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Brief an das Amtsgericht

Veröffentlicht am 19. Aug 2018


Moser-Adresse...............
 

Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a

 

79539 Lörrach

19. Juni 2018

3 C 449/18

In Sachen
Moser, G.  ./. Anwalt 12
wg. Feststellung und Forderung

zunächst erinnert die Klägerin an sie (falsch, richtig: die) gesamten Ereignisse, die im Zusammenhang mit dem Beklagten von Ende Februar 2015 bis heute geschehen sind.

Daraus ergibt sich, dass der Beklagte auf keinen Fall ein ordnungsgemäß arbeitender Rechtsanwalt ist, der sich in angemessener Weise für seine Mandantin eingesetzt hat.

Ein Teil seiner Verhaltensweisen zeigen, dass er die Notlage und die nicht vorhandene Erfahrung mit ordnungsgemäßen Klagen seiner Mandantin ausgenutzt hat.

Sie zeigen auch, dass er sowohl schriftlich als auch mündlich nicht die  (falsch, richtig: zu) einem Austausch von Argumenten fähig ist, bei denen er teilweise Einsicht zeigen sollte.

Das ergibt sich auch beim Schriftwechsel mit Gerichten und der Rechtsanwaltskammer.

Seine oft verwendete Formulierung "Zurückweisung als Prozessbevollmächtigter" ist exakt formuliert der "Vollmachtsentzug für sämtliche Rechtsangelegenheiten der Klägerin", dem der sich widersetzt und eigenmächtig gehandelt hat.

Derartiges war und ist äußerst belastend für die Klägerin, die ihn schnell loswerden wollte. Das ist ihr bis heute nicht gelungen.
Leider gibt es keinen Kammerjäger für einen lästigen Anwalt, der für ein schnelles Beseitigen aus dem Leben der ehemaligen Mandantin sorgen kann.

G. Moser


GM-Kommentar:

So viele Argumente zu meinen Gunsten und gegen Anwalt 12,
und trotzdem hat er Erfolg beim Amtsgericht Lörrach bzw. bei der Richterin Dr. Reupert, die ihn schon über andere Verfahren kennt.


Geändert am:   10.01.2019

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