21.05.2012
Beschwerde über falsche Betreffsbezeichnungen beim Amtsgericht Lörrach und bei Rechtsanwälten. Bitte um Unterlassungserklärung als
Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gleich mit Beginn der Einleitung eines Betreuungsverfahrens wird im
Betreff die Bezeichnung "Betreuung für” Vorname Nachname angegeben.
Die Bezeichnung ist falsch, weil die mögliche Betreuung ja erst
überprüft werden soll.
In ihren Akten sind ebenfalls verschiedene Standardformulare und
Bezeichnungen mit "Betreuung für (Vorname, Nachname).
Auch nach dem Abschluß des Betreuungsverfahrens verwenden Sie
weiterhin die Bezeichnung im Schriftwechsel für Personen, die nicht
betreut werden.
Seit Beginn dieses Verfahrens und nach dem Abschluss empfinde ich
ein solches Vorgehen als diskiminierend, irreführend und
beleidigend.
Der Bundesgerichtshof verwendet für solche Fälle "Betreuungssache”
oder "Betreuungssachen”.
Ich habe dies schon an verschiedenen Stellen moniert, anscheinend
ohne Wirkung.
(22.10.2010 Meine Beschwerden an das Landgericht Freiburg, Meine
Beschwerde an das Amtsgericht Lörrach 2.11.2011 )
Vermutlich ist Ihr Gebrauch von unrichtigen Betreffsbezeichnungen
ein Fall für die Behörde des Landesbeauftragten für Datenschutz.
Daher erhält diese Behörde ebenfalls dieses Schreiben.
Im folgenden einige Beispiele: |