Baden-Württemberg, LANDGERICHT FREIBURG
, DER PRÄSIDENT
Frau
Moser
Binzen
18.01.2012
Aktenzeichen E ....
Betreuungsverfahren XVII
........ des Amtsgerichts BW-x
Ihre Eingaben vom 07.12.2011 und 19.12.2011 an das
Amtsgericht Lörrach
Schreiben des Direktors des Amtsgerichts BW-x vom 27.12.2011
Sehr geehrte Frau Moser,
Herr Direktor des Amtsgerichts L. hat Ihre Eingaben als Dienstaufsichtsbe-
schwerden verstanden und sie mir deshalb vorgelegt, wie er in seinem an Sie
gerichtetes Schreiben auch angekündigt hatte.
Direktor des Amtsgerichts L. hat Ihnen über die Umstände des
Betreuungsverfahrens vollständig und richtig Auskunft erteilt. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Zu ergänzen ist, dass nach § 23 c Abs. 2 S. 2 GVG ein Richter auf Probe im ersten
Jahr nach seiner Ernennung Geschäfte des Betreuungsrichters nicht wahrnehmen
darf. Herr T. wurde im Oktober 2006 zum Richter ernannt und durfte deshalb ab
Oktober 2007 auch als Betreuungsrichter tätig sein.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Präsident des Landgerichts
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