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Neue Eingabe beim
Verwaltungsgericht durch Anwalt 12
weggeschickt am 6.11.2015 mit Datum
9.11.2015
Anwalt 12 hat diese Eingabe grundlegend abgeändert und ohne Rücksprache
mit mir weggeschickt !!!
Später werden daraus zwei Aktenzeichen mit negativem Urteil für mich
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Anwalt-Adresse ..................
Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstr. 103
79104 Freiburg
Lörrach, 9.11.2015
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Antrag auf ein Beweisverfahren (§§ 485 ff.ZPO i.V.m.
§ 98 VwGO)
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der |
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der Gertrud Moser
Adresse.....
- Antragstellerin -
Proz.Bev.: Rechtsanwalt 12 Adresse ......
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gegen |
1. |
Land
Baden-Württemberg
vertreten durch
Polizeipräsidium Freiburg
Bissierstr. 1, 79114 Freiburg (V/RuD-0301.3-6/Moser))
- Antragsgegner zu 1. -
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2. |
Landkreis
Lörrach vertreten
durch die Landrätin Landratsamt Lörrach
Palmstr. 3, 79539 Lörrach
- Antragsgegner zu 2.-
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Wert: EUR 5.000,--
Mit anliegender Vollmacht der Antragstellerin beantrage ich
gemäß § 486 ZPO i.V.m. § 98 VwGO
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Einnahme eines Augenscheins in Binzen
sowie
die Vernehmung von Zeugen. |
I.
Bezug auf anhängige
Verwaltungsrechtssachen bei dem Verwaltungsgericht Freiburg:
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1. |
Moser gegen Land
Baden-Württemberg |
4 K 2170/15 |
2. |
Moser gegen
Landkreis Lörrach |
4 K 2449/15 |
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Moser gegen
Landkreis Lörrach |
4 K 2377/15 |
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II.
Ich beantrage das Beweisverfahren
zum Beweis der Tatsache:
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dass die
Antragstellerin in ihrem (-und der Zeugen) Wohnort Binzen vor
und bis zum 7. Juli 2009 keine auffälligen Verhaltensweisen
gezeigt hat, die einer Behörde gemeldet werden mussten. |
III.
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1. |
von,
der Lage und dem Wohnumfeld der Nachbarschaft. der
Antragstellerin:
......Strasse .. - sowie Nr... und Nr....
Auf dem Grundstück ....Str.... war ab 1. Juli 2009 die Baustelle
der Bauherren Nachbarn-X.
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2. |
Als
Zeugen werden benannt:
Ehepaar X, Adresse
Zeugin-X, Adresse
Ehepaar X, Adresse
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Dem
Gericht wird anheimgestellt, noch weitere Zeuginnen und Zeugen
zu laden. Dazu übergebe ich eine "Mögliche Zeugenliste - Stand
5.11.2015" - der Antragstellerin.
Darauf stehen die benannten Zeuginnen
und Zeugen unter Ziff. ... .....................
Nach Ermessen des Gerichts könnte die Besichtigung vor Ort.
(Augenschein) mit einer Zeugenvernehmung im Rathaus Binzen
kombiniert werden. |
IV.
Das beantragte Beweisverfahren
soll
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a) |
die Wahrnehmungs- und die
Baustellen-Situation vom 7. Juli 2009 auf der
Johann-Peter-Hebel-Strasse vor dem Haus der Antragstellerin
vergegenwärtigen;
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b) |
einer Widerlegung falscher und
schädigender Angaben über die Antragstellerin in dem von den
Antragsgegnern verantworteten und bis zum Betreuungsgericht
weitergeleiteten streitgegenständlichen
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Polizeibericht vom
9.7.2009 Anlage A 1
Mitteilung über psychisch auffällige Person"
PM B., PMA U., Polizeirevier Weil am Rhein
(7236/2009/PR)
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dienen. |
V.
Ich bitte um
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Beiziehung der Prozessakten des VG Freiburg: |
4 K
2170/15 |
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4 K
2449/15 |
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4 K
2377/15 |
zur
Glaubhaftmachung der Zuständigkeit und der Zulässigkeit.
Zustimmung der Antragsgegner zu 1.
und 2. erscheint als öffentliche Pflicht beider Prozessgegner (§
485 ZPO).
Weiterer Vortrag bleibt
vorbehalten.
Rechtsanwalt 12
Anlagen |
Anmerkung am 25.4.2016
Eingabe ohne Rücksprache mit mir, ab in meinem Namen und mit den
zu erwartenden negativen Rechtsfolgen für mich. |
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