30.09.2014
Versicherungs-Nummer: 5...........................
Mein Unfall vom 28.08.2014, Ihr Schreiben vom 25.09.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vielen Dank für Ihre Antwort vom 28.08.2014. Daraus habe ich
entnommen, dass Sie meine zugeschickten Unterlagen an ihre
Regressabteilung weitergeleitet haben.
Gerne bin ich bereit, weitere Belege oder Informationsmaterial
zur Verfügung zu stellen.
Gerne würde ich auch wissen, ob und wen Sie möglicherweise in
Regress nehmen.
Aufgrund meiner Belastungen seit 2009 müssten meiner Meinung nach
die Polizei Weil am Rhein (erfolglose Beschwerden bis zum
Innenministerium), das Amtsgericht Lörrach (erfolglose Beschwerden
bis zum Justizministerium) und die Staatsanwaltschaft Lörrach
(erfolglose Beschwerden bis zum Justizministerium) und natürlich
meine Nachbarin-X, die
den Polizeibericht und das erfolglose Strafverfahren gegen mich
getätigt hat.
Seit 5 Jahren haben mir die eben genannten Institutionen das
Recht auf Zeugen verweigert.
Nachbarin-X
musste bei diesen Institutionen und mir gegenüber noch
nie ihre Aussagen belegen und begründen.
Heute kam mir der Gedanke, dass ich mich an das Justizministerium
des Bundes wenden sollte. Wenn die Polizei und Justiz in
Baden-Württemberg mir grundlegende Bürgerrechte verweigern, müsste
der Bund einschreiten.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
Anlage: Schreiben mit den eingereichten Rechnungen |