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3. Erfolglose Strafanzeige und Strafantrag
(11.12.2013)
wegen Verleumdung, auch im Strafverfahren wegen Bedrohung gegen mich
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An die Staatsanwaltschaft
Lörrach .....
11.12.2013
Strafanzeige und Strafantrag gegen Ehepaar Nachbarn-X
wegen Verleumdung und eventuell weiterer begangener Straftaten
und
gegen
Nachbarin-X, wegen falscher Verdächtigung im Jahre 2009
Auslöser
für die oben genannten Aktenzeichen, der Aktenzeichen bei den
Zivilgerichten und bei verschiedenen Behörden einschließlich der
Polizei ist dieser Polizeibericht und rechtlich bedenkliche Vorgänge
im öffentlichen Baurecht und Gewerberecht.
Polizeibericht von PM B., Polizeirevier Weil am Rhein vom 9.7.2009
Aktenzeichen 7236/2009/PR
Dieses Schreiben ist eine weitere Folge für die Rechtsfolgen, die
mir seit 2009 durch einen Polizeibericht im Auftrag von
Nachbarin-X
entstanden sind.
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1. |
Rechtsfolge durch den Polizeibericht:
Gerichtliches Betreuungsverfahren |
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Durch diesen Polizeibericht bin ich in ein gerichtliches
Betreuungsverfahren gekommen. Erst nach der Einleitung habe ich im
Rahmen einer Akteneinsicht davon erfahren.
Obwohl ich sofort beim Amtsgericht auf die Lügen von
Nachbarin-X
schriftlich hinwies, hat dazu das Amtsgericht nichts unternommen.
Das bedeutet, nicht konkretisierte Aussagen wurden von
Nachbarin-X
nicht überprüft, noch der gesamte Polizeibericht wurde auf seinen
Wahrheitsgehalt überprüft. Das Recht auf Zeugen gab es beim
Amtsgericht auch nicht.Im Rahmen meiner Beschwerde beim
Landgericht Freiburg, wurden mir nur die Kosten des ersten
Rechtsanwalts erstattet, womit möglicherweise das Landgericht
erkannt hat, dass Nachbarin-X gelogen hat. Meinen Anträgen auf
Befragung von Nachbarin-X zu ihren Aussagen und meine Benennung von
möglichen Zeugen wurden abgelehnt.
Zitat von Amtgerichtsdirektor L. am 27.12.2011:
„Ob im Übrigen Nachbarin-X anlässlich ihrer Anzeige bei der Polizei,
die zur Einleitung des Betreuungsverfahrens führte, eine
Falschaussage getätigt hat, war vom Amtsgericht vor Einleitung des
Betreuungsverfahrens und auch nach der Ablehnung der Anordnung von
Betreuung nicht zu prüfen."
Da weder die Polizei noch die Zivilgerichtsbarkeit mir übliche
Rechte eines demokratischen Staates verweigert hatten, habe ich mich
an die Staatsanwaltschaft gewendet. Da ich sonst noch nie mit der
Staatsanwaltschaft zu tun hatte, habe ich vergeblich damit
gerechnet, dass der Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts ermittelt
wird.
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2. |
Der erste Rechtsanwalt hat nichts gegen den Polizeibericht
unternommen
Obwohl ich vom Rechtsanwalt erwartete, dass er etwas gegen die
Aussagen im Polizeibericht unternimmt, ist dies nicht geschehen. Auf
einen schriftlichen Hinweis hat der Anwalt nicht reagiert. Er war
auch nicht bereit, den Zusammenhang mit dem öffentlichen Baurecht
und Gewerberecht zu prüfen. Ein weiterer hinzugezogener Anwalt hat
sich nach der Durchsicht meiner Akten für befangen erklärt, weil
Bürgermeister .... auch Beteiligter in meinem Rechtsfall war.
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3. |
Sofortige Reaktion des Landratsamts aufgrund der drastischen
Aussagen im Polizeibericht.
Das Landratsamt hat den Polizeibericht an das Amtsgericht
weitergeleitet, ohne mit mir Kontakt aufzunehmen, d.h. ich hatte
kein rechtliches Gehör. Meiner Meinung nach sind die Aussagen im
Polizeibericht so drastisch über mich, dass das Landratsamt sofort
gehandelt hat. Näheres dazu von mir in anderen Akten.
