Aktenzeichen: 3 C 449/18 Amtsgericht Lörrach
Beschluss
In dem Rechtsstreit
Gertrud Moser, ............................................
Binzen - Klägerin -
gegen
Anwalt 12,
........................................... Lörrach - Beklagter -
wegen Feststellung und Forderung
hat das Amtsgericht Lörrach durch die Richterin am Amtsgericht
x am 11.05.2018 beschlossen:
Der Streitwert wird vorläufig gemäß § 3 ZPO entsprechend dem
wirtschaftlichen Interesse der Klägerin auf 5.857, 52 € abzüglich
2.163, 02 €, somit auf
3.694, 50 €
festgesetzt
x
Richterin am Amtsgericht
Beglaubigt
Lörrach, 15.05.2018
x
Urkundsbeamtin der Geschattsstelle
Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt - ohne Unterschrift gültig
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