| Oberlandesgericht Karlsruhe Zivilsenate in Freiburg
 Salzstr. 28
 79098 Freiburg  Per beA Unser Aktenzeichen: .......Aktensachbearbeiter: Anwalt 16
 Druckdateinr.: ........
 Offenburg, den 17.12.2020 - 9 W 43/20 - In Sachen Moser, G. ./. Anwalt 12 wird beantragt, die Beschwerde des Beklagten 
				zurückzuweisen. Begründung:  Die Beschwerde des Beklagten ist bereits unzulässig.  Ein Rechtsmittel ist gegen den Beschluss des 
				Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 16.11.2020 nicht zulässig.  Diese Entscheidung ist für den Beklagten nicht anfechtbar. Aber auch in der Sache selbst sind die Anträge des Beklagten 
				unbegründet. Insoweit macht sich die Klägerin die Ausführungen des 
				Oberlandesgerichts in seinem Beschluss vom 16.11.2020 zu eigen.
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