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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    

Brief an die Krankenversicherungen


Moser-Adresse ......
 
Private Krankenversicherung

Adresse ......

Landesamt für Besoldung und Versorgung

Adresse ......
Personalnummer .....

30.09.2014

Versicherungs-Nummer: 5...........................
Mein Unfall vom 28.08.2014, Ihr Schreiben vom 25.09.2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vielen Dank für Ihre Antwort vom 28.08.2014. Daraus habe ich entnommen, dass Sie meine zugeschickten Unterlagen an ihre Regressabteilung weitergeleitet haben.

Gerne bin ich bereit, weitere Belege oder Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen.
Gerne würde ich auch wissen, ob und wen Sie möglicherweise in Regress nehmen.

Aufgrund meiner Belastungen seit 2009 müssten meiner Meinung nach die Polizei Weil am Rhein (erfolglose Beschwerden bis zum Innenministerium), das Amtsgericht Lörrach (erfolglose Beschwerden bis zum Justizministerium) und die Staatsanwaltschaft Lörrach (erfolglose Beschwerden bis zum Justizministerium) und natürlich meine Nachbarin-X, die den Polizeibericht und das erfolglose Strafverfahren gegen mich getätigt hat.

Seit 5 Jahren haben mir die eben genannten Institutionen das Recht auf Zeugen verweigert.

 Nachbarin-X musste bei diesen Institutionen und mir gegenüber noch
nie ihre Aussagen belegen und begründen.


Heute kam mir der Gedanke, dass ich mich an das Justizministerium des Bundes wenden sollte. Wenn die Polizei und Justiz in Baden-Württemberg mir grundlegende Bürgerrechte verweigern, müsste der Bund einschreiten.

Mit freundlichem Gruß
G. Moser

Anlage: Schreiben mit den eingereichten Rechnungen


Geändert am:   11.01.2019

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