Moser-Adresse ......
Einwurfeinschreiben
Staatsanwaltschaft B.
........straße ...
7........ B.
15.12.2014
Erstattung einer Strafanzeige gegen
Anwalt 7,
bis vor kurzem mein Rechtsanwalt,
Kanzleiadresse: ...................... Private Adresse
unbekannt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Leider sehe ich mich gezwungen, gegen Herrn
Anwalt 7 Strafanzeige wegen
aller von ihm möglicherweise begangenen Straftaten zu erstatten.
Dazu gehört Handeln durch Unterlassen, vorsätzliches und/oder
fahrlässiges Handeln.
Er sollte mich in einem seit 2009 andauernden Rechtsfall
vertreten, ausgelöst durch einen Polizeibericht über mich im
Auftrag einer Nachbarin. In diesem Rechtsfall gibt es viele für
mich ungünstige Ereignisse, vermutlich weil ich am Anfang nicht
den richtigen Anwalt hatte.
Die wichtigsten Mängel sind kein Recht auf Zeugen und die
Nachbarin-X musste einen Teil ihrer Aussagen weder begründen noch
belegen.
In der Folgezeit hatte ich mehrere Anwälte, die mich
vermutlich auch nicht angemessen vertreten haben. In den Zeiten
dazwischen habe ich selbst versucht, für mich Gerechtigkeit zu
erreichen. Dabei habe ich natürlich auch Fehler gemacht.
Inzwischen gibt es eine umfangreiche Aktenzeichenliste laut
Anlage B 1.
Da meine Nachbarn vermutlich über ein größeres Vermögen und
über ein möglicherweise günstiges Beziehungsnetz, auch zu
staatlichen Institutionen verfügen, kann ich nicht ausschließen,
dass er aus mir nicht bekannten Gründen unter Druck gesetzt
wird.
Aufgrund der Geschehnisse im Zusammenhang mit Anwalt 7 ist es auch nicht ausgeschlossen, dass er zugunsten der
Gegenpartei gehandelt hat.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass meine Nachbarn versucht
haben, indirekt über die Folgen des Polizeiberichts an mein Haus
mit Grundstück kommen.
Mein Nachbar hat ein Gewerbe, für das es im ursprünglichen
Umfang keinen Platz gab. Mein Grundstück mit Nebengebäude wäre
möglicherweise günstig für ihn.
Mehr Hinweise dazu gibt es beim Verwaltungsgericht Freiburg
unter dem Aktenzeichen
4 AR 48/14 und
in anderen Schriftstücken meiner umfangreichen
Aktenzeichenliste.
Ich habe seit November 2013 Kontakt zu
Anwalt 7. In der Folgezeit
gab es verschiedene Ereignisse, aus denen sich Straftaten mir
gegenüber ergeben könnten.
Ein Überblick über den Schriftwechsel und wichtige Ereignisse
ist in Anlage B 2 enthalten.
Ob er im Frühjahr zu Recht keinen Schriftsatz bei der
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe abgegeben hat, kann ich
nicht beurteilen. Aufgrund des vorherigen Schriftwechsels mit
ihm wollte ich es.
Ab Mai 2014 täuschte er vor, dass er eine Klage beim
Amtsgericht Lörrach eingereicht hat. Das hat er nicht getan. Um
ihn zu motivieren, es doch noch zu tun, habe ich weitere
Vorauszahlungen an ihn geleistet. Er hat aber keine Klage
eingereicht.
Obwohl ich aufgrund meines Unfalls nur schriftliche
Kommunikation wollte, kündigte er mehrfach an, bei mir vorbei
zukommen oder anzurufen. Dann tat er es doch nicht, in dem er
kurzfristig absagte oder sich überhaupt nicht meldete.
Über die wichtigsten Ereignisse ist die Rechtsanwaltskammer
Freiburg informiert. Dazu gibt es das Aktenzeichen
BA/......../2014.
Die Rechtsanwaltskammer hat aber betont, dass Sie nur vermitteln
kann.
Wie sich aus dem zugehörigen Anlagenkonvolut B 3 (1 bis 8)
ergibt, ist bisher die Vermittlung gescheitert.
Auch weitere Verhaltensweisen von Herrn
Anwalt 7 mir gegenüber
können eine mögliche Straftat belegen. Anlagenkonvolut B 4.
Nr. 1 – 22 haben erhalten: Amtsgericht Lörrach, die
Gegenpartei in doppelter Kopie, die Rechtsanwaltskammer
Freiburg, ein ablehnender Rechtsanwalt, Rechtsanwältin 10.
Nr. 23 – 25 aktueller Schriftwechsel
Leider muss ich die Strafanzeige alleine schreiben. Mehrere
Anwälte wissen von diesem Fall und haben meine Vertretung mit
keinen oder sonstigen Gründen abgelehnt.
Mögliche Folgen durch das Verhalten von
Anwalt 7 für mich:
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