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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
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Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Strafanzeige gegen Anwalt 7 (erfolglos)


Moser-Adresse ......
 

Einwurfeinschreiben

Staatsanwaltschaft B.
........straße ...
7........ B.

15.12.2014

Erstattung einer Strafanzeige gegen Anwalt 7,
bis vor kurzem mein Rechtsanwalt,
Kanzleiadresse: ...................... Private Adresse unbekannt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Leider sehe ich mich gezwungen, gegen Herrn Anwalt 7 Strafanzeige wegen aller von ihm möglicherweise begangenen Straftaten zu erstatten. Dazu gehört Handeln durch Unterlassen, vorsätzliches und/oder fahrlässiges Handeln.

Er sollte mich in einem seit 2009 andauernden Rechtsfall vertreten, ausgelöst durch einen Polizeibericht über mich im Auftrag einer Nachbarin. In diesem Rechtsfall gibt es viele für mich ungünstige Ereignisse, vermutlich weil ich am Anfang nicht den richtigen Anwalt hatte.

Die wichtigsten Mängel sind kein Recht auf Zeugen und die Nachbarin-X musste einen Teil ihrer Aussagen weder begründen noch belegen.

In der Folgezeit hatte ich mehrere Anwälte, die mich vermutlich auch nicht angemessen vertreten haben. In den Zeiten dazwischen habe ich selbst versucht, für mich Gerechtigkeit zu erreichen. Dabei habe ich natürlich auch Fehler gemacht.
Inzwischen gibt es eine umfangreiche Aktenzeichenliste laut Anlage B 1.

Da meine Nachbarn vermutlich über ein größeres Vermögen und über ein möglicherweise günstiges Beziehungsnetz, auch zu staatlichen Institutionen verfügen, kann ich nicht ausschließen, dass er aus mir nicht bekannten Gründen unter Druck gesetzt wird.

Aufgrund der Geschehnisse im Zusammenhang mit Anwalt 7 ist es auch nicht ausgeschlossen, dass er zugunsten der Gegenpartei gehandelt hat.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass meine Nachbarn versucht haben, indirekt über die Folgen des Polizeiberichts an mein Haus mit Grundstück kommen.

Mein Nachbar hat ein Gewerbe, für das es im ursprünglichen Umfang keinen Platz gab. Mein Grundstück mit Nebengebäude wäre möglicherweise günstig für ihn.
Mehr Hinweise dazu gibt es beim Verwaltungsgericht Freiburg unter dem Aktenzeichen  4 AR 48/14 und in anderen Schriftstücken meiner umfangreichen Aktenzeichenliste.

Ich habe seit November 2013 Kontakt zu Anwalt 7. In der Folgezeit gab es verschiedene Ereignisse, aus denen sich Straftaten mir gegenüber ergeben könnten.

Ein Überblick über den Schriftwechsel und wichtige Ereignisse ist in Anlage B 2 enthalten.
Ob er im Frühjahr zu Recht keinen Schriftsatz bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe abgegeben hat, kann ich nicht beurteilen. Aufgrund des vorherigen Schriftwechsels mit ihm wollte ich es.

Ab Mai 2014 täuschte er vor, dass er eine Klage beim Amtsgericht Lörrach eingereicht hat. Das hat er nicht getan. Um ihn zu motivieren, es doch noch zu tun, habe ich weitere Vorauszahlungen an ihn geleistet. Er hat aber keine Klage eingereicht.

Obwohl ich aufgrund meines Unfalls nur schriftliche Kommunikation wollte, kündigte er mehrfach an, bei mir vorbei zukommen oder anzurufen. Dann tat er es doch nicht, in dem er kurzfristig absagte oder sich überhaupt nicht meldete.

Über die wichtigsten Ereignisse ist die Rechtsanwaltskammer Freiburg informiert. Dazu gibt es das Aktenzeichen BA/......../2014.
Die Rechtsanwaltskammer hat aber betont, dass Sie nur vermitteln kann.
Wie sich aus dem zugehörigen Anlagenkonvolut B 3 (1 bis 8) ergibt, ist bisher die Vermittlung gescheitert.

Auch weitere Verhaltensweisen von Herrn  Anwalt 7 mir gegenüber können eine mögliche Straftat belegen. Anlagenkonvolut B 4.

Nr. 1 – 22 haben erhalten: Amtsgericht Lörrach, die Gegenpartei in doppelter Kopie, die Rechtsanwaltskammer Freiburg, ein ablehnender Rechtsanwalt, Rechtsanwältin 10.
Nr. 23 – 25 aktueller Schriftwechsel

Leider muss ich die Strafanzeige alleine schreiben. Mehrere Anwälte wissen von diesem Fall und haben meine Vertretung mit keinen oder sonstigen Gründen abgelehnt.

