Verwaltungsrechtssache Gertrud Moser
gegen Landkreis Lörrach wegen Feststellung
Anlage(n): Beschluss vom 22.10.2015
Die Klageschrift vom 12.10.2015 ist hier am 14.10.2015
eingegangen.
Der Beklagte erhielt Mehrfertigung der Klage mit der Bitte,
sich innerhalb von 6 Wochen zu äußern.
Es wird gebeten,
- künftige Schriftsätze und Anlagen in 2facher Fertigung
einzureichen
Zu Ihrem Schreiben vom 19.10.2015 teilt das Gericht mit:
Ihr in dem beim Verwaltungsgericht am 14.10.2015
eingegangenen Schreiben vom 12.10.2015 gestellter Antrag auf
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Weiterleitung des
Polizeiberichts vom 09.07.2009 durch das Landratsamt Lörrach
stellt gegenüber den in den Verfahren 4 K 1908/15 und
4 K 2377/15 gestellten Anträgen einen neuen Klagegegenstand
dar.
Deshalb und weil Ihr Schreiben vom 12.10.2015 erst nach
Erlass der die Verfahren beim Verwaltungsgericht beendenden
Beschlüsse in den Verfahren 4 K 1908/15 und 4 K 2377/15
vom 13.10.2015 beim Gericht eingegangen ist, wird dieser
Feststellungsantrag als neues Klageverfahren unter dem hier
angegebenen Aktenzeichen geführt.
Der Vorsitzende:
i.V. K.
Beglaubigt: x
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
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