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 795.... Lörrach
 
				14. August 2018
 13. August 2018 Ihre Schreiben vom 
				20.06.2018, 26.06.2018 (2x) und vom 08.08.2018 zum Az 3 C 449/18
				
				 I. In Ihrem Schreiben vom 20.06.2018 machten 
				Sie vor der Urteilsverkündung eine 
				 Aufrechnungmit angeblichen Forderungen gegen mich,
 die überhaupt nicht bestanden haben und bestehen.
 Dazu gibt es 
				erfolglose Klageversuche einschließlich Beleidigungen gegen mich 
				bei den Aktenzeichen 3 C 909/16 und 2 C 59/17. 
				Als ehemalige Mandantin von Ihnen empfinde ich das als eine 
				unglaubliche Dreistigkeit und eine weitere von vielen Schikanen 
				von Ihnen. Mir ist unverständlich, dass das Amtsgericht 
				und das Landgericht hier tatenlos zusehen. 
				 II. Wenn man Ihre vielen negativen 
				Aktivitäten mir gegenüber seit 2015 berücksichtigt, dann 
				habe ich, und nicht Sie, das Recht auf Aufrechnung: 
				Dazu weise ich beispielsweise auf Ihre beiden Schreiben vom 
				26.06.2018 hin, nach denen Sie mir zwei Gutschriften durch 
				Rechnungskorrekturen zugestanden haben. Außerdem habe ich 
				keine Kostenerstattung für meine Arbeit bei den rechtlichen 
				Auseinandersetzungen mit Ihnen, die für Sie erfolglos waren. 
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						|  | Zum Aktenzeichen 3 S 24/15: | 286,03 € |  
						|  | Zu Verwaltungsgerichtsverfahren | 664,66 € |  
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						|  | Gutschrift-Summe: | 950,69 € |  
						|  | abzüglich zu zahlende Anwaltskosten | 588,80 € |  
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						|  | Bis zum 17.08.2018 zu zahlen: | 361,89 € |    Die Zurücknahme dieser Schreiben von Ihnen am 06.07.2018 über 
				das Amtsgericht ist nicht rechtens.
 Bei dem Zahlbetrag 361,89 € handelt es sich nur um einen 
				Teilbetrag, den Sie mir schulden.
 
 Kontoinhaberin: Gertrud MoserBank: ................
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 G. Moser
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