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Nach vielen Recherchen im Internet fand ich einen ähnlichen Fall
beim Landesbeauftragen für Datenschutz
Daher bat ich diese Behörde um Hilfe, die in der Folgezeit
feststellte, dass es sich um den einzigen Polizeibericht über mich
handelte. Bis heute ist nicht klar, ob dies die Wahrheit ist, und
zwar wegen:
Nachbarin-X behauptet aber bei der Polizei, dass ich in
polizeilichen Kreisen als psychisch krank bekannt sein soll.
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5. |
Schriftwechsel von Rechtsanwalt .... mit der Polizei, der
Gemeinde Binzen und dem Landratsamt Lörrach verschiedenen Dezernate
(2009 und 2010)
Aus dem Schriftwechsel sind die Ungerechtigkeiten bzw. Rechtsbrüche
mir gegenüber ebenfalls belegbar, die in den Akten der
Staatsanwaltschaft enthalten sind.
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6. |
Vergebliche schriftliche Bitten an
Nachbarin-X, ihre
Falschaussagen zurückzunehmen
4.8.2009 Schriftliche Information von
Nachbarin-X, dass ich von dem
über ein Monate alten Polizeibericht erfahren habe. Daher künftig
nur schriftlicher Kontakt.
Am 21.8.2009 gab es ein Vorfall, der sich schon in den Akten der
Staatsanwaltschaft befindet. Daraus: „Unter anderem machte sie (Nachbarin-X)
mir klar, dass mich keiner mag. Und: „Was ich überhaupt wolle.
Außerdem redet sie mit mir nicht normal, sondern wie man mit einem
psychischen kranken Menschen nicht redet sollte."
Am 28.8.2009 habe ich meine Genehmigung, den Nachbarzaun an meinem
direkt anzubauen, d.h. auf meinem Grundstück, wieder zurückgezogen
und ein Hundeverbot auf meinem Grundstück. Begründung war der
Polizeibericht über mich.Am 20.9.2009 schrieb ich einen Brief an
Nachbarin-X, mit der Bitte, die falschen Aussagen im Polizeibericht
zurückzunehmen. Keine Reaktion in der Folge.
Am 2.2.2010 wies RA ..... in einem gemäßigten Schreiben auf ihre
Falschaussagen im Polizeibericht hin und schlug vor, dass sie sich
an den entstandenen Kosten beteiligen sollte. Dazu wurde auch eine
Frist gesetzt, die nicht eingehalten wurde.
Am 6.3.2010 erhielt ich vom Ehemann der
Nachbarin-X ein
Schreiben, dass ich keine Briefe mehr schicken soll. Der letzte
Brief (von RA ....) soll eine Bedrohung enthalten, daher werde er
alle Schreiben an Herrn B. (Verfasser des Polizeiberichts) schicken.
Damit wurde belegt, dass die Nachbarn-X und der Polizist Böning sich
mehr oder weniger kennen.
Außerdem wird belegt, dass ich gemäßigt gegen
Nachbarin-X
vorgegangen bin.
Sie dagegen hat es nicht getan, wie die Vorgänge seit 2009 belegen.
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7. |
Meine seit 2009 gemachten Bemühungen um Gerechtigkeit für mich,
werden von meinen Nachbarn als auffälliges Verhalten und als
Bedrohung ausgelegt. (Strafanzeige vom 12.8.2013).
Dazu hat die Staatsanwaltschaft tatsächlich ein
Bedrohungsverfahren gegen mich eingeleitet, obwohl ich keine
Bedrohungsstraftat begangen habe. Für mich ist das rechtswidriges
Verhalten der Staatsanwaltschaft Lörrach.
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8. |
Meine Nachbarn unterstellen mir in der Strafanzeige vom
12.8.2013 (86 Js ..../13), dass ich mich von den Behörden verfolgt
und bedroht fühle.
Das ist eine Unterstellung. Es gibt Unterlagen von mir und
Rechtsanwalt ...., die belegen, dass es mehrere Ungerechtigkeiten
von Behörden mir gegenüber gibt. Diese sind immer noch belegbar.
Außerdem befindet sich ein Teil davon schon bei der
Staatsanwaltschaft. Durch die Ungerechtigkeiten gibt es verschiedene
Vorteile für Nachbarn-X und Nachteile für mich.
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9. |
Ich soll Nachbarin-X fälschlicherweise der Denunziation
bezichtigt haben.
