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				Sehr geehrte Frau Moser,
 
				das Oberlandesgericht hat die Rechtsmittel von Herrn x (Anwalt 
				12) erfreulicherweise allesamt zurückgewiesen. 
				Den entsprechenden Beschluss habe ich Ihnen im Anhang beigefügt. 
				Prozesskostenhilfe wurde der Gegenseite hierfür nicht bewilligt. 
				Da es sich hierbei um eine in erster Linie kostenrechtliche 
				Abwicklung handelt, werde ich diese für Sie unmittelbar mit 
				Ihrem Rechtsschutzversicherer vornehmen. 
				 
				Sollten hierbei Rückfragen entstehen, werde ich Sie 
				selbstverständlich informieren. 
				Mit freundlichen Grüßen
 Anwalt 16
 Rechtsanwalt
 
				....Adressdaten ....
 
				Dateianhänge 
				 
				• Beschluss_OLG_Karlsruhe_vom_16.11.2020.pdf |