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Rechtsanwalt
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795.... Lörrach
14. August 2018
13. August 2018 Ihre Schreiben vom
20.06.2018, 26.06.2018 (2x) und vom 08.08.2018 zum Az 3 C 449/18
I. In Ihrem Schreiben vom 20.06.2018 machten
Sie vor der Urteilsverkündung eine
Aufrechnung
mit angeblichen Forderungen gegen mich,
die überhaupt nicht bestanden haben und bestehen. Dazu gibt es
erfolglose Klageversuche einschließlich Beleidigungen gegen mich
bei den Aktenzeichen 3 C 909/16 und 2 C 59/17.
Als ehemalige Mandantin von Ihnen empfinde ich das als eine
unglaubliche Dreistigkeit und eine weitere von vielen Schikanen
von Ihnen. Mir ist unverständlich, dass das Amtsgericht
und das Landgericht hier tatenlos zusehen.
II. Wenn man Ihre vielen negativen
Aktivitäten mir gegenüber seit 2015 berücksichtigt, dann
habe ich, und nicht Sie, das Recht auf Aufrechnung:
Dazu weise ich beispielsweise auf Ihre beiden Schreiben vom
26.06.2018 hin, nach denen Sie mir zwei Gutschriften durch
Rechnungskorrekturen zugestanden haben. Außerdem habe ich
keine Kostenerstattung für meine Arbeit bei den rechtlichen
Auseinandersetzungen mit Ihnen, die für Sie erfolglos waren.
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Zum Aktenzeichen 3 S 24/15: |
286,03 € |
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Zu Verwaltungsgerichtsverfahren |
664,66 € |
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Gutschrift-Summe: |
950,69 € |
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abzüglich zu zahlende Anwaltskosten |
588,80 € |
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Bis zum 17.08.2018 zu zahlen: |
361,89 € |
Die Zurücknahme dieser Schreiben von Ihnen am 06.07.2018 über
das Amtsgericht ist nicht rechtens.
Bei dem Zahlbetrag 361,89 € handelt es sich nur um einen
Teilbetrag, den Sie mir schulden.
Kontoinhaberin: Gertrud Moser
Bank: ................
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G. Moser
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