Herrn
Ministerpräsident
Winfried Kretschmann
Staatsministerium Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Str. 1570184 Stuttgart
17.08.2013
Sehr eilig: Gnadengesuch mit dem Ziel
endlich den Wahrheitsgehalt eines Polizeiberichts vom 09.07.2009
festzustellen
Sehr geehrter Ministerpräsident,
Nach der § 4 der Gnadenordnung von Baden-Württemberg übt der
Justizminister das Begnadigungsrecht in der Regel aus. Mein
Gnadengesuch ist besonders ausgefallen. Daher wende ich mich
direkt an Sie, den Ministerpräsidenten.
Durch einen Polizeibericht im Auftrag meiner Nachbarin bin
ich 2009 in ein gerichtliches Betreuungsverfahren gekommen.
Dadurch hat sich mein Leben vollständig verändert, obwohl ich
nicht betreut bzw. entmündigt wurde.
Nach vielen erfolglosen Beschwerden habe ich die beiden oben
genannten Homepages veröffentlicht.
Auf der Fall-Homepage belege ich an meinem Fall, dass ich
bisher schlechter als eine Straftäterin behandelt worden bin.
Daher beanspruche ich jetzt auch ein Gnadengesuch und möchte
wenigstens auf diesem Gebiet einer Straftäterin gleichgestellt
sein, natürlich nicht mit genau den dazu erforderlichen
juristischen Voraussetzungen.
Seit dieser Woche geht meine Nachbarin mit Hilfe einer
Anwältin gegen mich vor. Meine bisherigen Strafanzeigen und
Strafanträge gegen die Nachbarin waren erfolglos.
Ziel meines Gnadesgesuchs ist das unverzügliche Verhör meiner
Nachbarin durch die Staatsanwaltschaft oder einer anderen
gleichwertigen staatlichen Institution,
und zwar nach meinem selbst erstellten Fragebogen zum
Polizeibericht.
Mit ausgezeichneter Hochachtung
G. Moser
Anlagen: a) Fragebogen b) Antrag auf Verhör
|