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Brief an das Amtsgericht zur Akteneinsicht
veröffentlicht am 12.09.2017


Moser-Adresse...............
 

Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a

 

79539 Lörrach

Binzen, 12.09.2017

3 C 909/16

3 T 191/16 3 T 325/16 LG Freiburg

Rechtsanwalt 12 ./. Moser, G. wegen Forderung

Antrag auf Akteneinsicht durch Überlassung der Akte für zwei Tage

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 2016 habe ich mit vielen Schriftstücken zu den oben genannten Aktenzeichen zu tun.

Nun dazu kenne ich nur meinen Aktenberg, aber nicht die Aktenbündel beim Amts- und Landgericht. Es ist an der Zeit, dass ich sie persönlich besichtige und durcharbeite. Eventuell finde ich dann wieder unbekannte böse Überraschungen.

Ich möchte daher ausnahmsweise die Akten zuhause in meinem Arbeitszimmer auswerten. Vermutlich wird dies wieder nicht genehmigt. Vielleicht bekommt das Amtsgericht auch dann Ärger mit Rechtsanwalt 12, da nur ihm dieses Recht zusteht.
Ich halte es aber trotzdem für gerecht.

Ich kann keinen Anwalt mehr für die vielen Aktenzeichen bezahlen, die im Zusammenhang mit Rechtsanwalt 12 und mir als vom Amtsgericht verursachten recht- und wertlosem menschlichen Objekt seit 2009 entstanden sind.

Ich bezahle schon jeden Monat zwei Kredite wegen meines Rechtsfalls zurück, die in der Hochzinsphase entstanden sind. Das Amtsgericht Lörrach hat damit auch meiner Bank eine große Freude bereitet, weil ich 2009 per Gerichtsschreiben überfallen wurde und mir bis heute wichtige Rechte zu meinen Gunsten verweigert wurden.

Damit eingeschlossen sind natürlich die Unterlassungen und Beleidigungen von einigen Richter/innen mir gegenüber: Richter Trefzer, ehem. Direktor Lorenz, Richterin Dr. Puchinger.

(Aktuell: Richterin Dr. Puchinger ist jetzt Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017)

Die menschenunwürdige Behandlung durch das Amtsgericht haben natürlich auch meine ehemaligen Anwälte und Anwältinnen erkannt.
Und dementsprechend haben sie sich (teilweise negativ) gegenüber mir verhalten.

Mit freundlichem Gruß
G. Moser
 


Geändert am:   10.01.2019

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