Moser-Adresse ......
02.12.2014
Einige Hinweise zu meinem Fall
Sehr geehrte Frau Anwältin 10
beim letzten Telefonat haben Sie mich darauf hingewiesen, dass
man sich respektvoll gegenüber einem Gericht zu verhalten hat.
Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu.
In meinem Fall aber habe ich den Respekt vor der
baden-württembergische Justiz (Zivilgerichte,
Staatsanwaltschaft) und Polizei verloren.
Ich habe die Bestätigung des Bundesministeriums für Justiz,
dass bei gerichtlichen Betreuungsverfahren die Europäische
Menschenrechtskonvention nicht eingehalten werden muss. Und so
ist es in meinem Fall geschehen, obwohl ich relativ schnell
darauf hingewiesen habe.
In meinem Fall war der erste Anwalt sicher nicht die richtige
Wahl. Dafür könnte ich Ihnen umfangreiche Begründungen geben.
Erst sicher war ich aufgrund eines Ereignisses 2012.
Wenn man in einem Rechtsfall nicht sofort einen zuverlässigen
Anwalt findet, dann hat man ihn praktisch verloren.
Ohne Anwaltshilfe habe ich 2009 eine Strafanzeige und einen
Strafantrag erstellt. Beim Strafantrag habe ich leider nur noch
das Formular. Ich habe es handschriftlich abgegeben, ohne eine
Kopie zu machen.
Meine erste Strafanzeige in meinem Leben beweist meiner
Meinung nach den Respekt vor der Justiz. Inzwischen würde ich
sie anders formulieren. Ich habe mich erst 2012 mit dem
Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung befasst.
Bisher hat mir kein Anwalt erklärt, warum sie erfolglos war.
Ich würde mich freuen, wenn Sie sich mal damit befassen.
Natürlich gegen Bezahlung und wenn es ihre Zeit erlaubt.
Daher bitte ich Sie nur, die Strafanzeige ohne Anlagen zu lesen.
Mit dem letzten Rechtsanwalt
Anwalt 7 wollte ich versuchen, beim Europäischen
Gerichtshof zu klagen. Ziel: Zwingende Einhaltung der
Menschenrechte bei Gerichtlichen Betreuungsverfahren, eventuell
auch die Anpassung an dieses Verfahren. Dazu gibt es von mir
Vorschläge im Rahmen von öffentlichen Petitionen, die zur
Veröffentlichung abgelehnt wurden.
Leider hat er im Frühjahr 2014 keinen Schriftsatz abgegeben.
Es gibt ein Schriftstück, aus dem diese Absicht hervorgeht. Aus
Höflichkeitsgründen habe ich zuwenig darauf bestanden.
Die Erfolglosigkeit hätte mir nichts ausgemacht, weil ich dann
den nächsten Schritt zum Europäischen Gerichtshof durchführen
wollte.
Wenn nun diese Amtsgerichtsklage mir noch einmal den Weg zum
Europäischen Gerichtshof ermöglicht, würde ich diesen Weg
wählen. Das geht dann nur, wenn ich auf den deutschen
Gerichtsebenen immer verliere.
Und noch etwas: In den 5 Jahren ist vieles passiert, was ich
nicht für möglich gehalten hätte.
Und Sie können es in der kurzen Zeit auch nicht erfahren.
Und: Ich stehe zu meiner zeitweisen Wut, wenn so vieles zu
meinen Ungunsten passiert ist.
Daher habe ich die Vermutung, dass vielen Menschen ähnliches
passiert und sie darunter leiden.
Belege dafür sind die vielen Notruftelefonate bei der Bonner
Initiative gegen Gewalt im Alter, in der ich Mitglied bin.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser |