericht Freiburg, Staatsanwaltschaft Lörrach, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Petitionsausschuss im Landtag von Baden-Württemberg.

Die Staatsanwaltschaft Lörrach hat noch nie ein Strafverfahren eingeleitet,
das ich angezeigt habe:
85 Js 9229/09, 400 Js 24286/13 und 82 Js 8808/13, 80 Js 1317/14

Die Staatsanwaltschaft Lörrach hat aber zu Unrecht ein Strafverfahren gegen mich eingeleitet und mich damit faktisch bestraft:

86 Js 7931/13. Natürlich war auch meine Beschwerde dagegen erfolglos.
 

Von November 2013 bis Herbst 2014 hatte ich einen Anwalt, der mich hintergangen hat,
z.B. hat er keine Eingabe bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe gemacht obwohl ich es wollte. Dann hat er mir vorgegaukelt, dass er eine Klage beim Amtsgericht Lörrach eingereicht hat.

Schließlich habe ich sein Verhalten der Rechtsanwaltskammer Freiburg gemeldet und als Beweis einen Teil des Schriftwechsels zu geschickt. Nach erfolglosem Bemühen um Ausgleich hat die Rechtsanwaltskammer (internes Aktenzeichen BA/....../2014) eine Eingabe gegen ihn bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe gemacht. Was daraus geworden ist, weiß ich nicht. Von sich aus hat sich die Rechtsanwaltskammer Freiburg bei mir nicht mehr gemeldet.

Aufgrund der 3-Monatsfrist für die Abgabe von Strafanzeigen habe ich zeitlich vor der Rechtsanwaltskammer Freiburg eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft B..........................
Aktenzeichen 201 Js ............................/14

Die Beweise dazu waren noch umfangreicher als die Beweise, die die Rechtsanwaltskammer besitzt.

 

  Und was ist natürlich wieder passiert: Meine Strafanzeige war erfolglos.


Einen Anwalt zu finden, der einen anderen verklagt, ist auch kaum möglich. Dazu habe ich Belege bzw. Beweise.

Im Februar 2015 habe ich das Polizeirevier Weil am Rhein um Zeugenbefragung gebeten mit Anlagen. Kurz darauf kam die Antwort, dass dies nicht durchgeführt wird. Außerdem wurde mir mitgeteilt, dass mein Schreiben vorsorglich an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird.
Da war ich mir sofort sicher, dass Sie dazu nichts für mich tun. Und so war es auch.

Antwortschreiben siehe Anlage.

Heute gebe ich wieder eine Strafanzeige ab. Hier kein Kommentar dazu.

Mit freundlichem Gruß
G. Moser

Anlage
Schreiben vom Polizeirevier Weil am Rhein vom 12.2.2015


Anlage 2

Brief von der Polizei


Baden-Württemberg
Polizeipräsidium Freiburg
Polizeirevier Weil am Rhein

Polizeirevier Weil am Rhein Adresse.....  
  Datum 12.02.2015
Moser-Adresse ..... Name E. G.
  Durchwahl 07621.......
  Aktenzeichen: 0300.8-1
   
  Eingang: 17.02.2015

07.02.2015

AZ: 7236/2009/PR und Fest E1 / 0300.8-1
Ihr Schreiben vom 07.02.2015
Anlage: keine

Sehr geehrte Frau Moser,

in Ihrem Schreiben verlangen Sie die Zeugenbefragung von einer Vielzahl von Personen durch das Polizeirevier Weil am Rhein.

Die Polizei wird z.B. im Falle von Straftaten tätig. Dabei vernimmt sie selbstverständlich auch Zeugen.

Im konkret vorliegenden Fall ist allerdings eine Straftat nicht erkennbar.
So dass Zeugenvernehmungen nicht in Frage kommen.

Vorsorglich leite ich Ihr Schreiben der Staatsanwaltschaft Lörrach zur Entscheidung weiter.

Weiterhin leite ich Ihr Schreiben an das Amtsgericht Lörrach weiter hinsichtlich des Löschungsantrags der Betreuungsakte.

Nach meinem Kenntnisstand ist das von Ihnen beginnend in 2009 betriebene Verfahren abgeschlossen.

Leider muss ich Ihre Bitte Zeugenbefragungen durchzuführen abschlägig bescheiden.

Mit freundlichem Gruß
E.G.
Leiter Führungsgruppe


Anlage 3

RAK Freiburg ....................

Rechtsanwaltskammer Freiburg • PF 1369 • 79013 Freiburg
Frau
Gertrud Moser
Adresse.....

7. Januar 2015/Z

Eingabe gegen Herrn Rechtsanwalt Anwalt 7 Adresse .....
BA/....../2014 (bitte angeben)

Sehr geehrte Frau Moser,

wir teilen Ihnen mit, dass der Vorgang an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe zur weiteren Bearbeitung abgegeben worden ist.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. (RA .......)
Geschäftsführer


Geändert am:   11.01.2019

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