| Aktenzeichen: 3 C 449/18 Amtsgericht Lörrach Beschluss In dem Rechtsstreit Gertrud Moser, ............................................ 
			Binzen - Klägerin -gegen
 Anwalt 12, 
			........................................... Lörrach - Beklagter -
 wegen Feststellung und Forderunghat das Amtsgericht Lörrach durch die Richterin am Amtsgericht  
			x am 11.05.2018 beschlossen:
 Der Streitwert wird vorläufig gemäß § 3 ZPO entsprechend dem 
			wirtschaftlichen Interesse der Klägerin auf 5.857, 52 € abzüglich 
			2.163, 02 €, somit auf 3.694, 50 € festgesetztx
 Richterin am Amtsgericht
 Beglaubigt
 Lörrach, 15.05.2018
 x
 Urkundsbeamtin der Geschattsstelle
 Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt - ohne Unterschrift gültig
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