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Blinde,
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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an Anwältin 10


Moser-Adresse ......

02.12.2014

Einige Hinweise zu meinem Fall

Sehr geehrte Frau Anwältin 10

beim letzten Telefonat haben Sie mich darauf hingewiesen, dass man sich respektvoll gegenüber einem Gericht zu verhalten hat.
Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu.

In meinem Fall aber habe ich den Respekt vor der baden-württembergische Justiz (Zivilgerichte, Staatsanwaltschaft) und Polizei verloren.

Ich habe die Bestätigung des Bundesministeriums für Justiz, dass bei gerichtlichen Betreuungsverfahren die Europäische Menschenrechtskonvention nicht eingehalten werden muss. Und so ist es in meinem Fall geschehen, obwohl ich relativ schnell darauf hingewiesen habe.

In meinem Fall war der erste Anwalt sicher nicht die richtige Wahl. Dafür könnte ich Ihnen umfangreiche Begründungen geben. Erst sicher war ich aufgrund eines Ereignisses 2012.
Wenn man in einem Rechtsfall nicht sofort einen zuverlässigen Anwalt findet, dann hat man ihn praktisch verloren.

Ohne Anwaltshilfe habe ich 2009 eine Strafanzeige und einen Strafantrag erstellt. Beim Strafantrag habe ich leider nur noch das Formular. Ich habe es handschriftlich abgegeben, ohne eine Kopie zu machen.

Meine erste Strafanzeige in meinem Leben beweist meiner Meinung nach den Respekt vor der Justiz. Inzwischen würde ich sie anders formulieren. Ich habe mich erst 2012 mit dem Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung befasst.
Bisher hat mir kein Anwalt erklärt, warum sie erfolglos war.

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich mal damit befassen. Natürlich gegen Bezahlung und wenn es ihre Zeit erlaubt.
Daher bitte ich Sie nur, die Strafanzeige ohne Anlagen zu lesen.

Mit dem letzten Rechtsanwalt Anwalt 7 wollte ich versuchen, beim Europäischen Gerichtshof zu klagen. Ziel: Zwingende Einhaltung der Menschenrechte bei Gerichtlichen Betreuungsverfahren, eventuell auch die Anpassung an dieses Verfahren. Dazu gibt es von mir Vorschläge im Rahmen von öffentlichen Petitionen, die zur Veröffentlichung abgelehnt wurden.

Leider hat er im Frühjahr 2014 keinen Schriftsatz abgegeben. Es gibt ein Schriftstück, aus dem diese Absicht hervorgeht. Aus Höflichkeitsgründen habe ich zuwenig darauf bestanden.
Die Erfolglosigkeit hätte mir nichts ausgemacht, weil ich dann den nächsten Schritt zum Europäischen Gerichtshof durchführen wollte.

Wenn nun diese Amtsgerichtsklage mir noch einmal den Weg zum Europäischen Gerichtshof ermöglicht, würde ich diesen Weg wählen. Das geht dann nur, wenn ich auf den deutschen Gerichtsebenen immer verliere.

Und noch etwas: In den 5 Jahren ist vieles passiert, was ich nicht für möglich gehalten hätte.
Und Sie können es in der kurzen Zeit auch nicht erfahren.

Und: Ich stehe zu meiner zeitweisen Wut, wenn so vieles zu meinen Ungunsten passiert ist.
Daher habe ich die Vermutung, dass vielen Menschen ähnliches passiert und sie darunter leiden.

Belege dafür sind die vielen Notruftelefonate bei der Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter, in der ich Mitglied bin.

Mit freundlichem Gruß
G. Moser


Geändert am:   10.01.2019

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