| Der Neubau meiner Nachbarn wird 
				möglicherweise nicht so genutzt wie es im Bauantrag steht. Daher 
				wieder erhöhtes Verkehrsaufkommen und Stellplatzprobleme in 
				einem früheren ruhigen Wohngebiet seit etwa 2009. Der Neubau 
				gegenüber (Wohngebäude mit Büro für Freiberufler) wird von einem 
				großen ...........unternehmen mit Mitarbeitern und Kundenverkehr 
				geführt. Daher gibt es eine größere Verkehrsbelastung im 
				Wohngebiet und Belegung von öffentlichen Stellplätzen. Meine Nachbarn haben eine Holzwand zur Straße hin gebaut, so 
				dass der zum zugehörigen Stellplatz nicht mehr genutzt wird. Zur 
				Zeit haben Sie drei Pkw und ein Wohnmobil, die auf dem 
				gegenüberliegenden Grundstück meist geparkt werden, zwei PKWs im 
				Carport. Der Carport soll nach Auskunft des Landratsamts zu den 
				Stellplätzen des Neubaus gehören. 2009 erhob ich Einspruch gegen den Neubau wegen fehlender 
				Stellplätze und stellte die Frage, ob das Gewerbe meines 
				Nachbarn überhaupt zulässig ist. Daraufhin wurde für mich eine 
				Stellplatzakte angelegt und meine geringfügige Nachhilfe als 
				mögliches Gewerbe in Frage gestellt. Dazu gibt es 
				Schriftwechsel. Erst mit Hilfe eines Anwalts wurde das Gewerbe 
				eingestellt.  Es ist nicht ausgeschlossen, dass aus diesen Gründen das 
				Landratsamt wegen des Polizeiberichts mir kein rechtliches Gehör 
				gewährte und den Polizeibericht an das Amtsgericht 
				weiterleitete. Was dann passieren würde, musste dem Landratsamt 
				bekannt sein. Es gibt noch ein Mietshaus der Nachbarn-X mit drei Wohnungen. 
				Es gibt nur einen Stellplatz. Früher wurde das Untergeschoss von 
				einem Mieter als Parkmöglichkeiten genutzt. Das ist schon lange 
				nicht mehr der Fall. Das Untergeschoss wurde als Gewerberaum für 
				die Bodenbelagsfirma genutzt.  2010 gab es eine Angrenzerbenachrichtigung wegen des Baus von 
				Balkonen und der Nutzung es Untergeschosses für das Gewerbe. Dem 
				Bau von Balkonen habe ich zugestimmt. Dabei ist mir aufgefallen, 
				dass dafür sehr viele Unterlagen verwendet wurden, so dass man 
				das geplante Gewerbe fast übersehen konnte. Ich erhob Einspruch gegen das Gewerbe mit Begründungen. Bis 
				heute sind die Balkone nicht gebaut. Es ist möglich, dass das 
				Untergeschoss weiterhin für gewerbliche Zwecke genutzt wird. Vor einigen Jahren wurde die Hausarztpraxis B. in das 
				Seniorenheim am Anfang der Straße verlegt. Ursprünglich waren es 
				ein Arzt und eine Ärztin. Jetzt sind es zwei Ärzte und zwei 
				Ärztinnen. In einer früher Gemeinderatssitzung wurde von einem 
				Mitglied bemängelt, dass das Seniorenheim zu wenig Stellplätze 
				hat.  Daher gibt es erneut Stellplatzprobleme in der gesamten 
				Straße. Aus diesem Grund hat eine Familie einen Zaun gebaut. 
				Andere haben Parkverbotsschilder aufgestellt. Ich mache daher die Gemeinde B. und das Landratsamt Lörrach 
				für diesen Zustand verantwortlich. Ohne das illegale Gewerbe und den Stellplatzproblemen wäre es 
				sicher nicht zu meiner Reaktion gekommen.
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