Kommentar Auch
wenn noch nicht geprüft wurde, ob eine "Betreuung" oder
faktisch Entmündigung durch das Gericht beschlossen wird
wird die betroffene Person sofort intern und später im Schriftverkehr
als solche bezeichnet: "Betreuung für ...".
Das fällt ausgebildeten Juristen,
wie Richter Trefzer, Amtsgerichtsdirektor Lorenz usw.
nicht einmal auf.
Meine
mehrfachen Hinweise dazu wurden vom Amtsgericht Lörrach
nicht beantwortet und ignoriert.
Alle menschenverachtenden Maßnahmen
werden sofort am 1. Tag festgelegt. Dem menschlichen Zielobjekt
werden keine Rechte eingeräumt.
Für mich ein Beweis, dass auch bei den Juristen
rechtsstaatswidrige Maßnahmen und nationalsozialistische
Tendenzen nicht erkannt werden.
In meinem Fall kommt die Anregung vom Landratsamt.
Dann soll das Landratsamt nochmals
prüfen !!!
Ein schockierender Ablauf für Betroffene, z.B. mich.
Die Prüfung sollte m.E. vor der Anregung erfolgen.
Wenn man in diesem Formular auf das Geschlecht achtet,
ist der Betreuer männlich
und die betroffene Person meist geschlechtsneutral durch die
Abkürzung "d."
Für die betroffenen Personen könnte der Begriff "Betreuung"
positiv erscheinen. Sie werden nicht informiert, dass sie de
wichtigsten Rechte verlieren können: Keine volle
Geschäftsfähigkeit mehr, keine Verfügung über das eigenen
Vermögen, keine Selbstbestimmung über den Aufenthaltsort, usw.).
Das menschenverachtende Gerichtsschreiben informiert auch
nicht,
dass ein psychiatrischen Gutachten zwangsweise erstellt werden
muss,
auch wenn kein wichtiger bzw. ausreichender Grund vorliegt. |