statt einer relativ dünnen Akte habe ich ein
dickes Aktenbündel vorgefunden.
Dazu habe ich dann handschriftlich alle Aktenseiten mit den
dazugehörigen Belegdaten und Kurzinfos notiert. Ein Teil der
Seiten habe ich fotografiert. Im Nachhinein habe ich viel zu
wenig Fotos gemacht.Im Gespräch mit einer Mitarbeiterin habe
ich erfahren, dass ich kostenpflichtige Kopien aus der Akten
bekommen könnte.
Ich wollte mich dazu später per Fax oder Brief melden.
Nach Durchsicht meiner Fotos bzw. den darin enthaltenen
Texten bin ich immer noch schockiert.
Als Nicht-Juristin sehe ich das so:
Seit Januar 2017 darf Rechtsanwalt 12
eine Klage gegen mich unter dem Vorbehalt einreichen, dass er
dafür Prozesskostenhilfe bekommt.
Dieses Anliegen ergänzt er mit umfangreichen Anlagen und
selbstverständlich mit belastenden, negativen Aussagen über
mich.
Bisher war ich der Meinung, dass Schriftsätze für Klagen
in doppelter oder dreifacher Form eingereicht werden müssen,
damit sich die Gegenseite angemessen wehren kann.
Bei diesem Aktenzeichen werden in der Akte viele Schreiben
gehortet bis ich eventuell plötzlich vom Amtsgericht
überfallen werde und nur wenig Zeit zur Verteidigung habe im
Vergleich zu diesem Aktenberg.
Nun der erste Überfall wird es nicht sein. 2009 bin ich ja
schon einmal vom Amtsgericht Lörrach überfallen worden. Mir
wurden keine Rechtsmittel und keine Frist eingeräumt.
Ich wurde vor vollendete Tatsachen gestellt und jegliche
Einwendungen, Hinweise und Rechte wurden mir bis heute
verweigert, vor allem durch Richter Trefzer und Richterin Dr.
Puchinger.
(Aktuell: Richterin Dr. Puchinger ist jetzt
Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger
oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft
Lörrach. Stand März 2017)
Ich wiederhole daher nochmals meine
Meinung zum Verhalten des Amtsgerichts mir gegenüber.
Diese Aussage habe ich am 1.9.2017 schon in einem Schreiben
zu einem anderen Aktenzeichen in ähnlicher Form angegeben:
Im Urteil zu 2 C 1446/14 hat die Richterin
Dr. Puchinger abfällig bemerkt, dass ich zahlreich
wechselnde Anwälte beauftragt hatte und damit gemeint,
dass dies nicht nötig gewesen sei. Sie ist wohl der
Ansicht, dass ich mir sämtliche Falschaussagen und
Beleidigungen des nachbarlichen Lügenluders gefallen
lassen muss. Daher musste ich auch die Anwaltskosten des
Lügenluders für Falschaussagen und weitere Anwalts- und
Gerichtskosten bezahlen.
Und die Richterin vergleicht das Verhalten dieser
Denunziantin noch mit Zivilcourage.2009 hat
auch Richter Trefzer jegliche Einwendungen und Hinweise
zu den Falschaussagen des nachbarlichen Lügenluders
ignoriert, nachdem er mich mit einem
menschenverachtenden Schreiben überfallen hat.
Daher ist es faktisch so, dass ich seit 2009
ein rechtloses Objekt geworden bin,
dem vom Amtsgericht jegliche Menschenrechte verweigert
wurden.
Menschen, die zu rechtlosen Objekten degradiert
wurden, gab es in großem Umfang im Dritten Reich.
Beim Amtsgericht Lörrach ist ein ähnliches Verhalten mir
gegenüber festzustellen. |
Aus dem Verhalten des Amtsgerichts Lörrach mir
gegenüber scheinen einige Anwälte bzw. Anwältinnen zu schließen,
dass sie in meinem Fall untätig sein können und/oder
mich hintergehen/betrügen können und/oder sich einfach
den Falschaussagen und Beleidigungen des nachbarlichen
Lügenluders anschließen können.
Ich hätte natürlich gerne von allen Aktenseiten Kopien,
die ich noch nicht besitze. Eventuell auch als Doppel für einen
möglichen Anwalt.
Dass ich dafür noch extra zahlen soll, empfinde ich als
ungerecht.
Seit 2009 habe ich schon genug Ungerechtigkeiten zu ertragen,
die mich sowieso vorzeitig unter die Erde bringen.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
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