Aus der Strafanzeige vom 12.8.2013, Seite 1„Sie behauptet,
dass unsere Mandantin,
Nachbarin-X, sie denunziert habe. Dies
können Sie auf der Homepage von ihr nachvollziehen"
Diese Aussage ist so gemeint, dass ich nicht recht habe und
Nachbarin-X zu Unrecht beschuldige. Dies ergibt sich auch aus dem
Schreiben vom 13.8.2013 der Rechtsanwältin-Z an mich. Ich sollte
eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Das Schreiben liegt der
Staatsanwaltschaft vor.
Die Wahrheit dazu kann nur über ein Verhör von Nachbarin-X
nach meinem Fragebogen und durch Zeugen festgestellt werden. Das ist
mein Ziel seit über 4 Jahren! Es ist üblich, dass sich Justizopfer
an die Presse oder neu übers Internet an die Öffentlichkeit wenden.
Um die Nachbarschaft auf meinem Fall aufmerksam zu machen, habe
ich schließlich im Sommer 2013 Plakate aufgehängt, teilweise mit den
Internetadressen.
Meine Nachbarn können beurteilen, wer die Wahrheit sagt und wer
lügt.
Trotzdem wurden sie noch nie als Zeugen bei der Polizei, bei den
Zivilgerichten oder bei der Staatsanwaltschaft trotz meiner
schriftlichen Bitten bzw. Anträge zugelassen.
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10. |
Auf Seite 2 der Strafanzeige:
„Unsere Mandantin war vor ca. 4 Jahren bei der Polizei, da Frau
Moser damals ein stark auffälliges Verhalten an den Tag legte.
Unsere Mandanten wollten sich nur Rat holen. Nun hat Frau Moser mit der Plakataktion gezeigt,
dass sie eine unbändige Wut auf unsere Mandantin hat. Dies äußerte
sich ebenfalls mit dem Onlinestellen folgenden Satzes auf ihrer
Homepage:"
„Die jetzt 4-jährige Belastung ist so groß, dass die Lügengöttin
noch mit einem Menschenopfer rechnen kann."
Auch hier sind wieder Unterstellungen enthalten, z.B. unbändige Wut.
Hier wiederhole ich mich wie üblich: Feststellen des Wahrheitsgehalt
vom Polizeibericht mit den erwähnten rechtsstaatlichen Mitteln.
Nachbarin-X bestätigt damit erneut ihre Aussagen im Polizeibericht,
die mich belasten und für die ich drastische Rechtsfolgen zu
erdulden hatte.
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10. |
Der letzte Satz („Die jetzt 4-jährige Belastung...) stammt aus
einer Schilderung, wie ich geschockt war, dass der Petitionsausschuß
meine Petition zum Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts abgelehnt
hat.
Mir ging es so schlecht, dass ich nicht sicher war, ob ich am
nächsten Tag noch leben würde. Und dann kam dieser Satz.
Es ist bekannt, dass zu Unrecht Moser Menschen krank und
beispielsweise an einem Herzinfarkt sterben können. Außerdem haben
zu Unrecht Moser Menschen oft auch Suizidgedanken.
Diese Aussage im anwaltlichen Schreiben vom 13.8.2013 wurde so
geschrieben:
„Zudem drohen Sie ihr mit einem Menschenopfer".
Auch diese Aussage ist eine schlimme Verleumdung. Das Schreiben
liegt der Staatsanwaltschaft vor und es enthält meine Stellungnahmen
zu den Aussagen der Rechtsanwältin.
Im anwaltlichen Schreiben steht auch:
„Unsere Mandantin ist nicht verantwortlich für Ihr persönliches
Schicksal"
Das ist eine dreiste Falschaussage, weil durch den Polizeibericht
von
Nachbarin-X ein für mich umfangreicher Rechtsfall ausgelöst
wurde. Außerdem gibt es keine Anzeichen von Reue oder Bedauern von
Nachbarin-X zu ihren Aussagen im Polizeibericht. Daher ist es
erforderlich, dass die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen
falscher Verdächtigung gegen sie eröffnet.
Im Schreiben steht auch
„Weiterhin informieren wir Sie darüber, dass wir Ihre Drohung, ein
Menschenopfer zu erbringen, bei der Staatsanwaltschaft Lörrach
angezeigt haben."
Das ist wieder eine falsche Auslegung und eine schlimme
Falschaussage zu meiner Schilderung, wie belastet ich war, als ich
von der Ablehnung meiner Petition erfuhr.
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11. |
Homepages zum gerichtlichen Betreuungsverfahren
Mit den Möglichkeiten des Internets begann ich mit zwei Homepages.
