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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Entwurf von Anwalt 12 vom 30.11.2015 mit Datum 1.12.2015
(nach deutlichem Vollmachtsentzug !!!)
(mit eigener Strukur und Hervorhebungen, veröffentlicht 17.6.2017)


Anwalt12- Adresse.....

An das
Amtsgericht Lörrach

Datum                 

Antrag gemäß EG GVG § 23
der Gertrud Moser
.............Str. 9, 79589 Binzen
- Betroffene, Antragstellerin -
wegen

Vorzeitiger Aussonderung und Aktenvernichtung der Gerichtsakten des Betreuungsgerichts-
Amtsgericht Lörrach: XVII 9635 über die Betroffene
Antragstellerin Betreuungsverfahren Gertrud Moser

Sehr geehrte Damen und Herren,

namens der Antragstellerin und Betroffenen in dem ohne Betreuerbestellung im Jahr 2009 geführten und abgeschlossenen Verfahren XVII 9635 ersuche ich um die
Verfügung gem. § 23 EGGVG:
dass die Gerichtsakten ausgesondert und vorzeitig vernietet werden.
Die Akten des Betreuungsverfahrens von 2009 werden nicht mehr mehr benötigt.

GM-Kommentar:
Unsinnige Begründung: Die Akten werden 10 Jahre und aufgrund meiner Beschwerden lebenslänglich aufbewahrt. Dieses Akten werden mich überleben, weil dieser Rechtsfall mich langsam, aber sicher umbringt.

Das ist auch das Ziel von Nachbarin-X, dem die Polizei, das Landratsamt, die Gerichte und die Staatsanwaltschaft zu Füßen liegen, weil sie jegliche Beweise zu meinen Gunsten abgelehnt haben.


Die Existenz dieser Gerichtsakten ist eine ständige gesundheitliche und psychische Belastung der Betroffenen, solange die Akten von irgendwelcher interessierter Seite eingesehen und gegen die Betroffene verwendet werden können.
GM-Kommentar:
Richtige Begründung:
Seit 2009 psychische Folter, die mich in den Tod treibt.

Ich nehme Bezug auf die Darstellung des Landgerichts Freiburg
4.Zivilkammer Aktenzechen: 4 T 276/10 - in. der Beschwerde-
entscheidung mit Gründen vom 7.12.2010 (7 Seiten) Anlage.
 

Die Antragstellerin als Betroffene hat schon damals als Beschwerdeführerin vorgetragen,

"..dass das Betreuungsverfahren nicht hätte eingeleitet werden dürfen, da es auf falschen Behauptungen, der Polizei und Verleumdungen ihrer Nachbarn beruhe.." (LG aaO Seite 2 unten)

Frau Moser beschwerte sich 2010 mit dem Antrag

"das gesamte Betreuungsverfahren für nichtig zu erklären4 (LG aaO Seite 3)

Das Landgericht beschied in der Beschwerdeentscheidung vom 7.12.2010

dass für das "Begehren der Betroffenen", dass "über die Ablehnung der Betreuung hinaus die Rechtswidrigkeit der Einleitung und Durchführung des Betreuungsverfahrens festgestellt werden soll", - "kein statthaftes Rechtsmittel gegeben (ist)".

Da das Betreuungsverfahren "im Sinne der Betroffenen durch eine ablehnende Entscheidung in der Hauptsache entschieden (wurde)", war "ein weitergehendes schützenswertes Rechtsschutzinteresse.. insoweit nicht gegeben". (LG aaO Seite 5)

Das Begehren auf Aktenvernichtung kann somit an die seinerzeitige Beschwerdeführung der Betroffenen anknüpfen.

Ich erlaube mir auch, an die Korrespondenz mit dem Herrn Präsidenten des Landgerichts Freiburg auf mein Schreiben vom 30.5.2015 ("Auskunftsersuchen wegen Folgenbeseitigung") hinzuweisen, das als "Dienstaufsichtsbeschwerde" ausgelegt und bearbeitet worden ist.

Das Betreuungsgericht hat die Angaben des Polizeiberichts vom 9.7.2009 und der Anzeigenerstatterin, der Nachbarin-X, vom 8.7.2009 "1 zu 1" der betreuungsgerichtlichen Sachbearbeitung zugrunde gelegt.

 

GM-Kommentar:
Diese dämliche, rechtswidrige Auslegung hat Richter Trefzer zu vertreten, der immer noch Bürger/innen beim Amtsgericht Freiburg entmündigen darf !!!!
Folge: Nachbarin-X darf in der Folgenzeit weitere schreckliche Falschaussagen vor Gericht und bei der Staatsanwaltschaft machen, für die ich finanziell und psychisch büßen muss.

Dabei hatten von Seiten der Polizei und von Seiten des Landratsamtes überhaupt keine Ermittlungen bei der Betroffenen stattgefunden( keine persönliche Vernehmung, kein Augenschein von der Baustelle an der Johann-Peter Hebel-Strasse 8 (gegenüber dem Haus der Betroffenen in Hanglage); kein computertechnischer Sachverstand wurde ermittelt hinsichtlich der Schadensklage der Betroffenen auf der Strasse am 7.7.2009.

Frau Moser hatte sich mit einem Schreiben an die Nachbarn schriftlich entschuldigt für ihren "Wutausbruch" - ohne dass sie Kenntnis hatte von der Anzeigenerstattung oder dem Polizeibericht.

Schreiben Moser vom 9.7.2009  Anlage (Kopie)


Um die rufschädigenden Behauptungen und Wertungen zu entkräften, betreibt die Antragstellerin bei dem Verwaltungsgericht Freiburg ein Beweisverfahren nach § 485 ZPO gegen das Land Baden-Württemberg und gegen den Landkreis Lörrach zum Beweis der Tatsache,
dass sie in ihrem Wohnort Binzen vor und bis zum 7. Juli 2009 keine auffälligen Verhaltensweise gezeigt hat, die einer Behörde gemeldet werden musste.
Frau Moser hat eine Liste mit über 40 Zeuginnen und Zeugen aus ihrem Wohnumfeld in Binzen vorgelegt.
 
Hier fehlen noch Kommentare
 
 
 
 

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt 12
 


Geändert am:   11.01.2019

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