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6.6.2011 von Amtsgericht


Baden Württemberg Amtsgericht Lörrach DER DIREKTOR
Amtsgericht Lörrach • Bahnhofstraße 4 und 4a • 7.... BW-x

An
Moser

6. Juni 2011

Ihr Schreiben vom 12.04.2011

Sehr geehrte Frau Moser,

auf Ihr Schreiben vom 12.04.2011 habe ich die entsprechenden Akten beigezogen.

Ich selbst kann hierauf jedoch nichts weiteres veranlassen. Insbesondere ist mir eine Änderung des Beschlusses des Landgerichts Freiburg vom 07.12.2010 nicht möglich.

Sollte es sich bei Ihrem Schreiben vom 12.04.2011 - auch - um ein Rechtsmittel gegen diesen Beschluss handeln, bitte ich mir dies mitzuteilen. Dann werde ich die Akte an das Landgericht Freiburg weiterleiten.

Im übrigen wird über Ihren Antrag auf Erstattung gerichtlicher und außergerichtlicher Kosten vom 22.02.2011 entschieden werden. In dieses Verfahren ist allerdings der Bezirksrevisor beim Landgericht Freiburg mit einbezogen, der hierzu noch Stellung zu nehmen hat.

Mit freundlichen Grüßen
gez. L.


Geändert am:   10.01.2019

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