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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    

Landratsamt "Soziales" an Anwalt 3


Landratsamt Lörrach
Dezernat/Fachbereich.
 V/Fachbereich Soziales
 

Rechtsanwalt 3
Adresse.... 

Dezernat / Amt: V/Fachbereich Soziales
Sachbearbeiterin: Frau Hermann.

Az 511.0
 

27.04.2010

Ihr Schreiben vom 28.03.2010

Sehr geehrter Herr Anwalt 3,

es tut uns leid, dass wir erst heute auf ihr Schreiben antworten können.
Tatsächlich ist es aufgrund des Polizeivermerkes zur Anregung eines Betreuungsverfahrens gekommen. Im Zuge dieser Anregung ist die Betreuungsbehörde im Auftrag des Betreuungsgerichtes tätig geworden. Das Betreuungsverfahren ist jedoch abgeschlossen. Der von Ihnen vertretenen Frau Moser wurde kein Betreuer zur Seite gestellt.

Die bei der Betreuungsbehörde geführte Ermittlungsakte wird nach Abschluss des Verfahrens vernichtet, sofern es nicht zu einer gesetzlichen Betreuung kommt. Sofern es zu einer Betreuung kommt , wird die Akte weitergeführt, da das Betreuungserfordernis wie Sie sicherlich wissen, überprüft werden muss in regelmässigen Abständen .

Für die Aufbewahrung einer Ermittlungsakte, die nicht zur Betreuung führte, fehlt jedoch der Grund, alsbald der Gerichtsbeschluss bestandkräftig und der Behörde bekanntgeworden ist.

- Insoweit können wir auf Ihre Einlassungen nichts - weiteres mitteilen,- insbesondere werden wir zu einer nicht mehr bestehenden Akte keine Schreiben nehmen.

Mit freundlichen Grüssen

Zimmermann-Fiscella


 

GM-Kommentar:
Intern gibt es zwei Aktennotizen über mich, die ich erst am 28. 1.2016 bekomme.


Geändert am:   10.01.2019

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