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29.11.2012 Meine Klageerwiderung
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Moser .....
Amtsgericht Lörrach
29.11.2012
Aktenzeichen 5 C
1............
Klageerwiderung - In Sachen Journalist xy/ RA ......... gegen mich |
1. |
So wie ich von der Gegenpartei behandelt werde,
behandle ich nicht einmal meine schlimmsten Gegner.
Dies ist aus meinen Schreiben auf der von der Gegenpartei zitierten
Homepage www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de erkennbar.
(Fristsetzungsetzung, Zahlung-saufforderung, kein Spielraum für
inhaltliche Verhandlungen, zunächst Kontaktaufnahme ohne
Rechtsanwalt, Art der Formulierungen) |
2. |
Die Gegenpartei ist unvollständig.
Es fehlt die Oberbadische Zeitung bzw.
deren rechtliche Vertretung. |
3. |
Möglicherweise hat die Gegenpartei dem Gericht zuwenig
Unterlagen bzw. Begründungen vorgelegt. |
4. |
Weil ich vom Amtsgericht Lörrach und weiteren staatlichen
Institutionen ungerecht behandelt wurde, habe ich mich an die Presse
gewandt.
Die vom Grundgesetz vorgesehene Gewaltenteilung zur Vermeidung
von Rechtsmissbrauch ist in meinem Fall kaum geschehen.
Daher habe ich mich an die sogenannte vierte Gewalt, die Presse,
gewandt.
Im Nachhinein ohne Erfolg. |
5. |
Damit sich Opfer von gerichtlichen Betreuungsverfahren schneller
informieren können, habe ich die beiden Homepages
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de (Allgemeine
Informationen Dezember 2011) und
www.gerichtlchesbetreuungsverfahren.de (Ausschnitte aus meinem
Fall ab Januar 2012) veröffentlicht. |
6. |
Bekanntlich habe ich durch das Betreuungsverfahren
gesundheitliche Folgen, finanzielle Folgen und Rufschädigung. |
Erklärungen zu den Punkten auf Seite 1
Zum 1. Punkt
1a)
Zu der mir vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung gibt es folgende
Information von meinem Provider: Insgesamt wurde die Seite
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2010-06/2010-6-26-OV.htm
44 mal aufgerufen, wobei im Mai die Aufrufzahl
überdurchschnittlich hoch war.
Hier sind auch die Aufrufe des Rechtsanwalts und des Journalisten
enthalten.
Die Seite http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/presse.htm,
die auf die eben genannte Seite verlinkt, wurde insgesamt 71 mal
aufgerufen. Überblick siehe Anlage 1. Beweis:
Downloads und bearbeitete Dateien vom Provider auf der beiliegenden
CD für den Richter. Weil viele weitere Informationen enthalten sind,
halte ich eine CD-Kopie für die Gegenpartei für überzogen.
1b)
Auf vielen Homepages, z.B. bei Vereinen, Parteien oder bei der
Dokumentation von Rechtsfällen, ist es üblich die zugehörigen
Presseartikel zu veröffentlichen. Das habe ich auch getan. Von der
Veröffentlichung hatte ich keinen wirtschaftlichen Nutzen. Ich habe
für die Homepages Kosten, aber keine Werbeeinnahmen, wie dies weit
verbreitet mit Hilfe von Anzeigen ist.
Der von der Oberbadischen Zeitung veröffentlichte Artikel ist durch
meine Initiative entstanden. Der Journalist hat allerdings dafür 3
Monate benötigt. Ausschnitte aus der persönlichen, telefonischen und
schriftlichen Kommunikation gibt der Überblick aus Anlage 2a – 2c
mit Verweis auf weitere Anlagen wieder.
1c)
Ursprünglich wollte ich mich an eine Journalistin wenden. Eine
Bekannte hat mir Herrn y............ als engagierten Journalisten
vorgeschlagen. Um seine Urheberrechte geltend zu machen, hätte er
sich an mich direkt oder über sie wenden können. Warum sofort einen
Anwalt? Daher bin ich nicht bereit, die Anwaltskosten freiwillig zu
übernehmen.
1d)
Druckausübung durch den Anwalt durch die kurze Zahlungsfrist.
Briefeingang am Samstag. Zahlung bis kommenden Mittwoch.
1e)
Die Zeitungsseite bestand aus 4 Artikeln. Für jeden sollte ich 100 €
zahlen.
Es gibt aber keine feste Geldstrafenbeträge für sogenannte
Urheberrechtsverletzungen. Daher sollte ich ursprünglich 629,55 Euro
bezahlen. Im Schreiben vom 31.10.2012 der Gegenpartei wird ein
Gegenstandswert von 2000 € angesehen, wobei der noch zu niedrig
angesetzt sein soll. Dem stimme ich für die wenigen Seitenaufrufe
nicht zu.
