Sehr geehrte Frau Moser,
das Oberlandesgericht hat die Rechtsmittel von Herrn x (Anwalt
12) erfreulicherweise allesamt zurückgewiesen.
Den entsprechenden Beschluss habe ich Ihnen im Anhang beigefügt.
Prozesskostenhilfe wurde der Gegenseite hierfür nicht bewilligt.
Da es sich hierbei um eine in erster Linie kostenrechtliche
Abwicklung handelt, werde ich diese für Sie unmittelbar mit
Ihrem Rechtsschutzversicherer vornehmen.
Sollten hierbei Rückfragen entstehen, werde ich Sie
selbstverständlich informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Anwalt 16
Rechtsanwalt
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Dateianhänge
• Beschluss_OLG_Karlsruhe_vom_16.11.2020.pdf |