Sehr geehrte Frau Moser,
in vorbezeichneter Angelegenheit überlasse ich Ihnen im Anhang
zur Kenntnisnahme das neuerliche Schreiben der Gegenseite nebst
Anlagen, welches mich über das Landgericht Freiburg erreicht
hat.
Eine Stellungnahme hierauf erübrigt sich, da die Sache zum einen
ausgeschrieben und zum anderen die Sinnhaftigkeit des
neuerlichen gegnerischen Vortrags im Zusammenhang mit den
Streitgegenstand eher zweifelhaft ist.
Mit freundlichen Grüßen
Anwalt 16
Rechtsanwalt
Anwalt 16.... Adressdaten ....
Dateianhänge
Moser - Anwalt 12 17.01.2020.pdf
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