Mögliche Folgen durch das Verhalten von  Anwalt 7 für mich:

 

1. Mögliche eingetretene strafrechtliche Verjährung zugunsten meiner Nachbarin-X.
 
2. Mögliche eingetretene zivilrechtliche Verjährung zugunsten meiner Nachbarin-X.
 
3. Ich habe von Anwalt 7 eine Art Klageplan erhalten, der in dem einzigen persönlichen Treffen mit ihm besprochen wurde.
Außerdem gibt es einen Klageentwurf, dem ich mit einer kleinen Änderung zugestimmt hatte. Anlage B 4 – 9 und B 4 - 10.
Im Rahmen eines Gesprächs mit Frau Rechtsanwältin 10 habe ich erfahren, dass die Unterlagen möglicherweise fehlerhaft sind. Falls dies der Fall sein könnte, stellt sich die Frage, ob ich getäuscht werden sollte.
 
4. Ich habe eine Klage ohne anwaltlichen Beistand beim Amtsgericht Lörrach eingereicht und dabei gravierende Fehler gemacht:
Um zu belegen, dass eine Klage beim Amtsgericht Lörrach existieren muss, habe ich wichtigen Schriftwechsel beim Amtsgericht vorgelegt. Da diese in Verbindung mit meiner eingereichten Klage stand, musste ich Kopien für die Gegenpartei einreichen, so dass die Gegenpartei Kenntnis vom Schriftwechsel mit meinem Anwalt erhielt.
Außerdem habe ich mich beim Amtsgericht beschwert und habe nicht damit gerechnet, dass die Gegenpartei teilweise Kopien davon bekommt.
 
5. Da Anwalt 7 nicht nach außen für mich tätig wurde, habe ich selbst Schreiben verfasst und an die Nachbarin-X geschickt.
 
6. Zu meinen bisherigen Rechtskosten kommen die Zahlungen an ihn. Ich habe freiwillig Vorauszahlungen an ihn geleistet. Bis heute habe ich trotz schriftlicher Hinweise, weder eine Rückzahlung noch eine Endabrechnung erhalten.
Anlagenkonvolut B 5.
 
7. Bis zum 14. Dezember 2014 habe ich auch nicht meine beiden Aktenordner zurückbekommen. Dazugehörige Schreiben in Anlagen B 4 – 23 und B 4 – 24.
Für die beiden Aktenordner habe ich den DHL-Beleg für ein Paket. Außerdem habe ich die Aktenordner und deren Aufbau fotografiert und gefilmt.

Daher gab es für die Rechtsanwältin 10, die mich am 11. Dezember 2014 beim ersten Gerichtstermin beim Amtsgericht Lörrach begleitet hat, keine älteren Akten.
So schnell können die vielen Belege nicht kopiert werden.

Per Email hat Anwalt 7, angekündigt, dass die Akten zu mir unterwegs sind.
Anlagen B 4 – 25
Wie erwartet sind sie nicht eingetroffen. Er hat auch nicht angegeben, mit welchem Versandunternehmen sie angeblich verschickt worden sind noch gab es eine Sendungsnummer.
 
8. Das Mandat für die neue Rechtsanwältin ist inzwischen in gegenseitigem Einvernehmen beendet worden, u.a. weil sie zu wenig Zeit dafür hat.
Am 30. Dezember 2014 wird vom Amtsgericht eine Entscheidung, Verfügung oder ähnliches getroffen. Dafür muss ich versuchen, einen neuen Rechtsbeistand zu finden, was natürlich aufgrund meines langjährigen Falls zu akzeptablen Rechtskosten kaum möglich ist. Vermutlich konnte ich am 11.12.2014 während einer Güteverhandlung nicht im angemessenen Umfang meine Rechte durchsetzen, weil die Rechtsanwältin unmöglich in der kurzen Zeit meinen Fall kennen konnte.
Adresse: Frau Rechtsanwältin 10  ............................'
 
9. Aufgrund des Verhaltens von Anwalt 7 habe ich kurzfristig eine Detektei in Anspruch genommen, die feststellen sollte, ob er Kontakte zur Gegenpartei hat.
Auf meine direkten Fragen dazu hat er nicht geantwortet. Mit Hilfe der Detektei konnten aber keine Beweise erbracht werden.
Belege dazu im Anlagenkonvolut B 6, Nr. 1 - 5
 
10. Aufgrund einer Auskunft in einem Rechtsforum war ich möglicherweise so belastet, dass diese Belastung mit ein Grund war für meinen Sturzunfall beim Überqueren einer Straße. Diese Information ist in den Unfallschilderungen an meine beiden Krankenkassen enthalten und einen Rechtsanwalt. Ich habe sie aber auch informiert, dass seit 2009 Krankheitskosten durch die Folgen des Polizeiberichts meiner Nachbarin-X entstanden sind. Anlagenkonvolut B 7, Nr. 1
 
Mit freundlichem Gruß
G. Moser

Geändert am:   11.01.2019

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