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Brief an das Amtsgericht zur Akteneinsicht
veröffentlicht am 9.09.2017


Moser-Adresse...............
 

Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a

 

79539 Lörrach

Binzen, 01.09.2017

5 C 1601/16

Moser, G. ./. Rechtsanwältin 10
wegen Forderung

Noch immer keine Akteneinsicht zu 2 C 1446/14 und dazu 3 S 24/15

Dieses Jahr habe ich mehrfach vergeblich die Akteneinsicht beantragt.
Dazu gibt es mehrere Gründe, die ich angegeben habe.

Im Urteil zu 2 C 1446/14 hat die Richterin Dr. Puchinger abfällig bemerkt, dass ich zahlreich wechselnde Anwälte beauftragt hatte und damit gemeint, dass dies nicht nötig gewesen sei. Sie ist wohl der Ansicht, dass ich mir sämtliche Falschaussagen und Beleidigungen des nachbarlichen Lügenluders gefallen lassen muss. Daher musste ich auch die Anwaltskosten des Lügenluders für Falschaussagen bezahlen.
Und die Richterin vergleicht das Verhalten dieser Denunziantin noch mit Zivilcourage.

(Aktuell: Richterin Dr. Puchinger ist jetzt Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017)

2009 hat auch Richter Trefzer jegliche Einwendungen und Hinweise zu den Falschaussagen des nachbarlichen Lügenluders ignoriert.

Daher ist es faktisch so, dass ich als rechtloses Objekt, dem vom Amtsgericht jegliche Menschenrechte verweigert wurden, gar keine Akteneinsicht bekomme, obwohl ich selbst bei diesem Aktenzeichen geklagt habe.

Menschen, die zu rechtlosen Objekten degradiert wurden, gab es in großem Umfang im Dritten Reich.
Beim Amtsgericht Lörrach ist ein ähnliches Verhalten mir gegenüber festzustellen.

Wenn ich nun nicht endlich die Akteneinsicht bekomme,
muss ich einen Anwalt kostenpflichtig damit beauftragen.

Theoretisch könnte ich immer noch die Richterin Dr. Puchinger wegen Rechtsbeugung verklagen. Dazu muss ich aber die Akten mit ihrer Nummerierung genau kennen.

(Aktuell: Richterin Dr. Puchinger ist jetzt Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017)

Außerdem sind die Akten eventuell wichtig für Rechtsstreitigkeiten mit Rechtsanwalt 12.

 

Feststellung zu den kürzlichen Ungerechtigkeiten des Amtsgerichts Lörrach

Bei diesem Verfahren wird laut Schreiben vom 30.03.2017 die Akte 2 C 1446/14 beigezogen.
 

1. Mit Schreiben vom 28.01.2017 gab es zwei Beschwerden und einen Antrag auf schnellstmögliche Akteneinsicht bis spätestens 3. Feb. 2017 zum Aktenzeichen 2 C 1446/14. Dazu bekam ich keine Antwort.
 
2. Am 03.02.2017 erschien ich persönlich um kurz nach 9 Uhr und wollte Akteneinsicht vornehmen. Dies war nicht möglich, weil die Akten (angeblich) beim Richter waren. Welcher Richter das gewesen sein soll, wurde mir nicht gesagt.
 
3. Da ich vermutet hatte, dass mir die Akteneinsicht verweigert werden würde, gab ich ein Beschwerdeschreiben mit Datum 03.02.2017 zum Aktenzeichen 2 C 1446/14 ab. Dazu bekam ich keine Antwort.
 
4. Am 22.04.2017 beantragte ich erneut Akteneinsicht bis spätestens 26. April 2017 und verwies auf meine unbeantworteten Schreiben vom 03.02.2017 und 28.01.2017. Auch darauf bekam ich keine Antwort und keine Akteneinsicht.
 
5.  Am 15. Mai 2017 habe ich schriftlich auf die rechtlichen Nachteile beim Verfahren durch die mangelnde Akteneinsicht hingewiesen, die das Amtsgericht Lörrach bzw. die zuständigen mir nicht bekannten Personen zu vertreten haben.
 
6. Am 29.06.2017 war ich persönlich beim neuen Amtsdirektor und habe ebenfalls die verweigerte Akteneinsicht moniert.
Daher bitte ich, ihm dieses Schreiben zur Kenntnis vorzulegen.
 
G. Moser

Geändert am:   10.01.2019

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