G.Moser, Adresse.... Rechtsanwaltskammer
Freiburg
Bertoldstr. 44
79098 Freiburg
18.01.2015
Ihr Aktenzeichen VM/....../2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich war sehr überrascht, dass Sie gegen
Anwalt 7 eine Eingabe bei der
Generalstaatsanwaltschaft gemacht haben.
Gleichzeitig bedauere ich es, weil die eigentliche Ursache
für meine Rechtsprobleme noch nicht in angemessener Form zur
Verantwortung gezogen wurde, nämlich meine Nachbarin.
Seit 5 Jahren gibt es alle möglichen Pannen.
Mein Rechtsfall ist wirklich ein Alptraum, der mein Leben
grundlegend verändert hat.
Heute schicke ich Ihnen die Ereignisse und den Schriftwechsel
mit meinem ersten Anwalt 7,
gekennzeichnet als Anlagen R 2.
Nachdem ich ohne Rechtsanwalt am 7.10.2014 alleine eine Klage
beim Amtsgericht Lörrach gegen meine
Nachbarin-X eingereicht
hatte, kam es wieder zu einer möglicherweise schwerwiegenden
Panne.
Die Klageerwiderung der Gegenpartei enthielt wieder viele zu
widerlegende Aussagen. Ein Woche nach dem Eingang gab ich die
eingescannte Klageerwiderung mit meinen Kommentaren und
Gegenargumenten bei der neuen Rechtsanwältin ab.
Etwa drei Wochen später nochmals eine ausführlichere Version.
Beim späteren Gütetermin am 11.12.2014 und anschließender
Verhandlung sagte die Rechtsanwältin nichts außer einem
unwichtigen Antrag.
Am 30.12.2014 wurde das Urteil festgelegt, und zwar mit
falschen Inhalten. Erst nach der Güteverhandlung erfuhr ich über
eine Internetrecherche, dass man innerhalb 14 Tagen wieder auf
eine Klageerwiderung ein Schreiben an das Amtsgericht verfassen
kann.
Das hat die Anwältin nicht getan. Wenn ich dies gewusst
hätte, hätte ich auch ein Schreiben verfassen können. Ich habe
daher der Rechtsanwältin das Mandat entzogen und um die Rückgabe
meiner Unterlagen gebeten. Die kamen am 17. Dezember per
Päckchenbrief an. Um zu belegen, dass ich der Anwältin
rechtzeitig Argumente gegen die Inhalte der Klageerwiderung
gegeben hatte, habe ich den Päckchenbrief bis heute nicht
geöffnet.
Am 8. Januar habe ich Kontakt zu einer neuen Rechtsanwältin
aufgenommen.
Sie hat relativ viele Unterlagen bekommen und ich hoffe, dass
ich mit ihr zusammen Berufung beim Landgericht Freiburg einlegen
kann.
Im übrigen kann ich bis heute nicht verstehen, wie sich das
Landratsamt Lörrach, die Zivilgerichtsbarkeit, die
Staatsanwaltschaft und der Petitionsausschuss im Landtag bei
meinen erfolglosen Beschwerden verhalten haben. Alle haben sich
zu meinen Ungunsten verhalten.
Nach über 5 Jahren habe ich immer noch kein Recht auf Zeugen,
obwohl ich in der Klageschrift vom Oktober 2014 sehr viele Namen
einschließlich Adressen genannt habe. Auch die Polizei hat
damals eine Nachbarschaftsbefragung abgelehnt.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
Anlagen: R2 |