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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    

29.11.2012 Meine Klageerwiderung


Moser .....

Amtsgericht Lörrach

29.11.2012

Aktenzeichen 5 C 1............
Klageerwiderung - In Sachen Journalist xy/ RA ......... gegen mich

1. So wie ich von der Gegenpartei behandelt werde,
behandle ich nicht einmal meine schlimmsten Gegner.

Dies ist aus meinen Schreiben auf der von der Gegenpartei zitierten Homepage www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de erkennbar. (Fristsetzungsetzung, Zahlung-saufforderung, kein Spielraum für inhaltliche Verhandlungen, zunächst Kontaktaufnahme ohne Rechtsanwalt, Art der Formulierungen)
2. Die Gegenpartei ist unvollständig.
Es fehlt die Oberbadische Zeitung
bzw. deren rechtliche Vertretung.
3. Möglicherweise hat die Gegenpartei dem Gericht zuwenig Unterlagen bzw. Begründungen vorgelegt.
4. Weil ich vom Amtsgericht Lörrach und weiteren staatlichen Institutionen ungerecht behandelt wurde, habe ich mich an die Presse gewandt.
Die vom Grundgesetz vorgesehene Gewaltenteilung zur Vermeidung von Rechtsmissbrauch ist in meinem Fall kaum geschehen.
Daher habe ich mich an die sogenannte vierte Gewalt, die Presse, gewandt.

Im Nachhinein ohne Erfolg.
5. Damit sich Opfer von gerichtlichen Betreuungsverfahren schneller informieren können, habe ich die beiden Homepages
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de (Allgemeine Informationen Dezember 2011) und
www.gerichtlchesbetreuungsverfahren.de (Ausschnitte aus meinem Fall ab Januar 2012) veröffentlicht.
6. Bekanntlich habe ich durch das Betreuungsverfahren gesundheitliche Folgen, finanzielle Folgen und Rufschädigung.

 

Erklärungen zu den Punkten auf Seite 1

Zum 1. Punkt

1a)
Zu der mir vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung gibt es folgende Information von meinem Provider: Insgesamt wurde die Seite http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2010-06/2010-6-26-OV.htm 44 mal aufgerufen, wobei im Mai die Aufrufzahl überdurchschnittlich hoch war.
Hier sind auch die Aufrufe des Rechtsanwalts und des Journalisten enthalten.
Die Seite http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/presse.htm, die auf die eben genannte Seite verlinkt, wurde insgesamt 71 mal aufgerufen. Überblick siehe Anlage 1. Beweis:
Downloads und bearbeitete Dateien vom Provider auf der beiliegenden CD für den Richter. Weil viele weitere Informationen enthalten sind, halte ich eine CD-Kopie für die Gegenpartei für überzogen.

1b)
Auf vielen Homepages, z.B. bei Vereinen, Parteien oder bei der Dokumentation von Rechtsfällen, ist es üblich die zugehörigen Presseartikel zu veröffentlichen. Das habe ich auch getan. Von der Veröffentlichung hatte ich keinen wirtschaftlichen Nutzen. Ich habe für die Homepages Kosten, aber keine Werbeeinnahmen, wie dies weit verbreitet mit Hilfe von Anzeigen ist.
Der von der Oberbadischen Zeitung veröffentlichte Artikel ist durch meine Initiative entstanden. Der Journalist hat allerdings dafür 3 Monate benötigt. Ausschnitte aus der persönlichen, telefonischen und schriftlichen Kommunikation gibt der Überblick aus Anlage 2a – 2c mit Verweis auf weitere Anlagen wieder.

1c)
Ursprünglich wollte ich mich an eine Journalistin wenden. Eine Bekannte hat mir Herrn y............ als engagierten Journalisten vorgeschlagen. Um seine Urheberrechte geltend zu machen, hätte er sich an mich direkt oder über sie wenden können. Warum sofort einen Anwalt? Daher bin ich nicht bereit, die Anwaltskosten freiwillig zu übernehmen.

1d)
Druckausübung durch den Anwalt durch die kurze Zahlungsfrist. Briefeingang am Samstag. Zahlung bis kommenden Mittwoch.

1e)
Die Zeitungsseite bestand aus 4 Artikeln. Für jeden sollte ich 100 € zahlen.
Es gibt aber keine feste Geldstrafenbeträge für sogenannte Urheberrechtsverletzungen. Daher sollte ich ursprünglich 629,55 Euro bezahlen. Im Schreiben vom 31.10.2012 der Gegenpartei wird ein Gegenstandswert von 2000 € angesehen, wobei der noch zu niedrig angesetzt sein soll. Dem stimme ich für die wenigen Seitenaufrufe nicht zu.

