Verwaltungsrechtssache Gertrud Moser
gegen Land Baden-Württemberg
wegen Beweissicherung
Anlage(n): Schriftsatz vom 09.11.2015 von Anwalt 12
Sehr geehrte Frau Moser,
in diesem Verfahren hat Ihr bisheriger
Prozessbevollmächtigter einen Antrag auf Beweissicherung in
einem selbständigen Verfahren gestellt.
Der Antrag ist eingegangen am 09.11.2015.
Antragsgegner ist das Land-Baden-Württemberg, vertreten durch
das Polizeipräsidium Freiburg;
er hat eine Mehrfertigung erhalten mit der Bitte, sich binnen
vier Wochen zu äußern.
Wegen des weiteren Inhalts des Antrags wird auf den
beigefügten Antragsschriftsatz samt Anlagen verwiesen.
Es wird gebeten, künftige Schriftsätze in zweifacher
Fertigung einzureichen.
Der in Ihrem Schreiben vom 11.11.2012 geäußerten Wunsch, dass
Sie zumindest gegenwärtig keine Vertretung durch Herrn
Rechtsanwalt 12 mehr wünschen, wird Rechnung getragen.
Das bedeutet, dass der Schriftverkehr in diesem
Gerichtsverfahren, solange Sie keine weitere Vollmacht erteilt
haben, direkt mit Ihnen geführt wird.
Wenn Sie, wie Sie in Ihrem Schreiben vom 11.11.2015
geschrieben haben, eine Klage bzw. Eingabe zurücknehmen wollen,
müssen Sie klar und deutlich schreiben, welche Klage / Eingabe
mit welchem Aktenzeichen sie zurücknehmen wollen.
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt gibt das Gericht bekannt, dass
es beabsichtigt, die Beteiligten dieses Verfahrens in absehbarer
Zeit (voraussichtlich im Januar 2016) zu einer Erörterung des
Sach- und Streitstands ins Verwaltungsgericht Freiburg zu laden.
Die Ladung wird Ihnen gesondert zugehen.
Aus diesem Grund wird gebeten, so weit wie möglich von
weiteren Schreiben in diesem Verfahren einstweilen abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Berichterstatter: K.
Beglaubigt:
x................
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Anlage:
Eingabe von
Anwalt 12 vom 9.11.2015 |