Lörrach, 21.8.2015
Moser ./. Landkreis Lörrach wegen Folgenbeseitigung
Verwaltungsgericht Freiburg
Sehr geehrte liebe Frau Moser,
ich bedanke mich für Ihre zwei Briefe vom 19. und 20.8.2015.
Damit das Klageverfahren nicht verzögert wird, habe ich
bereits mit dem ihnen mitgeteilten Schriftsatz vom 21.8.2015
weiter vorgetragen.
Heute endlich kam eine Antwort des Landratsamts Lörrach mit
dem beigefügten
Schreiben des Fachbereichsleiters des Fachbereich Soziales
vom 17.8.2015.
Zuständig für dem Polizeibericht war jedoch die
Kreispolizeibehörde.
Der Landkreis muss sich das Fehlverhalten der
Kreispolizeibehörde zurechnen lassen, die den Bericht selber zu
bearbeiten hatte und nicht einfach an den Fachbereich Soziales
weitergeben darf, damit dieser Fachbereich damit umgehen kann,
wie er will und wie es Herr M. darstellt.
Mit der Vorlage an das Verwaltungsgericht zögere ich noch,
da die Klage ja erst noch zugestellt werden muss, was ich jetzt
auf dem letzten Schriftsatz vom 21.8.2015 vom Verwaltungsgericht
erwarte.
Der Beklagte (Landkreis Lörrach) sollte dann für die
Kreispolizeibehörde stehen und antworten.
Die Einholung eines Sachverständigengutachtens habe ich nur
zur Unterstützung des Wikipedia-Ausdruckes, falls dieser für den
technologischen Zusammenhang nicht ausreichen sollte, angegeben.
(G.M. am 17.4.2016: Jawohl immer eine
Ausrede für unwichtige Eingaben)
Mit guten Wünschen für Ihre Gesundheit und freundlichen
Grüßen
Rechtsanwalt 12
Anlage:
2015-08-17-landratsamt-soziales
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