1f)
Laut Anwaltsschreiben vom 18.5.2012 sollte ich die Unterlassungserklärung im Original unterschreiben. Das war mir nicht möglich, weil es fehlerhaft war. Es wurde ziemlich sicher ein Abmahnschreiben für ........ Immobilien in Freiburg für mich umgeändert. Dabei wurden nicht alle Angaben entfernt. Ich wurde daher als Domaininhaberin von der ..........Immobilien-Homepage bezeichnet.

1g)
In der Unterlassungserklärung war auch die Anwaltsrechnung enthalten.
Diese gehört hier nicht hinein.

1h)
Aus dem Brief vom 18.5.2012 war keine Verhandlungsbereitschaft zu erkennen. Ich hatte mich an die Vorgaben dieses Briefes zu halten.

1i)
Aus der Kommunikation mit Herrn xy.........ging nicht hervor, dass er zum Thema Betreuung mehrere Artikel schrieb. Ursprünglich wollte er auch meinen Rechtsanwalt interviewen. Das hat er nicht getan. Statt dessen kam eine andere Rechtsanwältin zu Wort.
Ich finde es nicht gerade angenehm, dass Richter Trefzer, der für mich das gerichtliche Betreuungsverfahren eingeleitet hat, in einem extra Artikel in sehr positiver Weise beschrieben wird.
Außerdem versteht man bei dem Artikel über mich sowieso nicht, was wirklich passiert ist. Dafür war kein Platz (??).

1j)
Herr xy....... hat bei mir zuhause die Unterlagen eingesehen. Trotzdem wollte er einige Kopien davon. Einmal bin ich zu seinem Wohnsitz nach ...... ge-fahren und habe Kopien in den m.E. nicht sicheren Briefkasten eingeworfen.
Bis heute fehlt mir eine Erklärung von ihm, was er mit den vertraulichen Unterlagen gemacht hat.

1k)
Meine Homepage wird durch verschiedene Sichtweisen bereichert.
Die Zeitungsartikel gehören dazu. Pro Seitenaufruf könnte eine Vergütung mit der Oberbadischen Zeitung und dem Journalisten vereinbart werden.
Außerdem hätte ich gerne eine Erklärung von der Oberbadischen, dass sie in ande-ren Fällen auch so vorgeht.

1l)
Ich habe aus der Kommunikation mit der Gegenpartei gelernt.
Für einen ........ in Binzen habe ich eine Homepage erstellt. Dort sind nur Verlinkungen zur Badischen Zeitung. Veröffentlichungen aus der Oberbadi-schen habe ich abgelehnt.
Außerdem habe ich ehrenamtlich eine Homepage für eine Hühnerzüchterin und einen Kleintierzuchtverein erstellt. Beim Thema Presse habe ich auch nur zur Badischen Zeitung verlinkt.

In der Vergangenheit habe ich im Rahmen der Homepageerstellung für eine oder zwei Homepages für Kleintierzuchtvereine bei der Oberbadischen nachgefragt, ob ich Artikel über sie veröffentlichen darf und dafür die Zustimmung erhalten.

1m)
Ich selber bin von Urheberrechtsverletzungen betroffen, aber völlig anders.
Mit meinen vielen Videos über Hühnerrassen wird Geld verdient, in dem sie in Seiten mit Werbung eingebunden werden. Als ich einen Anwalt für Internet beauftragen wollte, bekam ich überhaupt keine Antwort. Von www.landvideo.de habe ich über 500 Seiten mit Werbung und meinen Videos sichergestellt. Auf ein Schreiben mit dem Hinweis, dass ich für meine Videos recht hohe Kosten (einschließlich Fahrtkosten) habe und eine Entschädigung wollte, haben sich die Betreiber von Landvideo „dumm" gestellt.
Außerdem habe ich meine Videos auch auf ausländischen Seiten gefunden, die gleichzeitig mit Sex werben. Das ist überhaupt nicht in meinem Sinne.
Aus Frankreich bekam ich eine Anfrage, ob meine Chabo-Videos in ein Chabo-Forum eingebunden werden dürfen. Ich habe zugestimmt. Später habe ich entdeckt, dass auch hier mit eingebundener Werbung Geld verdient wird. Eine Reklamation gab’s von mir nicht.

Zum 2. Punkt
Das Urheberrecht kann nicht ausschließlich bei Herrn xy.... liegen. Daher muss die Oberbadische zu diesem Verfahren Stellung beziehen. So auch dazu, ob ich die einzige bin, die hier mit rüden Mitteln abgemahnt wurde.

Zum 3. Punkt
In der Anlage finden sich viele Hinweise auf die Kommunikation zwischen dem Journalisten und mir.


Ansonsten ist dieses Verfahren eine Folge des ungerechten Verfahrens des Amtsgerichts Lörrach gegen mich.
Begründungen für die Ungerechtigkeiten finden sich in zahlreicher Form in meiner Akte wieder.

Moser


Geändert am:   10.01.2019

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