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Justitia
  
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Brief an Anwalt 12


Moser-Adresse .....

Rechtsanwalt
Anwalt 12
.................

795.... Lörrach

14. August 2018
13. August 2018

Ihre Schreiben vom 20.06.2018, 26.06.2018 (2x) und vom 08.08.2018 zum Az 3 C 449/18

I.

In Ihrem Schreiben vom 20.06.2018 machten Sie vor der Urteilsverkündung eine

Aufrechnung
mit angeblichen Forderungen gegen mich,
die überhaupt nicht bestanden haben und bestehen.

Dazu gibt es erfolglose Klageversuche einschließlich Beleidigungen gegen mich bei den Aktenzeichen 3 C 909/16 und 2 C 59/17.

Als ehemalige Mandantin von Ihnen empfinde ich das als eine unglaubliche Dreistigkeit und eine weitere von vielen Schikanen von Ihnen.

Mir ist unverständlich, dass das Amtsgericht und das Landgericht hier tatenlos zusehen.

II.

Wenn man Ihre vielen negativen Aktivitäten mir gegenüber seit 2015 berücksichtigt,

dann habe ich, und nicht Sie, das Recht auf Aufrechnung:

Dazu weise ich beispielsweise auf Ihre beiden Schreiben vom 26.06.2018 hin, nach denen Sie mir zwei Gutschriften durch Rechnungskorrekturen zugestanden haben.

Außerdem habe ich keine Kostenerstattung für meine Arbeit bei den rechtlichen Auseinandersetzungen mit Ihnen, die für Sie erfolglos waren.

- 2 -
 
  Zum Aktenzeichen 3 S 24/15: 286,03 €
  Zu Verwaltungsgerichtsverfahren 664,66 €
  -----------------------------------------------------------------------
  Gutschrift-Summe: 950,69 €
  abzüglich zu zahlende Anwaltskosten 588,80 €
  -----------------------------------------------------------------------
  Bis zum 17.08.2018 zu zahlen: 361,89 €

 

Die Zurücknahme dieser Schreiben von Ihnen am 06.07.2018 über das Amtsgericht ist nicht rechtens.

Bei dem Zahlbetrag 361,89 € handelt es sich nur um einen Teilbetrag, den Sie mir schulden.
 

Kontoinhaberin: Gertrud Moser
Bank: ................
IBAN DE...................................
BIC ...................................


G. Moser

 


Kommentar am 17.08.2018:
Natürlich weigert sich Anwalt 12 zur Aufrechnung.
 

Geändert am:   17.02.2020

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