Einer allgemeinen zum gerichtlichen Betreuungsverfahren, damit
Betroffenen schneller an Informationen gelangen konnten als es mir
2009 möglich war.
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de
Außerdem wollte ich über öffentliche Petitionen im Bundestag
Verbesserungen im Betreuungsrecht erreichen, damit ein solcher Fall
wie es mir passiert ist, künftig nicht mehr vorkommen kann. Leider
wurden sie aus mir nicht verständlichen Gründen nicht zur
öffentlichen Abstimmung freigegeben. Auch dieses Thema habe ich
veröffentlicht.
Aufgrund meiner erlittenen Ungerechtigkeiten durch den
Polizeibericht und die seltsamen Verhaltensweisen der Gemeinde
Binzen und des Landratsamts Lörrach beim öffentlichen Baurecht und
Gewerbewesen begann ich mit einer zweiten Homepage,
die das Ziel hatte, Ungerechtigkeiten bei gerichtlichen
Betreuungsverfahren zu belegen, so dass Gesetzesänderungen im
Betreuungsrecht erforderlich sind.
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Die Gegenpartei kann bzw. will meine Motive nicht akzeptieren wie
aus dem anwaltlichen Schreiben erkennbar ist. Das ist sehr
bedauerlich.
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12. |
Argumente zum gewünschten Strafverfahren wegen falscher
Verdächtigung
StGB § 164 Falsche Verdächtigung |
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(1) |
Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme
von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten
oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder
der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein
behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn
herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. |
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(2) |
Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in
Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen
wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art
aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere
behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu
lassen.
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a) |
Behauptungen von falschen Tatsachen im Polizeibericht von 2009 |
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(1) |
Aussage: |
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Am gestrigen Tag (07.07.2009, 07.30-08.00 Uhr) erschien Frau M. auf
dem Gehweg Im Bereich der Anwesen J........ Str. 7+9 und belästigte
die auf der gegenüberliegenden Straßenseite arbeitenden Bauarbeiter
mit lauten Zurufen.
Meine Berichtigung:
Ich hatte nur an ihrem Mann gewandt. Die Gründe dafür liegen in den
Akten vor.
Mögliche Zeugen, die Bauarbeiter, wurden weder beim Amtsgericht noch
beim Landgericht und Oberlandesgericht zugelassen, obwohl ich die
Adresse des Bauunternehmens angegeben habe:
................, 79567 Weil-Ötlingen, Tel. ......................
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(2) |
Aussage: |
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Hierbei beschuldigte sie diese, mit dem Bagger ihre Festplatte am
Computer kaputt gemacht zu haben und trug weitere haltlose, nicht
zusammenhängende Beschuldigungen an die Bauarbeiter heran
Meine Berichtigung:
Lüge, ich habe mich gegenüber Ihrem Mann geäußert. Siehe
Stellungnahme
Die Festplatte wurde tatsächlich beschädigt (Es gibt Belege dazu)
Mögliche Zeugen, die Bauarbeiter, wurden weder beim Amtsgericht noch
beim Landgericht und Oberlandesgericht zugelassen, obwohl ich die
Adresse des Bauunternehmens angegeben habe:
................, 79567 Weil-Ötlingen, Tel. ......................
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(3) |
Aussage: |
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Des weitere tobte sie in einer Psychose auf dem Gehweg herum.
Meine Berichtigung:
Lüge, ich war wütend und habe geweint. Siehe Stellungnahme.
Toben ist etwas anderes und gelogen.
Mögliche Zeugen: Mitarbeiter der Firma ................, 79567
Weil-Ötlingen, Tel. ......................
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(4) |
Aussage: |
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Des weitere tobte sie in einer Psychose auf dem Gehweg herum.
Meine Berichtigung:
Lüge, ich war wütend und habe geweint. Siehe Stellungnahme.
Psychose ist etwas anderes und gelogen.
Um den Grad dieser Falschaussage beurteilen zu können, ist die
Kenntnis der genauen beruflichen Qualifikation erforderlich. Sie
soll genau ihren beruflichen Lebenslauf beschreiben !!!!
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(5) |
Aussage: |
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Die o.a. AE welche Bauherrin der Baustelle ist.
Meine Berichtigung:
Lüge, ihr Mann und dessen Bruder sind die Bauherren.
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(6) |
Aussage: |
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Die o.a. AE war bei diesem Vorfall ebenfalls anwesend und entschloß
sich nach diesem Vorfall (ähnliche Vorfälle ereignen sich laut der
Anruferin andauernd
Meine Berichtigung:
Lüge, ich war zum ersten Mal wütend und weinend auf der Straße.