1f)
Laut Anwaltsschreiben vom 18.5.2012 sollte ich die
Unterlassungserklärung im Original unterschreiben. Das war mir nicht
möglich, weil es fehlerhaft war. Es wurde ziemlich sicher ein
Abmahnschreiben für ........ Immobilien in Freiburg für mich
umgeändert. Dabei wurden nicht alle Angaben entfernt. Ich wurde
daher als Domaininhaberin von der ..........Immobilien-Homepage
bezeichnet.
1g)
In der Unterlassungserklärung war auch die Anwaltsrechnung
enthalten.
Diese gehört hier nicht hinein.
1h)
Aus dem Brief vom 18.5.2012 war keine Verhandlungsbereitschaft zu
erkennen. Ich hatte mich an die Vorgaben dieses Briefes zu halten.
1i)
Aus der Kommunikation mit Herrn xy.........ging nicht hervor, dass
er zum Thema Betreuung mehrere Artikel schrieb. Ursprünglich wollte
er auch meinen Rechtsanwalt interviewen. Das hat er nicht getan.
Statt dessen kam eine andere Rechtsanwältin zu Wort.
Ich finde es nicht gerade angenehm, dass Richter Trefzer, der für
mich das gerichtliche Betreuungsverfahren eingeleitet hat, in einem
extra Artikel in sehr positiver Weise beschrieben wird.
Außerdem versteht man bei dem Artikel über mich sowieso nicht, was
wirklich passiert ist. Dafür war kein Platz (??).
1j)
Herr xy....... hat bei mir zuhause die Unterlagen eingesehen.
Trotzdem wollte er einige Kopien davon. Einmal bin ich zu seinem
Wohnsitz nach ...... ge-fahren und habe Kopien in den m.E. nicht
sicheren Briefkasten eingeworfen.
Bis heute fehlt mir eine Erklärung von ihm, was er mit den
vertraulichen Unterlagen gemacht hat.
1k)
Meine Homepage wird durch verschiedene Sichtweisen bereichert.
Die Zeitungsartikel gehören dazu. Pro Seitenaufruf könnte eine
Vergütung mit der Oberbadischen Zeitung und dem Journalisten
vereinbart werden.
Außerdem hätte ich gerne eine Erklärung von der Oberbadischen, dass
sie in ande-ren Fällen auch so vorgeht.
1l)
Ich habe aus der Kommunikation mit der Gegenpartei gelernt.
Für einen ........ in Binzen habe ich eine Homepage erstellt. Dort
sind nur Verlinkungen zur Badischen Zeitung. Veröffentlichungen aus
der Oberbadi-schen habe ich abgelehnt.
Außerdem habe ich ehrenamtlich eine Homepage für eine
Hühnerzüchterin und einen Kleintierzuchtverein erstellt. Beim Thema
Presse habe ich auch nur zur Badischen Zeitung verlinkt.
In der Vergangenheit habe ich im Rahmen der Homepageerstellung für
eine oder zwei Homepages für Kleintierzuchtvereine bei der
Oberbadischen nachgefragt, ob ich Artikel über sie veröffentlichen
darf und dafür die Zustimmung erhalten.
1m)
Ich selber bin von Urheberrechtsverletzungen betroffen, aber völlig
anders.
Mit meinen vielen Videos über Hühnerrassen wird Geld verdient, in
dem sie in Seiten mit Werbung eingebunden werden. Als ich einen
Anwalt für Internet beauftragen wollte, bekam ich überhaupt keine
Antwort. Von www.landvideo.de habe ich über 500 Seiten mit Werbung
und meinen Videos sichergestellt. Auf ein Schreiben mit dem Hinweis,
dass ich für meine Videos recht hohe Kosten (einschließlich
Fahrtkosten) habe und eine Entschädigung wollte, haben sich die
Betreiber von Landvideo „dumm" gestellt.
Außerdem habe ich meine Videos auch auf ausländischen Seiten
gefunden, die gleichzeitig mit Sex werben. Das ist überhaupt nicht
in meinem Sinne.
Aus Frankreich bekam ich eine Anfrage, ob meine Chabo-Videos in ein
Chabo-Forum eingebunden werden dürfen. Ich habe zugestimmt. Später
habe ich entdeckt, dass auch hier mit eingebundener Werbung Geld
verdient wird. Eine Reklamation gab’s von mir nicht.
Zum 2. Punkt
Das Urheberrecht kann nicht ausschließlich bei Herrn xy.... liegen.
Daher muss die Oberbadische zu diesem Verfahren Stellung beziehen.
So auch dazu, ob ich die einzige bin, die hier mit rüden Mitteln
abgemahnt wurde.
Zum 3. Punkt
In der Anlage finden sich viele Hinweise auf die Kommunikation
zwischen dem Journalisten und mir.
Ansonsten ist dieses Verfahren eine Folge des ungerechten Verfahrens
des Amtsgerichts Lörrach gegen mich.
Begründungen für die Ungerechtigkeiten finden sich in zahlreicher
Form in meiner Akte wieder.Moser |
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