An
Moser11.02.2011
Ihre Beschwerde über die Gemeinde B. und Bürgermeister y
beim Regierungspräsidium Freiburg
Sehr geehrte Frau Moser,
wir haben Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister y
geprüft.
Herrn Bürgermeister y ist kein fehlerhaftes Handeln vorzuwerfen.
Ihre Aufsichtsbeschwerde ist daher nicht begründet.
Mit freundlichen Grüßen
M.
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