Die Aussage „Ähnliche Vorfälle ereignen sich andauernd" gehört mit
zu den schlimmsten Falschaussagen im Polizeibericht. Kombiniert mit
Fachausdrücen aus der Psychatrie haben sie ein schnelles Handeln der
staatlichen Institutionen und damit die Einleitung des gerichtlichen
Betreuungsverfahrens verursacht einschließlich des m.E.
verfassungswidrigen Zwangs zu einem psychiatrischen Gutachten.
Das mir falsch unterstellte Verhalten müsste auch anderen Personen
bzw. Zeugen aufgegefallen sein. Die gibt es aber nicht, was noch zu
beweisen ist.
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(7) |
Aussage: |
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Der o.a. wurden zunächst die polizeirechtlichen Möglichkeiten
erläutert. Bezüglich des Unterbringungsgesetztes mussten keine
Hinweise gegeben werden, da die AE selbst als Betreuerin für
psychisch Kranke arbeitet.
Bezüglich des Unterbringungsgesetzes mussten keine Hinweise gegeben
werden, da die AE selbst als Betreuerin für psychisch Kranke
arbeitet.
Meine Berichtigung:
Seit über 4 Jahren versuche ich vergeblich, ihre genaue berufliche
Qualifikation zu erfahren. Sie selbst weigert sich, mir gegenüber
dazu Angaben zu machen.
Durch meine Nachforschungen und die von Anwalt 3 ist
Nachbarin-X
weder beim Landratsamt Lörrach noch beim zuständigen
Betreuungsverein als Betreuerin für psychisch Kranke bekannt.
Sie erweckt eindeutig den Eindruck der fachlichen Kompetenz auf dem
Gebiet der Psychiatrie und ist damit für das schnelle Handeln von
Polizei, Landratsamt und Betreuungsgericht voll verantwortlich.
Ich bestehe hiermit auf mein Recht, zu erfahren, welche
Qualifikationen sie tatsächlich auf diesem Gebiet hat.
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(8) |
Aussage: |
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Aus ihren Aussagen ergibt sich auch, dass Behörden in meinem Fall
handeln sollten.
Meine Berichtigung: Falschaussage. |
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b) |
Behauptungen im Polizeibericht von 2009, die im Rahmen eines Verhörs
oder ähnlichen Maßnahme, von
Nachbarin-X begründet werden müssen-
Für sie muss der Wahrheitsgehalt ermittelt werden und ich bestehe
auf mein Recht, ihre Antworten zu erfahren. |
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(1) |
Aussage: |
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Frau M. gilt, so die Anzeigeerstatterin, in polizeilichen Kreisen
als psychisch krank
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(2) |
Aussage: |
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Frau Moser gilt, so die Anzeigeerstatterin, in familiären Kreisen
Kreisen als psychisch krank
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(3) |
Aussage: |
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Frau Moser gilt, so die Anzeigeerstatterin, in polizeilichen und
familiären Kreisen als psychisch krank, jedoch wurden in dieser
Sache bislang keine Maßnahmen getroffen.
Wirkung:
Mit dieser Aussage wird ein Handeln der Behörden erwartet bzw.
verlangt.
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(4) |
Aussage: |
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Sie selbst habe bisher ebenfalls keine weiteren Stellen von dem
Zustand der Frau M. in Kenntnis gesetzt
Wirkung:
Mit dieser Aussage wird ein Handeln der Behörden erwartet bzw.
verlangt.
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b) |
Die Aussagen von Nachbarin-X wurden bei der Polizei, und somit
bei einer wichtigen Behörde gemacht.
(Vorraussetzung für die falsche Verdächtigung)
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c) |
Die Aussagen von Nachbarin-X wurden im Anwaltsschreiben und im
Strafverfahren wegen Bedrohung gegen mich nicht zurückgenommen oder
gemildert, sondern erneut bestätigt.
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d) |
Die rechtliche Betreuung ist meist mit dem Verlust der
wichtigsten Rechte eines Bürgers verbunden: Volle
Geschäftsfähigkeit, übliche Eigentumsrechte und Bestimmung des
Aufenthaltsortes. Diese Rechte sind grundsätzlich durch das
Grundgesetz, weitere Gesetze und Menschenrechte gesichert. Da sich
Nachbarin-X auf diesem Gebiet auskennt, ist ihr Vorgehen gegen mich
besonders verwerflich.
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