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Justitia
  
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Anwalt 12 an Amtsgericht Nr. 2
Eingang bei Moser 04.07.2018 , Eingang beim Amtsgericht 26. Juni  2018
teilweise mit eigenen Hervorhebungen.
Veröffentlicht am 5. Juli 2018


Anwalt 12-Adresse

 

Amtsgericht

Lörrach

Eilt sehr
======

Lörrach, 26.6.2018

3 C 458/18

ET: 3.7.2018

In Sachen Moser gegen Anwalt 12
wegen Forderung
 


muss. ich nachträglich zur mündlichen Verhandlung
einen Fehler bei Erstellung der zwei Anwalts-Kostenrechnungen:
 
 -  vom 20.5.2016 in der Verwaltungsrechtssache
Moser ./. Land Baden-Württemberg - 4 K 2170/15 -

 (Anlage R 22)

 -  vom 27.5.2016 in der Verwaltungsrechtssache
Moser ./. Landkreis Lörrach - 4 K 2449/15 -

(Anlage R 23)


einräumen.

Ich habe in beiden Rechnungen je eine 1,3 Verfahrensgebühr abgerechnet.

Entstanden ist jedoch in beiden Prozessen nur eine 0,8 Verfahrensgebühr, da der Auftrag durch den Entzug der Vollmacht geendet hat, bevor ich einen gerichtlichen Termin wahrgenommen hatte (RVG VV 3101,1.)

- 2 -


I.

Änderung vom 26.6.2018 der Kostenrechnung vom 20.5.2016

Streitwert: 15.000 EUR (4 K 2170/15)
 

Verfahrensgebühr 0,8
(RVG VV 3101,1.)
520,-- €  
Auslagenpauschale 20,-- €  
  ------------  
   540,-- €  
Bezahlt: 25.09.2015 492,54 €    
  27.11.2015 432,68 € ./. 925,22 €  
  ------------  

Gutschrift:       

385,22 €  

II.

Änderung vom 26.6.2018 der Kostenrechnung vom 27.5.2016

Streitwert: 10.000 EUR (4 K 24490/15)
 

Verfahrensgebühr 0,8
(RVG VV 3101,1.)
446,40 €  
mit Anrechnung 1/2 Geschäftsgebühr ./.  113,62  €

(Anlage R 9)

  ------------  
Verfahrensgebühr 0,8 332,78 €  
Auslagenpauschale 20,-- €  
  ------------  
   352,78 €  
Bezahlt: 11.08.2015 199,54 €    
  27.11.2015 432,68 € ./. 632,22 €  
  ------------  

Gutschrift:       

279,44 €

- 3 -


III.
 

Summe der Gutschriften: I. 385,22 €  
  II. 279,44 €  
   

-------------

 
Summe der Gutschriften:  

664,66 €

 
 

Die Aufrechnungsforderung, vom 20.6.2018 (Anlage R 30) nehme ich daher in der Höhe von EUR 664,66 zurück.

Ich nehme jedoch in vollem Umfang gegenüber der Klageforderung das Leistungsverweigerungsrecht der (reduzierten) Aufrechnung in Anspruch.

Schaden: EUR 3.000,-- ./. EUR 664,66 = EUR 2.335 34.

Anwalt 12
Rechtsanwalt

 

Anlagen


GM-Kommentar:
Da ist man nur sprachlos.

Geändert am:   11.09.2019

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