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Blinde,
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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Eingabe gegen das Landratsamt Lörrach


Anwalt12 Adresse.....

 

Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstr. 103
79104 Freiburg

Lörrach, 7.9.2015

4 K 1908/15

 

Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen Landkreis Lörrach
wegen Folgenbeseitigung
Antrag auf Verweisung und
Streitverkündungen


Ich belege zunächst in Ergänzung der Klagebegründung den vorgetragenen Computerschaden der Klägerin vom 7.7.2009 im Haus Johann-Peter-Hebel-Strasse ..... aufgrund Kausalität der Bauarbeiten der Baustelle Johann-Peter-Hebel-Strasse ....der Bauherrschaft der Anzeigenerstatterin Nachbarin-X (Anlage K 1) mit Kopie der
 
  Servicerechnung .......GmbH
Nr. 11708179 vom 21.8.09

Anlage K 20

 
mit Blatt der Klägerin:
"Informationen zu meinem Computerschaden im Juli 2009"

Anlage K 21


Die ganze Absurdität der schweren Schädigung der persönlichen Rechte der Klägerin, die sie seit 6 Jahren ohne wirkliche Hilfen und ohne Erfolgschancen erlitten hat, die man sich vielleicht ansatzweise vorstellen kann: anhand der am Anwalt vorbei eingereichten Schriftsätze der vergangenen Tage! - , diese ganze Absurdität falschen, bürokratischen Handelns von Polizei und Justiz wird deutlich daran:
 
  dass der peinliche Vorgang am Morgen auf der Johann-Peter-Hebel-Strasse vor dem Haus der Klägerin und vor der Baustelle der Anzeigenerstatterin mit dem angenommenen Entschuldigungsbrief der Klägerin vom 9.7.2009 (Anlage K 9) an Nachbar-X  abgeklärt und unter den Nachbarn abgeschlossen war, als die Weiterleitung des Polizeiberichtes vom 9.7.2009 ihren verhängnisvollen Lauf nahm.
 
Die Anzeigenerstatterin war natürlich als Bauherrschaft weniger von einer Hilfebedürftigkeit als von ihrem eigenen Bauherreninteresse geleitet.

Das zeigt, dass die Anzeigenerstatterin Nachbarin-X keinerlei Veranlassung sah, nach ihrer Anzeigenerstattung doch anständigerweise nach dem 9.7.2009 auch noch das Entschuldigungsschreiben der Klägerin an die Polizei zu kommunizieren.

Das Bauherreninteresse, das nach dem Polizeibericht mitspielte, musste den Beklagten als Polizeibehörde erst recht zu den unterlassenen Nachforschungen bei der Klägerin veranlassen.

Der Polizeibericht trägt den- Eingangsstempel vom 14.7.2009 des Landratsamts Lörrach (Anlage K 1).

I.

Nach Rückkommunikation mit der Mandantin nehme ich zu den sachdienlichen Hinweisen des Berichterstatters Stellung:

Ich beschränke die Klage auf das Begehren der Entschädigung mit dem
 

  Klagantrag:
Der Beklagte wird verpflichtet, an die Klägerin wegen fehlerhafter Weiterleitung eines Polizeiberichtes vom 20.7.2009 (Anlagen K 1 und K 3) eine Entschädigung im Höhe des Ermessens des Gerichts zu bezahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 

Ich bin mit einer Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Landgericht Freiburg (unabhängig von der Streitwerthöhe) einverstanden und beantrage die Verweisung.

Zugleich verkünde ich namens der Klägerin.

  den Beizuladenden zu 1.und zu 2.
der Klageschrift vom 12.8.2015
 
den Streit (§ 72 ZPO).

Zuständig bei dem Beklagten war die Polizeibehörde und nicht der Fachbereich Soziales.

Anwalt 12
Rechtsanwalt

Anlagen
K 20 - K 21


GM-Kommentar:
Ständig steht der Festplatten-Schaden im Vordergrund und nicht die anderen schlimmen Aussagen von Nachbarin-X

Geändert am:   11.01.2019

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