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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


 

Ablehnung des Gnadengesuchs

 


Baden-Württemberg
STAATSMINISTERIUM
 

Staatsministerium Richard-Wagner-Straße 15 70184 Stuttgart
Frau
Gertrud Moser
x--straße Nr. x
79589 Binzen
Datum
Name
Telefax
Aktenzeichen
26. August 2013
Herr Metzger
0711 2153-470
 1 0524.1

Ihr Schreiben vom 17. August 2013

Sehr geehrte Frau Moser,

ich bestätige hiermit den Eingang Ihres Schreibens vom 17. August 2013, in dem Sie um die Einleitung eines förmlichen Gnadenverfahrens bitten.

Sie schildern, Sie seien durch einen Polizeibericht im Auftrag Ihrer Nachbarin im Jahr 2009 in ein gerichtliches Betreuungsverfahren gekommen.

Hierdurch habe sich Ihr Leben vollständig verändert, obwohl Sie nicht unter Betreuung gestellt worden seien.

Sie fühlen sich schlechter behandelt als Straftäter und beanspruchen deshalb auch das Gnadenrecht. Sie teilen ferner mit, dass seit dieser Woche Ihre Nachbarin mit Hilfe einer Anwältin gegen Sie vorgehe und dass Ihre bisherigen Strafanzeigen und Strafanträge gegen die Nachbarin erfolglos geblieben seien.

Erklärtes Ziel Ihres Gnadengesuchs ist es, das unverzügliche Verhör Ihrer Nachbarin durch die Staatsanwaltschaft oder einer anderen gleichwertigen staatlichen Institution, und zwar nach einem von Ihnen selbst erstellten Fragebogen zum Polizeibericht, zu erreichen.

Nach Artikel 52 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung übt Herr Ministerpräsident das Gnadenrecht aus. Begnadigung im Sinne dieser Vorschrift meint die Befugnis, im Einzelfall eine rechtskräftig erkannte Strafe ganz oder teilweise zu erlassen, sie umzuwandeln oder ihre Vollstreckung auszusetzen.

Mit Blick hierauf fällt Ihr Wunsch, Ihre Nachbarin nach Maßgabe eines von Ihnen entwickelten Fragebogens verhören zu lassen, offensichtlich nicht unter das Gnadenrecht des Herr Ministerpräsidenten.

Mit freundlichen Grüßen
Lutz Metzger
 


Geändert am:   18.01.2024

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